Entführungsschutz

Hallo, haben eigentlich Flugzeuge so etwas wie einen elektronischen Entführungsschutz, der bei unbefugtem Eindringen in das Cockpitt automatisch das Flugzeug zur Landung bringt? Ich denke dass das besser wäre als Flugzeuge abzuschiesen. Danke, Gruß Stephan.

Hi,

haben eigentlich Flugzeuge so etwas wie einen
elektronischen Entführungsschutz,

Flugzeuge haben IMHO einen „mechanischen“ Entführungsschutz da niemand ohne weiteres von der Kabine ins Cockpit gelangen kann. Wie soll die Elektronik erkennen können, dass ein Eindringen unbefugt ist? Falls es das geben sollte würde mich das schon interessieren :smile:

Ich denke dass das besser wäre als Flugzeuge
abzuschiesen.

Keiner will Flugzeuge abschießen. Die Logik ist die, dass das nicht mehr nötig sein wird sobald es erlaubt wäre.

Grüße,
J~

Hallo,

natürlich haben sich Leute über das Thema Gedanken gemacht und sind zu Ergebnissen gekommen. Diese hier der breiten Öffentlichkeit zu präsentieren ist aber nicht Sinn der Sache.

Würde man nun allerdings tatsächlich eine Art Fernsteuerung einbauen verschiebt sich das Problem nur: der Terrorist braucht nicht mal mehr an Bord eines Flugzeugs zu gehen, sondern bemächtigt sich einer entsprechenden Steuerzentrale am Boden. Dann hat er ein persönlich kleineres Risiko und noch dazu Zugriff auf die Flotte sämtlicher in der Luft befindlicher Flugzeuge.
Insofern ist diese Idee nicht gerade sinnvoll, denn sie schafft keine zusätzliche Sicherheit, sondern bewirkt genau das Gegenteil.

Die Idee entführte Flugzeuge abzuschiessen ist total hirnrissig. Zum einen wird kein Entführer lautstark verkünden daß er in ungefähr 2 Stunden auf dieses oder jenes Atomkraftwerk stürzen wird. Selbst wenn er es täte: deren Hüllen sind zumindest angeblich gegen Flugzeugabstürze gesichert.
In einem dichtbesiedelten Gebiet wie Deutschland, wie Europa, dauert es immer nur ein paar Minuten bis man in der Luft ein Ziel erreichen kann, das bei einem bewußten Absturz sehr gefährdet ist. Man muß hier ja nicht nur an irgendwelche Kraftwerke denken, sondern was ist wenn jemand einfach nur in irgendeine Innenstadt stürzt? Das muß nicht mal eine Großstadt sein, auch in kleineren Städten, selbst Dörfern, halten sich schnell mal ein paar tausend Menschen auf.
So schnell wie ein Entführer, wenn es ihm tatsächlich gelungen wäre die Kontrolle über ein Flugzeug zu übernehmen, eine Katastrophe angerichtet hat sind die Bundeswehr-Jäger nicht mal in der Luft, geschweige denn am Objekt dran. Schiessen sie das Flugzeug ab stürzt es ebenso unkontrolliert in die Pampa oder auf bewohntes Gebiet.
Es ist völliger Nonsens zu glauben daß es hier überhaupt nur theoretisch möglich wäre ein Verkehrsflugzeug ohne Gefahr für Dritte abschiessen zu können.

Dazu kommt daß das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz, das den Abschuß von Flugzeugen vorsah, schon einmal kassiert hat, mit der Begründung daß das Leben von zu tötenden Flugzeuginsassen nicht geringer bewertet werden kann als das möglicher Opfer am Boden.

Wenn jetzt also aus der politik ein weitere Anlauf gestartet wird ein solches Abschuß-Gesetz zu etablieren ist das unglaublich dumm, denn man hätte schon die erste juristische Schlappe vermeiden können wenn man einfach mal überlegt hätte daß ein Abschuß hier sowieso unmöglich ist. Jetzt wird es erneut versucht ein solches Gesetz durchzubringen.
Das ist an Dummheit kaum zu überbieten.

Ach ja, wo wir gerade bei Sinn und Unsinn sind: besonders gut sind auch die ZÜP’s, bei denen deutsche Piloten auf ihre Rechtschaffenheit überprüft werden. Weil über Deutschland fliegen ja nur deutsche Piloten, keine Menschen aus anderen Ländern. Und weil jeder, der ge-ZÜPt ist nicht mehr als Terrorpilot in Frage kommt ist also auszuschliessen daß es hier einen Angriff aus der Luft geben kann.

