Entfernungspauschale ohne Kosten/Aufwendungen?

Hallo zusammen,

ich habe nun schon so einige Foren durch, doch noch immer keine richtige Antwort auf meine Frage zur Entfernungspauschale bekommen.

Einen ähnlichen Eintrag gibt es unter folgendem Link:
/t/est-entfernungspauschale-ohne-tats-kosten/3459239

Und zwar:
Steht mir die Entfernungspauschale auch zu, obwohl mir keine Kosten für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsort entstanden sind?
Im Detail:
Ich fahre jeden Tag ca. 400 km mit der Deutschen Bahn quer durch die Republik. In der Regel mit Einzeltickets bzw. mit Monatsmarken zu insbesondere einem der Standorte. Dieses Bahnticket (es ist nicht die Bahncard 100 die ich privat nutzen könnte!) zahlt mir mein Chef. Des Weiteren fahren wir gelegentlich auch gemeinsam mit dem Auto, wobei er wiederum den Sprit zahlt.

Jetzt lese ich die folgenden Beiträge in verschiedenen Foren:

Servus Susi,
Ist das irgendwo durch ein Gerichtsurteil oder ähnliches
nachzulesen?
ein Gerichtsurteil braucht es dafür nicht, weil der entsprechende Text im EStG bereits im Wortlaut eindeutig ist:

§ 9 Abs 1 Satz 3 EStG:

"Werbungskosten sind auch (…)

Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsstätte aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von 0,30 € anzusetzen, höchstens jedoch 4.500 € im Kalenderjahr (…)."

Für die Veranlagungszeiträume bis 2005 ist also alleiniges Kriterium, ob die Arbeitsstätte aufgesucht worden ist oder nicht. Es kommt nicht darauf an, ob sie zu Fuß, mit dem Hubschrauber, mit dem O-Bus oder mit der Schwalbe aufgesucht worden ist.

prinzipiell:
in der steuererklärung ist es nicht relevant wie ich zur arbeit komme. das ganze heisst ja entfernungspauschale, d.h. ich kann den weg zur arbeit absetzen auch wenn mein arbeitgeber mir das ticket bezahlt. gleichwohl muss die bezahlung des tickets auch in der steuererklärung, quasie als zusätzliche einnahme, angegeben werden.
ich könnte auch dann den weg zur arbeit absetzen, wenn ein menschenfreund mich jeden tag kostenlos zur arbeit fährt.

In Summe bedeutet dies, dass mir ja keine Kosten entstehen, da mir ja entweder das Bahnticket gezahlt wird bzw. ich im Auto mitfahre und somit die Entfernungspauschale nicht geltend machen kann? Geht es jetzt also um die Distanz zur Arbeit und dem damit verbundenen zeitlichen Aufwand oder um eventuell entstandene Kosten, die ich ja nun nicht habe? Obwohl ich ja auch keine Kosten hätte, würde ich mit dem Fahrrad o.ä. fahren…

Ich hoffe, mir kann jemand von euch helfen. Vielen Dank schon einmal.

Lyn

Guten Abend,

Im Falle einer Kostenerstattung durch den Arbeitgeber können keine Reisewerbungskosten geltend gemacht werden. Es sei denn Ihr Arbeitgeber würde Ihnen diese monatlich als Geldwerten Vorteil besteuern. Sind die Erstattungen steuerfrei werden die quergerechnet und es wäre ein Nullspiel.

Lg

Steven Wink