Guten Tag,
ich habe gehört, dass der Adel in Österreich nach dem 1. WK (fast) komplett enteignet wurde. In D dagegen nur relativ gering.
Was ist daran, was ist richtig?
Danke
Laika
Guten Tag,
ich habe gehört, dass der Adel in Österreich nach dem 1. WK (fast) komplett enteignet wurde. In D dagegen nur relativ gering.
Was ist daran, was ist richtig?
Danke
Laika
Hallo Laika,
ich habe gehört, dass der Adel in Österreich nach dem 1. WK
(fast) komplett enteignet wurde.
Von Österreich weiss ich nur, daß das Haus Habsburg-Lothringen enteignet und die Mitglieder des Landes verwiesen wurden, wenn sie nicht auf die Zugehörigkeit verzichten wollten, siehe das sogenannte Habsburger Gesetz:
http://de.wikipedia.org/wiki/Habsburger-Gesetz
Vom restlichen Adel ist mir nur bekannt, daß im Adelsaufhebungsgesetz der Adel „aufgehoben“ wurde:
http://de.wikipedia.org/wiki/Adelsaufhebungsgesetz
Viele Grüße
Marvin
In Österreich hat der Adel auch seine ganzen Titel verloren. So wurde zum Beispiel aus Erich von Tralala einfach der Name Erich Tralala. Dies Leute wurden dann im öffentlichen Leben einfach mit Herr Tralala angesprochen.
Aber zum Herrn Hofrat sagt man heute noch „Herr Hofrat“.
Gibt’s eigentlich noch den „alten Herrn Kanzleirat“?
Hallo!
Aber zum Herrn Hofrat sagt man heute noch „Herr Hofrat“.
Weil es den Hofrat und die Hofrätin als Amtstitel (den zu tragen ein Beamter berechtigt ist, der in einer bestimmten Verwendungsgruppe eine bestimmte Gehaltsstufe erreicht hat) und als Berufstitel (der Personen verliehen werden kann, die sich in langjähriger Ausübung ihres Berufes Verdienste um die Republik Österreich erworben haben) gibt. Hat nix mit Adel zu tun.
Gibt’s eigentlich noch den „alten Herrn Kanzleirat“?
Auch der Kanzleirat/die Kanzleirätin ist ein Berufstitel. Es liegt in der Natur der Sache, dass Kanzleiräte eher alt sind.
Grüße, Peter
Hallo Laika,
für die Zeit nach dem 1. WK weiß ich nur vom Habsburgergesetz und vom Adelaufhebungsgesetz (die bereits erwähnt wurden), und daraus entnehme ich, daß der Adel als solcher zwar abgeschafft wurde, daß aber die ehemals adeligen Familien mit Ausnahme der Habsburger zunächst nicht enteignet wurden.
Von diesem Adelsaufhebungsgesetz ausgenommen ist übrigens Burgenland, das erst Anfang der 20er Jahre zu Österreich kam (vorher: Ungarn).
Spätere Enteignungen fanden nach 1938 statt und dann nach 1945, als die osteuropäischen (ehemals zur Monarchie gehörigen) Länder, in denen vielleicht der meiste Grundbesitz österreichischer Adelsfamilien lag, kommunistisch wurden.
Ich vermute, es gibt in Österreich noch jede Menge Grund im Besitz adeliger Familien (vielleicht der bekannteste Name: Esterhazy).
Grüße,
I.