Ein Verstoß gegen die mündelfreie Anlage der Mietkaution kann, bei Überschuldung, als Unterschlagung geahndet werden.http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266.html
An sonsten verweise ich auf die folgende Diskussion des heutigen Tages
/t/kautionsnachweis-nach-mietbeendigung/5747249
Übrigens: Wenn ich mich argumentativ in eine Sackgasse bewegt habe, habe ich keine Probleme damit mich auch dazu zu bekennen und gebrauche nicht irgendwelche Ausreden.