Guten Abend,
heute habe ich mal einen fiktiven Fall, der mir so im Kopfe umherspukt…
Betrifft zwar auch die Rente…aber meines erachtens mehr Arbeitsamt/Jobcenter und daher habe ich die Frage mal an diesem Brett plaziert…
Felix Fleissig hat 20 Jahre gearbeitet…
Anfang 2008 erhielt er die fristgemäße Kündigung zum 30.6.2008
Da er in einem sensiblen Bereich gearbeitet hat, wurde er sofort, jedoch wideruflich, freigestellt.
Er meldete sich ordnungsgemäß bei der Agentur, diese stellte auch seinen Anspruch auf 1 Jahr ALG1 ab 1.7.2008 fest.
Da Felix Fleissig ein paar gesundheitliche Probleme hatte, schickte ihn die Agentur zum Amtsarzt um seine Leistungsfähigkeit beurteilen zu können. Dieser Dok stellte Leistungsfähigkeit von unter 3 Std./tgl für die Dauer von mindestens 1/2 Jahr fest und riet Felix Fleissig doch mal in ein Krankenhaus zu gehen, zumal er ja freigestellt wäre und die Zeit dazu hätte…
Also begab er sich im Mai 2008 in eine Klinik, da er nur widerruflich freigestellt war, schickte er seinem Noch-AG die AU…
Von Mai 2008 - November 2009 war Felix dann AU und erhielt nach den 6 Wochen EntgFz 72 Wochen Krankengeld.
Kurz vor Ende des Krankengeldbezuges im September 2009 stellte Felix dann auf Anraten seiner Ärzte einen Rentenantrag. Da dieser bis Ende des Krankengeldbezuges noch nicht beschieden war, beantragte und bekam er ab November 2009 ALG1 nach § 125 SGB III.
Im Februar 2010 wurde ihm eine Rente wegen voller Erwerbsminderung rückwirkend zum Dezember 2008 bewilligt (–> 7 Monate nach Erkrankungsbeginn)…
Die Nachzahlung der Rente von Dezember 2008 - Februar 2010 ging an die Krankenkasse bzw. die Arbeitsagentur, die ja für die Zeiträume gezahlt hatten…
So weit…so gut… nun läuft die Rente wegen voller Erwerbsminderung am 31.12.2011 aus. Ein Verlängerungsantrag ist gestellt, die behandelnden Ärzte sehen Felix nicht wieder arbeiten…
Was ist aber nun wenn:
die DRV bis 31.12.2011 nicht feststellt, dass die Erwerbsminderung fortbesteht. Entweder, weil sie sich noch gar nicht geäussert haben oder weil sie abgelehnt haben und Felix gegen diese Entscheidung klagen wird…
Woher bekommt Felix seinen Lebensunterhalt? Muss er, falls er am 31.12.2011 noch keinen rechtskräftigen Bescheid hat am 2.1.2012 zur Arbeitsagentur und wieder ALG 1 nach § 125 SGB III beantragen (oder normales ALG1)? Wenn ja, wird dann der alte Verdienst als Grundlage genommen? Ist die Krankenkasse mit Krankengeldzahlungen dran (denke eher nicht, wenn ich § 48 Absatz 2 SGB V richtig verstehe, trotz neuerlichen 3 Jahres Zeitraums)…
Oder tritt der „worst case“ ein und Felix muss zum JobCenter und ALG2 beantragen?
Vielen Dank für Eure Einschätzungen im fiktiven Fall des Felix Fleissig
Gruß
MG