Enkel - Unterhaltsansprüche gegen Eltern?

Hallo, ich hab einen 16 jährigen Enkel in Ausbildung und werde selbst in zwei Monaten Rentnerin. Ich beabsichtige, meinen Enkel bei mir wegen Unstimmigkeiten mit seinem Stiefvater bei mir aufzunehmen.
Welche Ansprüche gegenüber den Eltern kann ich stellen? Gibt es Gesetze dazu?
Das Kindergeld denk ich würde auf jeden Fall ihm zustehen. Und sein volles Lehrlingsentgelt, von dem er momentan zu Hause abgeben muss.
Wohin kann man sich wenden für Hilfe?
Danke schon mal für Infos.
LG Wotti

Hallöchen, es gibt zum Beispiel Gesetze, nach denen die Erziehungsberechtigten den Aufenthaltsort ihrer Kinder bestimmen. Bist Du im entsprechenden Fall erziehungsberechtigt? Was ist mit der Kindsmutter? Wie steht der Stiefvater zu der Umsiedlung?

Gruss Goetz

Hallo Goetz,
meine Tochter und ihr Mann drängeln auf den Umzug. Tochter steht ständig zwischen ihrem Mann und Sohn als Schlichter und hält es auch für das beste, dass er bei mir wohnt.
Und meinem Enkel würde das total gut tun, da zu Hause nur Krieg und seelische Quälerei herrscht.

Wo ist denn dann dein Problem ?
Besprich das finanzielle mit Tochter und deren Mann. Sie möchten den Umzug, also sollte ihnen auch klar sein, sie müssen Dir dafür auch etwas zahlen(wenn Du es überhaupt willst !)

Kindergeld OK, aber das wird ja nicht ausreichen.
Und sein Azubigehalt sollte er voll behalten dürfen. Und ob er Dir davon was abtritt ist wiederum Deine Sache.

Wie gesagt, es gibt keine gesetzliche Regelung, die da was regelt.

MfG
duck313

3 Like

Hallo,

Du solltest das, was man Dir antwortet, auch sorgsam lesen.
Es kommt nicht darauf an, wer irgendwo wegen irgendwas „drängelt“, sondern ob der Umzug rechtssicher für den 16-jährigen durchgeführt wird.
Und solange die Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, können sie die gefundene Lösung jederzeit widerrufen.
Da aber ein 16-jähriger hierbei durchaus ein Mitbestimmungsrecht hat, kann er auch zum Jugendamt gehen und seine Gründe darlegen. Gemeinsam mit dem Jugendamt kann dann dieser Umzug auch rechtssicher abgewickelt werden. Evtl. Unterhaltsfragen können dabei mit geklärt werden.
Allerdings hat den Unterhaltsanspruch auch grundsätzlich der Enkel ggü. seinen Eltern und nicht Du.

&Tschüß
Wolfgang

7 Like

Hallo Wolfgang,
das hört sich ja so an, als ob ich mich bereichern wollte. So ein Quatsch. Klar können wir reden, aber der Stiefvater ist nicht so einfach und ob da einfaches Reden hilft, ohne schlagkräftige Argumente …hm. Deshalb wollte ich mich auch hier schlau machen.
Die Sache mit dem Jugendamt ist schon gelaufen und voll in die Hose gegangen. Wenn keine Bereitschaft zur Mitarbeit seitens der Eltern besteht, können die auch nichts machen. Familienbetreuer wurde abgelehnt. Jugend-WG mangels Dringlichkeit ebenfalls.
Mich als Oma interessiert nur, ob die Eltern zur Unterhaltszahlung verpflichtet sind. Und - wo steht das?
LG Wotti

Hallo,

Wolfgang hat schon recht: du musst genau lesen, was man dir schreibt.

Sein Rat, das JA ins Boot zu holen hat nichts mit der Hilfe innerhalb der Kernfamilie zu tun (Familienbetreuer usw.).

Was er schrieb ist: Die Eltern haben Aufenthaltsbestimmungsrecht (sofern sie nicht das Kindeswohl gefährden, dann kann das JA gegen den Willen der Eltern eingreifen). Wenn also die Mutter und der Stiefvater zustimmen, dann kann euer Enkel zu euch ziehen. Dann ist das aber nicht gesetzlich geregelt, d.h. die Erlaubnis der Mutter und des Stiefvaters kann jederzeit wieder zurückgenommen werden. Außerdem ist jede finanzielle Regelung eure Privatsache.
[Nebenbei fällt mir da noch die Frage ein, ob der Stiefvater rechtlich als der Vater gilt, d.h. es kann sein, dass nur die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, das muss man genau feststellen.]

