Findest Du es noch icht verwirrt genug?
Hi!
Ich denke mal, dass der rechtzeitige Zugang angezweifelt werden kann, da die Zustellung definitiv nach den Geschäftszeiten erfolgte!
Ebenso gibt es im umgekehrten Fall die ein oder andere Entscheidung, dass eine Zustellung in den Briefkasten bis 15 Uhr zu erfolgen hat, da man davon ausgehen muss, dass die normale Post bis dahin durch ist, und der Empfänger erst am nächsten Tag wieder in seinen Briefkasten schaut…
Allerdings geht es ja in Deinem Beispiel um eine persönliche Übergabe…
LG
Guido, der jetzt ins Bett geht