Endrenovierung unter §20 im Mietvertrag gültig?

Gehen wir mal von folgenden Fall aus:
In einem Mietvertrag aus 2004 steht unter §20 sonstige Vereinbarungen, dass dem Mieter die Wohnung renoviert übergeben wurde, d.h. weiß gestrichen und dass dieser die Wohnung bei Auszug ebenfalls weißen muss bzw. weiß gestrichen übergeben muss.Der Punkt der Schönheitsreparaturen war beim Abschluss des Mietvertrages gestrichen.

Man hört immer dass es in den letzten Jahren Gerichtsurteile gab, wo bestimmte Formulieren in älteren Mietverträgen zum Nachteil des Mieters ausgelegt wurden und als ungültig erklärt wurden. Die Frage stellt sich nun, ob der Punkt unter dem §20 sonstige Vereinbarungen in dem Mietvertrag aus 2004 gültig ist. Habe noch keine Diskussion über einen solchen Sachverhalt finden können.

Hallo,

die Klausel ist gültig, Problematisch waren nur feste Fristen für die regelmässige Instandsetzung.

hth

wobei allerdings die Festlegung auf eine bestimmte Farbe (weiß) meines Wissens wohl auch gekippt wurde. Auch dies hatte die Streichung der gesamten Vereinbarungen zu den Schönheitsreparaturen zur Folge.

vnA (zu faul zum Suchen)

In einem Formularmietvertrag, der wieder und wieder so angewendet wird, geht die Festlegung auf eine bestimmte Farbe natürlich nicht.

Wenn allerdings im konkreten Fall die „sonstige Vereinbarung“ als Individualvereinbarung durchgeht, müsste es meiner Meinung nach rechtens sein, da man individuell eigentlich alles vereinbaren kann, was nicht sittenwidrig ist.

OT:
Zum Thema Individualvereinbarung:
/t/individualvereinbarungen-im-mietvertrag/7113292/2

vnA