Zur Sicherheit werden oft auch den Piloten gefährliche Gegenstände beim Security Check abgenommen. Das ist gut, weil die Axt im Cockpit nur zur Hilfe bei Unglücksfällen dient, aber natürlich nicht als Waffe benutzt werden könnte.
Ein Pilot dürfte auch nicht in der Lage sein sein Flugzeug abstürzen zu lassen. Der kann nur das zusammenfliegen, was die Passagiere gerne möchten.

Gruß,

MecFleih

Hi,

Die Idee entführte Flugzeuge abzuschiessen ist total
hirnrissig. Zum einen wird kein Entführer lautstark verkünden
daß er in ungefähr 2 Stunden auf dieses oder jenes
Atomkraftwerk stürzen wird. Selbst wenn er es täte: deren
Hüllen sind zumindest angeblich gegen Flugzeugabstürze
gesichert.

Nunja, die Planungen beziehen sich IMHO auf schnelle und leichte Militärflieger. Ob ein Pasagierflugzeug bei einem „Flug in das Ziel“ aber wirklich nur die hier beschriebenen 400km/h drauf haben kann?
http://www.schule.de/bics/son/verkehr/presse/2001_2/…
Grüße,
J~

Würde man nun allerdings tatsächlich eine Art Fernsteuerung
einbauen verschiebt sich das Problem nur: der Terrorist
braucht nicht mal mehr an Bord eines Flugzeugs zu gehen,
sondern bemächtigt sich einer entsprechenden Steuerzentrale am
Boden.

So ist es. Und wenn die Landung automatisch erfolgen soll, könnte man dieses System auch auf automatische Kollision umprogrammieren.

Zum einen wird kein Entführer lautstark verkünden
daß er in ungefähr 2 Stunden auf dieses oder jenes
Atomkraftwerk stürzen wird. Selbst wenn er es täte: deren
Hüllen sind zumindest angeblich gegen Flugzeugabstürze
gesichert.

Die sind genauso gegen Flugzeugabstürze gesichert, wie das WTC.

In einem dichtbesiedelten Gebiet wie Deutschland, wie Europa,
dauert es immer nur ein paar Minuten bis man in der Luft ein
Ziel erreichen kann, das bei einem bewußten Absturz sehr
gefährdet ist. Man muß hier ja nicht nur an irgendwelche
Kraftwerke denken, sondern was ist wenn jemand einfach nur in
irgendeine Innenstadt stürzt?

Das ist zwar korrekt, aber nicht jedes dieser Ziele eignet sich für einen Terroranschlag - zumindest nicht, solange Anschläge mit Passagierflugzeugen nicht so normal werden wie Bombenanschläge im Irak. Für einen Anschlag dieser Größerordnung werden sich die Terroristen Ziele mit gebührender Symbolwirkung aussuchen und nicht irgendwelche namenlosen Dörfer.

So schnell wie ein Entführer, wenn es ihm tatsächlich gelungen
wäre die Kontrolle über ein Flugzeug zu übernehmen, eine
Katastrophe angerichtet hat sind die Bundeswehr-Jäger nicht
mal in der Luft, geschweige denn am Objekt dran.

Auch da stimme ich uneingeschränkt zu. Am 11. September haben es die Abfangjäger auch nicht rechtzeitig bis New York geschafft. Und von den beiden anderen Flugzeugen wußte man bis zum Einschlag gar nicht, wo sie waren.

Es ist völliger Nonsens zu glauben daß es hier überhaupt nur
theoretisch möglich wäre ein Verkehrsflugzeug ohne Gefahr für
Dritte abschiessen zu können.

Darum geht es auch gar nicht. Es geht nur darum, die Zahl der Opfer zu minimieren. Wenn bei einem Abschuß also weniger Menschen umkommen, als bei einem erfolgreichen Anschlag, ist das Ganze schon ein Erfolg.

Dazu kommt daß das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz, das
den Abschuß von Flugzeugen vorsah, schon einmal kassiert hat,
mit der Begründung daß das Leben von zu tötenden
Flugzeuginsassen nicht geringer bewertet werden kann als das
möglicher Opfer am Boden.

