Hi!
Israel begründet seinen Angriff auf den Libanon damit, dass
die Entführung zweier israelischer Soldaten durch Mitglieder
der Hisbollah erfolgte und die Hisbollah im Libanon an der
Regierungskoalition beteilgt ist.
Wie ist das völkerrechtlich zu bewerten?
Zunächst ist der Unterschied zwischen Kombattant und Nichtkombattant zu definieren. Kombattanten tragen ihre Waffen offen, sind aufgrund ihrer Kleidung erkennbar und haben eine klare Kommandostruktur mit einer Führung, die die Aktionen kontrolliert und völkerrechtlich dafür verantwortlich zeichnet. Wird ein Kombattant gefangen genommen, ist er ein Kriegsgefangener und unterliegt somit einem definierten rechtlichen Schutz.
Nichtkombattanten dürfen weder in Kämpfe eingreifen noch bekämpft werden. Greift ein Nichtkombattant aktiv in Kämpfe ein, so darf er von seinem Gegner im Rahmen dessen geltenden Strafrechts bekämpft und verurteilt werden.
Nichtkombattanten sind u.a. Zivilisten, Sanitäter, Polizei, Feuerwehr, Zoll, aber auch Plünderer, Freischärler, Söldner, Partisanen.
Hat der Libanon Israel durch die Entführung der beiden
Soldaten durch die Hisbollah den Krieg erklärt?
Eindeutig nein, da die verantwortliche Hisbollah keine staatliche Organisation des Libanons ist.
Sofern die Hisbollah als Nichtkombattant einzustufen ist, hätte der Libanon ein strafrechtliches Verfahren gegen die Entführer sowie gegen die Führung der Hisbollah als verbrecherische Organisation wegen Kidnapping einleiten müssen.
Ist die Hisbollah als Kombattant einzustufen, wäre dies ein unmittelbarer Angriff auf die militärische Souveränitat des Libanon. Faktisch wäre der Libanon durch Kampfhandlungen von Kombattanten im Kriegszustand mit der Hisbollah.
Beides ist nicht eingetreten. Es müsste insofern geklärt werden, ob der Staat Israel das Recht hat, gegen den Nichtkombattanten Hisbollah eine Polizeiaktion (mit entsprechender Unterstützung durch das Militär) auf dem Gebiet des Libanons durchzuführen oder den Libanon als militärisch handlungsunfähig im Krieg gegen den Kombattanten Hisbollah ansieht und militärische Aktionen auf dem Staatsgebiet des Libanons durchführen darf.
Eine direkt vergleichbare Situation ergibt sich im Konflikt der Türkei mit der kurdischen PKK, wo Truppen der Türkei zur Bekämpfung der Kurden in irakisches Gebiet eingedrungen sind (was hier im Forum zu deutlich weniger Diskussionen geführt hat).
Grüße
Heinrich