Hallo,
Adam hat fristgerecht seine Mietverhältnis gekündigt und
beendet. Die Übergabe erfolgte per Unterschrift für beide
Parteien; Mieter und Vermieter, ohne Mängel und Vorbehalt was
könnte daran hindern!?
Wie meinen? Wenn die Übergabe ohne Mängel und Vorbehalte vonstatten geht, was bedeutet dann der Zusatz? Hindern könnten doch nur Mängel und/oder sonstige Vorbehalte.
Wie lange hat der Vermieter Zeit die Kautionsrückzahlung
vorzunehmen und was könnte daran hindern.
Mindestens (in voller Höhe) 6 Monate, um eine Sicherheitsrücklage zu gewährleisten, falls versteckte Mängel auftreten, die der Mieter zu verantworten hat.
Danach einen Teil bis mindestens 12 Monate nach Beendigung des Nebenkostenabrechnungszeitraumes, wenn und falls mit einer Nachzahlung von Nebenkosten zu rechnen ist (weil vielleicht die letzten Jahre regelmäßig nachzuzahlen war).
Die Kaution sollte per Tagesgeld im September 2007 angelegt
werden (Vereinabrung im Mietvertrag), nun hat der Vermieter
allerdings jetzt, bei Auszug im Janaur 2010 erst mitgetielt,
dass diese nur als Konto angelegt worden ist, mit ganz
geringen Zinsen, da der Betrag von 2000.–Euro zu gering
gewesen sei; Adam meint, dass dies nicht korrekt sei, da uf
Tagegeld in 2007 ca. 5% gezahlt wurden und so nur ca 1% an
Zinsen aufgelaufen wären, also muß der Vermieter wohl für den
Fehlbertrag aufkommen, oder!?
Das wäre eine Frage für die Rechtsprechung. Die Rechtslage sagt nur, das die Kaution getrennt vom Vermögen des VM zu bankenüblichen Zinsen anzulegen ist. Wenn eine individualvertragliche Vereinbarung rechtsgültig abgeschlossen wurde und der VM diese einseitig, ohne weiter Information, ändert könnte es schon sein, dass er schadensersatzpflichtig ist, aber ich bin kein Anwalt. Diesen sollte Adam darob befragen.
Danke für Unterstützung sagen Adam und Eva
Schon blöd, dass dieses tolle Paradies inzwischen geschlossen ist und man sich unter den tumben Otto-Normal-VM tummeln muss, was? 
Gruß
Nita