Dieser Einwand geht ins Leere. Es geht hier doch gar nicht darum, irgendwelche Leben höher oder geringer zu bewerten, als andere. Man geht einfach davon aus, daß alle Menschenleben gleich viel wert sind und entscheidet sich dann für die Variante mit den geringsten Opfern.

Das eigentliche Problem besteht darin, daß man vorher nicht weiß, wie viele Opfer es geben wird, wenn man das Flugzeug nicht abschießt. Und wenn man es abschießt, wird man es auch nachher nicht wissen. Deshalb kann man niemandem zumuten, eine solche Entscheidung fällen zu müssen.

Die einzige Variante, die ich mir vorstellen könnte, wäre der Einsatz von Gesamtrettungssystemen. Daran wurde ja schon ernsthaft geforscht, aber bislang rechtfertigt der Nutzen diesen Aufand nicht. Wenn Anschläge nach dem Vorbild des 11. September aber häufiger vorkommen würden und durch andere Maßnahmen nicht zu verhindern wären, könnte sich das ändern. Dann könnte man Passagiere, Besatzung und Entführer per Fallschirm landen und den unbenannten Rest des Flugzeugs mit entwas Glück über unbewohntem Gebiet niedergehen lassen. Aber dazu müßten solche Anschläge schon so häufig werden, daß die Passagiere sich freiwillig für derart ausgerüstete Flugzeuge entscheiden und bereit sind, den höheren Preis für die höhere Überlebenschance zu zahlen.

Wenn jetzt also aus der politik ein weitere Anlauf gestartet
wird ein solches Abschuß-Gesetz zu etablieren ist das
unglaublich dumm, denn man hätte schon die erste juristische
Schlappe vermeiden können wenn man einfach mal überlegt hätte
daß ein Abschuß hier sowieso unmöglich ist.

Du übersiehst, daß das Gesetz nicht auf solche Abschüsse beschränkt wäre. Was Schäuble da einführen will, geht weit darüber hinaus. Er fordert nämlich ganz allgemein im Falle eines „Angriffs auf die Grundlagen des Gemeinwesens“ die Streitkräfte im Inland einsetzen zu dürfen. Das ist ein Frontalangriff auf das Grundgesetz, der nach GG Art. 20, Abs. 4 schreit, fall er damit tatsächlich durchkommen sollte.

Die sind genauso gegen Flugzeugabstürze gesichert, wie das
WTC.

Wie meinst Du das? Das WTC hat es nicht ausgehalten, weil mangels Vorstellungskraft bzw. wegen der Abwägung von Vorstellbarkeit und Wirtschaftlichkeit nie jemand bestrebt war, dafür zu sorgen, dass es einer solchen Belastung standhält. Die AKWs sind dafür ausgelegt.

Das ist zwar korrekt, aber nicht jedes dieser Ziele eignet
sich für einen Terroranschlag - zumindest nicht, solange
Anschläge mit Passagierflugzeugen nicht so normal werden wie
Bombenanschläge im Irak. Für einen Anschlag dieser
Größerordnung werden sich die Terroristen Ziele mit
gebührender Symbolwirkung aussuchen und nicht irgendwelche
namenlosen Dörfer.

Die namenlosen Ziele wären auch die am leichtesten zu schützenden, da sie am weitesten von den Flughäfen entfernt sind.

Dieser Einwand geht ins Leere. Es geht hier doch gar nicht
darum, irgendwelche Leben höher oder geringer zu bewerten, als
andere. Man geht einfach davon aus, daß alle Menschenleben
gleich viel wert sind und entscheidet sich dann für die
Variante mit den geringsten Opfern.

Der Einwand des BVG unterstellt auch nicht, dass der Entscheidungsträger den Abschuss durch die Abwertung der Leben der Passagiere legitimieren würde. Es konstatiert nur zwei Dinge:

  1. Das Leben der Passagiere darf nicht abgewertet werden (im absoluten Sinn, nicht im relativen).
  2. Der Vorgang des Abschusses macht die Passagiere zum Werkzeug der Krisenintervention, weil durch ihr Opfer der Gesamtschaden reduziert wird. Dies stellt unweigerlich eine Abwertung ihrer Leben dar (ebenfalls im absoluten Sinn).

