Kautionsnachweis nach Mietbeendigung

Ein Mieter zieht Ende Februar aus und will einen Kautionsnachweis. Muss ein solcher Nachweis erbracht werden? Wenn ja in welcher Form? Reicht eine Kopie des Sparbuchs? Das Geld wurde auf ein Sparbuch angelegt. Muss bzw. kann nach Mietbeendigung das Sparbuch aufgelöst werden? Das Kautionsgeld soll aber noch nicht 100% zurückbezahlt werden, da die Nebenkostenabrechnung noch nicht da ist und evtl. anfallende Kosten davon gleich abziehen werden sollen! Geht das OK?

insbesondere der Abs. 2 der Antwort dürfte interessieren.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Nachweis-%C3%BCber-A…

vnA

leider geht aus dem Bericht nicht hervor, in welcher Form der Nachweis erbracht werden muss! Reicht eine Kopie des Sparbuchs?