Ende Mietverhältnis

Adam hat fristgerecht seine Mietverhältnis gekündigt und beendet. Die Übergabe erfolgte per Unterschrift für beide Parteien; Mieter und Vermieter, ohne Mängel und Vorbehalt was könnte daran hindern!?

Wie lange hat der Vermieter Zeit die Kautionsrückzahlung vorzunehmen und was könnte daran hindern.

Die Kaution sollte per Tagesgeld im September 2007 angelegt werden (Vereinabrung im Mietvertrag), nun hat der Vermieter allerdings jetzt, bei Auszug im Janaur 2010 erst mitgetielt, dass diese nur als Konto angelegt worden ist, mit ganz geringen Zinsen, da der Betrag von 2000.–Euro zu gering gewesen sei; Adam meint, dass dies nicht korrekt sei, da uf Tagegeld in 2007 ca. 5% gezahlt wurden und so nur ca 1% an Zinsen aufgelaufen wären, also muß der Vermieter wohl für den Fehlbertrag aufkommen, oder!?

Danke für Unterstützung sagen Adam und Eva

Hallo,

Adam hat fristgerecht seine Mietverhältnis gekündigt und
beendet. Die Übergabe erfolgte per Unterschrift für beide
Parteien; Mieter und Vermieter, ohne Mängel und Vorbehalt was
könnte daran hindern!?

Wie meinen? Wenn die Übergabe ohne Mängel und Vorbehalte vonstatten geht, was bedeutet dann der Zusatz? Hindern könnten doch nur Mängel und/oder sonstige Vorbehalte.

Wie lange hat der Vermieter Zeit die Kautionsrückzahlung
vorzunehmen und was könnte daran hindern.

Mindestens (in voller Höhe) 6 Monate, um eine Sicherheitsrücklage zu gewährleisten, falls versteckte Mängel auftreten, die der Mieter zu verantworten hat.

Danach einen Teil bis mindestens 12 Monate nach Beendigung des Nebenkostenabrechnungszeitraumes, wenn und falls mit einer Nachzahlung von Nebenkosten zu rechnen ist (weil vielleicht die letzten Jahre regelmäßig nachzuzahlen war).

Die Kaution sollte per Tagesgeld im September 2007 angelegt
werden (Vereinabrung im Mietvertrag), nun hat der Vermieter
allerdings jetzt, bei Auszug im Janaur 2010 erst mitgetielt,
dass diese nur als Konto angelegt worden ist, mit ganz
geringen Zinsen, da der Betrag von 2000.–Euro zu gering
gewesen sei; Adam meint, dass dies nicht korrekt sei, da uf
Tagegeld in 2007 ca. 5% gezahlt wurden und so nur ca 1% an
Zinsen aufgelaufen wären, also muß der Vermieter wohl für den
Fehlbertrag aufkommen, oder!?

Das wäre eine Frage für die Rechtsprechung. Die Rechtslage sagt nur, das die Kaution getrennt vom Vermögen des VM zu bankenüblichen Zinsen anzulegen ist. Wenn eine individualvertragliche Vereinbarung rechtsgültig abgeschlossen wurde und der VM diese einseitig, ohne weiter Information, ändert könnte es schon sein, dass er schadensersatzpflichtig ist, aber ich bin kein Anwalt. Diesen sollte Adam darob befragen.

Danke für Unterstützung sagen Adam und Eva

Schon blöd, dass dieses tolle Paradies inzwischen geschlossen ist und man sich unter den tumben Otto-Normal-VM tummeln muss, was? :smile:

Gruß
Nita

Hi, hinzufügend zu Nita, sollte Adam ganz schnell den VM auffordern den Nachweis über das angeblich niedrig verzinste Normalkonto zu erbringen! Mit einer nur mündlichen Mitteilung des VM sollte Adam sich keinesfalls zufrieden geben.
MfG ramses90

… und was soll das für einen Sinn machen?

vnA

… und was soll das für einen Sinn machen?

vnA

Hi, das soll den Sinn machen, dass Adam nachprüfen kann ob die Angaben des VM stimmen.
Wenn der nämlich die Kaution doch auf einem Tagesgeldkto. angelegt hat, streicht er die Zinsen dafür ein ohne sie an Adam weiter zu geben.
MfG ramses90

„Hiermit teile ich Ihnen mit, dass die Kaution bei Mietende auf mein Girokonto transferiert wurde, um die Auszahlung an Sie vornehmen zu können. Die Auszahlung ist jedoch z.Zt. leider nicht möglich, da …“

Bei weiteren Nachfragen hat man als VM irgendwo noch ein Sparbuch rumliegen, das als Nachweis dienen kann.

vnA

wer hat denn heutzutage noch ein sparbuch rumliegen wo >2000 euro verschimmeln?

Wenn ich meine Mieter um die erhöhten Zinsen der Kautionsanlage würde prellen wollen, hätte ich so ein Konto.
Aber wenn man den Hals nicht voll bekommt, macht man es anders … und fällt möglicherweise auf.

vnA

nochmal, warum sollte ein vermieter sein eigenes geld schlecht anlegen um mit dem geld der mieter zu wirtschaften - welchen sinn hätte das?

Es hat niemand gesagt, dass er sein eigenes Geld schlecht anlegen soll.
Wenn ich 10, 20, 30, … Kautionen zu verwalten habe, lege ich 1-2 auf ein Kautions-Sammel-Sparbuch zu 0,5% (so wie es das Gesetz vorsieht) und …

  1. die hinterlegte kaution ist von mietobjekt zu mietobjekt möglicherweise nicht gleich
  2. sieht man auf dem sparbuch wann eingezahlt wurde

… wenn ich noch mehr ausführe, könnte man dies uU als Anleitung zu einer Straftat auslegen. Deshalb ist für mich jetzt hier einfach mal Schluss.

vnA

aha und nach welchem strafgesetzt sollte dies deiner meinung nach verstossen?
ich vermute hier ist eher schluss weil du dich in eine sackgasse manövriert hast aus der du mit sachlichen argumenten nicht mehr herauskommst.

Ein Verstoß gegen die mündelfreie Anlage der Mietkaution kann, bei Überschuldung, als Unterschlagung geahndet werden.http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266.html
An sonsten verweise ich auf die folgende Diskussion des heutigen Tages
/t/kautionsnachweis-nach-mietbeendigung/5747249

Übrigens: Wenn ich mich argumentativ in eine Sackgasse bewegt habe, habe ich keine Probleme damit mich auch dazu zu bekennen und gebrauche nicht irgendwelche Ausreden.