Hallo Guido,
Habe ich doch!
anscheinend nicht…:=)
Man kann bei einer AG nicht von jedem Mitarbeiter verlangen,
dass er den Orga-Plan kennt! Deshalb reicht es aus, die
Kündigung an die vermeintlich verantwortliche Stelle (in der
Regel die Personalabteilung) zu adressieren.
Also nach seiner Visitinkarte ist er ja wohl nicht ein „Hilfsarbeiter“
sondern ein Angestellter…und vo einem Angestellten kannst du dieses
Wissen sehr wohl erwarten…
Eine Personennennung (merkwürdiges Wort) ist nicht notwendig.
Diese ist SEHE WOHL Notwendig…Du must jemanden „Persönlich“
anschreiben um im Rechtsverkehr nachweisen zu können,das du die
enstprechenden Fristen gewahrt hast…siehe auch jetzt eine Zeile tiefer…
Der Hinweis mit dem Einschreiben ist in der Tat sinnvoll -
aber was machst Du, wenn das Einschreiben mit Rückschein nicht
angenommen wird?
Wichtige Schreiben versende ich IMMER als „Einschreiben-Eückschein-Eigenhändig“…(also mit einem Namen als
Empfänger…) wenn die betreffende Person dann meint,dieses Einschreiben nicht anzunehmen,hast du Ihre Unterschrift trotzdem darauf…*grinz*…also muss sich die Betreffende Person in einem
Gerichtsverfahren vorhalten lassen,das sie ab diesem Zeitpunkt Kenntnis von diesen Schreiben hätte haben müssen…
Dein Vergleich, dass ja AG-seitig auch nur Kündigungen wirksam
sind, die von den dazu berechtigten Personen unterschrieben
sind, hinkt! Schließlich ist die Unterschrift auf der
AN-Kündigung ja von einer berechtigten Person (dem AN)
unterschrieben.
Nein,dieser Vergleich hinkt nicht…sofern du nicht in einer kleinen
„Klitsche“ arbeitest,wo du nur den Eigentümer als „Boss“ hast…
Ansonsten ist das gaanz wichtig,wer dir das sagt…-
Du kommst doch aus dem Bergbau…wer ist denn da zuständig??
Steiger oder Obersteiger??..hmmmm???
Bei größeren Betrieben hast du immer eine Hirarchie und nur wer nach dem Geschäftsplan dafürvorgesehen ist,kann MA kündigen…
Und wenn eine AG-Kündigung der Ehefrau eines Mitarbeiters in
deren gemeinsamer Wohnung zugestellt wird, dann ist sie
rechtswirksam zugestellt, obwohl die Ehefrau nun wirklich gar
nichts mit dem Unternehmen zu tun hat.
Nein
so ohne weiteres auch nicht…
das kommt per Briefpost (Einschreiben-Rückschein) innerhalb
von 12 bis 14 Stunden auf seinen Schreibtisch…:=)
Und der braucht dann zwei Wochen, um ihn an die entsprechende
Stelle weiterzuleiten? 
Das ist dann Uninteressant…weil das Schreiben Rechtswirksam ab dem
Zeitpunkt der Unterschrift auf dem Rückschein des Einschreibens zugestellt ist…und diesen Rückschein bekommst du ja als Absender…
Nur mal zu deiner INFO…
ich bin ehrenamtlich bei der KAB in diesem Bereich tätig…
und habe schon so einige AG damit auf „Kaltem Fuß“ erwischt…
mfg
Frank