Gehen wir mal von folgenden Fall aus:
In einem Mietvertrag aus 2004 steht unter §20 sonstige Vereinbarungen, dass dem Mieter die Wohnung renoviert übergeben wurde, d.h. weiß gestrichen und dass dieser die Wohnung bei Auszug ebenfalls weißen muss bzw. weiß gestrichen übergeben muss.Der Punkt der Schönheitsreparaturen war beim Abschluss des Mietvertrages gestrichen.
Man hört immer dass es in den letzten Jahren Gerichtsurteile gab, wo bestimmte Formulieren in älteren Mietverträgen zum Nachteil des Mieters ausgelegt wurden und als ungültig erklärt wurden. Die Frage stellt sich nun, ob der Punkt unter dem §20 sonstige Vereinbarungen in dem Mietvertrag aus 2004 gültig ist. Habe noch keine Diskussion über einen solchen Sachverhalt finden können.