Da aber ein Sechzehnjähriger durchaus ein Mitspracherecht hat, was seine Wohnsituation betrifft, so kann man das ganze auf rechtliche Füße stellen, aber dazu braucht man das Jugendamt. Entweder mit dem JA zusammen (da geht es nicht mehr um Familienbetreuung o.ä., sondern um Feststellen des Aufenthalts) oder gegen das JA mit Hilfe eines Rechtsanwalts. Wenn das dann mit JA festgezurrt wird, werden auch die finanziellen Belange geregelt , dann wird festgelegt, ob die Eltern dir Unterhalt für das Kind zahlen müssen (wahrscheinlich ja, soweit ich die Rechtslage richtig sehe) und das kann dann nicht einseitig gekündigt werden.

Ich habe versucht, das jetzt sehr ausführlich zu erklären. Die Situation ist für dich sehr emotional aufgeladen, das verstehe ich. Dennoch musst du genau lesen, was man dir schreibt, auch später, was dir vom JA gesagt wird. Nur dann kannst du deinem Enkel wirklich helfen.

Alles Gute

Siboniwe

8 Like

Lieben Dank Siboniwe,
genau dies wollte ich gern wissen.
Also werden wir versuchen, dies alles gütlich unter uns zu regeln.
Da der Stiefvater kein Erziehungsberechtigter ist sondern nur meine Tochter könnte dies Aussicht auf Erfolg haben.

Ich danke allen die mir versucht haben hier zu helfen.
LG Wotti

Das geht den einen Dreck an! Der ist dem Stiefkind gegenüber weder unterhaltspflichtig noch mitbestimmungsberechtigt wo sich der Junge auf Dauer aufhält! ramses90

Genau so ist es, zusammen mit dem leiblichen Vater und NICHT mit dem Stiefvater! ramses90

1 Like

Seit wann geht es einen Stiefvater was an wo das/Kind/er seiner Frau und Mutter derselben, leben? ramses90

1 Like

So ist es dazu mus aber bei der Kindergeldstelle ein Überleitungsantrg für ihn auf sein Konto gestellt werden. Und wenn er nicht mehr im Haus des Stiefvaters und der Mutter wohnt hben die auch kein Anrecht mehr ihm einen Teil sienes Lohnes abzunehmen.
Das wir auch der Grund sein warum der Sstiefvater jegliche Hilfe des JA ablehnte und sich auch dagegen stemmen wir, dass der Junge zu Euch zieht. ramses90

Das ist aber reine Spekulation (und weiter oben steht: Mutter und Stiefvater drängeln auf Auszug, also ist deine Spekulation wahrscheinlich falsch).

So wie ich die UP verstanden habe, haben Mutter und Stiefvater nicht mit dem JA kooperiert (und man kann verschiedenste Gründe haben, eine Familienbetreuung abzulehnen, das muss nichts Finanzielles sein). Da aber wohl keine Gefährdungslage für den Jugendlichen besteht, kann das JA nichts weiter tun (als beobachten, wenn es das für notwendig erhält), denn viele dieser Hilfen des JAs sind freiwillig, d.h. sie können den Familien nicht aufgezwungen werden.

Grüße
Siboniwe

2 Like

Rechtlich: ja.

Menschlich: wohnt er mit dem Jungen und seiner Mutter zumindest derzeit in einer Wohnung. Wenn er das seit, sagen wir mal angenommen, 14 Jahren tut, ist er zwar nicht weder biologisch noch rechtlich der Vater, aber sozial schon. Das heißt, es nützt wenig, ihm einfach „geht dich nichts an“ vor den Latz zu knallen, wenn man weiterhin mit ihm zusammenwohnen will (die Mutter, seine Frau) bzw. wenn der Junge - trotz aller Spannungen - ihn als seinen sozialen Vater sieht.

Aber das sind Spekulationen unsererseits und man sollte mit denen und daraus resultierenden Ratschlägen vorsichtig umgehen. Deshalb ist - trotz allem - der Hinweis auf das JA wichtig: es kann eine Mediatorrolle übernehmen.

Grüße
Siboniwe

1 Like

Sowohl an Deiner Frage als auch dem weit überwiegenden Teil der Diskussion fällt mir sehr negativ auf, dass die „Hauptperson“ - der 16-Jährige - so gut wie keine Rolle spielt.
Er ist ein fast voll erwachsener Mensch. Hat mit Sicherheit eine eigene Einschätzung seiner Situation und Hoffnungen/Wünsche für seine Zukunft.
Danach haben die ihn umzingelnden voll Erwachsenen sich auszurichten - natürlich mit sachbedingten Kompromissen seinerseits. Aber er kann doch nicht „außen“ vor gelassen werden, er ist doch kein Möbelstück.
Ziemlich empört.
Amokoma1