Empfangsberechtigte Person bei Kündigung

Findest Du es noch icht verwirrt genug?
Hi!

Ich denke mal, dass der rechtzeitige Zugang angezweifelt werden kann, da die Zustellung definitiv nach den Geschäftszeiten erfolgte!

Ebenso gibt es im umgekehrten Fall die ein oder andere Entscheidung, dass eine Zustellung in den Briefkasten bis 15 Uhr zu erfolgen hat, da man davon ausgehen muss, dass die normale Post bis dahin durch ist, und der Empfänger erst am nächsten Tag wieder in seinen Briefkasten schaut…

Allerdings geht es ja in Deinem Beispiel um eine persönliche Übergabe…

LG
Guido, der jetzt ins Bett geht

(OT)

Hallo Peter

Aber die Frage ist - wenn es um Fristen geht - schon relevant.
Beispiel:
Freitag letzter Tag für eine Kündigung zu einem bestimmten
Termin.
Normaler Geschäftsschluss 17Uhr.
Nun trifft AN den Betriebsleiter - kleiner Ort, kleine Firma

  • abends um 20Uhr im Restaurant am Ort und übergibt ihm seine
    Kündigung
    Wann rechtswirksam zugegangen ?
    Der Umstand, dass es sich um eine Jubiläumsfeier handelt,
    macht die Frage sicher nicht einfacher.

Hier verwexelst Du vermutlich gerade die Frage der Unzeit mit der Frage nach dem „unpassenden Ort“ (wie eine Toilette…:o)) Das LAG Bremen hat’s mal durchleuchten dürfen. Die Kündigung wird in dem von Dir genannten Beispiel wirksam zugehen können. Es hängt nämlich schlicht davon ab, ob der Betriebsleiter sie annimmt… Nimmt er sie an => zugegangen, weist er sie zurück => nicht zugegangen. „Unzeit“ wäre zum Beispiel eher der Tag eines schweren Arbeitsunfalles oder am Tag einer Fehlgeburt, aber unterm Strich immer vom Einzelfalle abhängig.

Prinzipiell, daruaf hatte Guido schon mal nebenbei verwiesen, kann es tatsächlich in einem Betrieb einen Tag geben, wo niemand als empfangsberechtigte Person für diese Kü gelten könnte und die Kü nicht in den Machtbereich des AG gelangt. Das ist eben das theoretische Risiko bei einer „Kü auf den letzten Drücker“. Am letzten Tag ist m.E. die sicherste Variante, wenn der AG nicht da ist, der durch Zeugen beweisbare Einwurf in den Briefkasten der Firma.

Gruß,
LeoLo