Es geht dabei um die juristischen Grundlagen der Krisenintervention. Ich wage zu behaupten, dass noch vor zehn Jahren niemand, selbst ein Innenminister nicht, so dumm gewesen wäre, diese Grundsätze zu untergraben.
Die Abstufung der Werte ist in jeder Situation der Geiselnahme dieselbe:

  1. Auf den oder die Täter braucht keine über die Angemessenheit hinausgehende Rücksicht genommen werden. Ihre Leben sind während der Tat minderwertig relativ zu denen der Opfer.
  2. Die Opfer sind jedoch alle zu schüzten.
  3. Gleichwertige und ungleichwertige Leben werden weder jeweils noch untereinander zahlenmäßig abgewogen.

Der Abschuss ist im gültigen Rechtsmodell schon deshalb unmöglich, weil zum Zeitpunkt des Abschusses sich alle Opfer der Tat im Flugzeug befinden.
Stell Dir vor, ein Bankräuber nimmt in der Bank 5 Geiseln. Niemand käme auf die Idee, die 6 Personen einfach in die Luft zu sprengen, weil die Möglichkeit bestünde, dass der Täter im Schutz der Geiseln die Bank verlassen und noch größeren Schaden anrichten könnte.
Nehmen wir an, der Räuber ist mit einer Bombe bewaffnet und hält eine Geisel zum Schutz vor seinen Körper. Nehmen wir weiterhin an, das Töten des Geiselnehmers würde die Gefahr der Bombenexplosion bannen, der Geiselnehmer wirkt labil, droht die Geiseln und sich selbst zu töten.
Zwischen dem menschlichen Schutzschild und den vier weiteren Geiseln herrscht etwa dasselbe Zahlenverhältnis wie zwischen den Passagieren eines Flugzeugs und den Personen im potentiellen Zielgebäude. Würde man den Geiselnehmer mitsamt seinem Schutzschild erschießen, um vier Menschen zu retten und den Schaden zu minimieren? Es ist undenkbar und soll es auch bleiben.

Ich möchte auf die Worte von Ex-Verteidigungsminister Struck verweisen, der sagte, er würde den Abschuss befehlen und dann zurücktreten. Damit bekennt er aus meiner Sicht, dass er den Abschuss menschlich vertreten kann, aber nicht in seiner Funktion als Minister. Menschlich mag er wohl der Meinung sein, das Gefühl, den Anschlag nicht verhindert zu haben, sei schlimmer als das Gefühl, sein Ausmaß durch gezielte Opfer verringert zu haben. Aber erstens dürfte die Schuld in diesen Dimensionen wohl keinen Unterschied machen und zweitens ist in diesem Fall nicht das moralische Wohlbefinden des Entscheidungsträgers zu schützen. Es ist ganz richtig, dass die Entscheidung für das Amt des Ministers nicht vertretbar wäre, weil der Minister wohlbedachten Rechtsgrundsätzen unterworfen ist.

Du übersiehst, daß das Gesetz nicht auf solche Abschüsse
beschränkt wäre. Was Schäuble da einführen will, geht weit
darüber hinaus. Er fordert nämlich ganz allgemein im Falle
eines „Angriffs auf die Grundlagen des Gemeinwesens“ die
Streitkräfte im Inland einsetzen zu dürfen. Das ist ein
Frontalangriff auf das Grundgesetz, der nach GG Art. 20, Abs.
4 schreit, fall er damit tatsächlich durchkommen sollte.

Das ist eine ganz andere Baustelle als das Luftsicherheitsgesetz.

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Die sind genauso gegen Flugzeugabstürze gesichert, wie das
WTC.

Wie meinst Du das?

Das WTC war dafür ausgelegt, dem Aufprall eines großen Flugzeugs standzuhalten. Wie wir heute wissen, hat das nicht genügt.

Die AKWs sind dafür ausgelegt.

Ja, genauso wie das WTC.

Der Einwand des BVG unterstellt auch nicht, dass der
Entscheidungsträger den Abschuss durch die Abwertung der Leben
der Passagiere legitimieren würde. Es konstatiert nur zwei
Dinge:

  1. Das Leben der Passagiere darf nicht abgewertet werden (im
    absoluten Sinn, nicht im relativen).

Wie ich bereits schrieb, geht es nicht um irgendwelche Abwertungen von Leben (weder absolut, noch relativ). Die Notwendigkeit, das Leben unschuldiger Menschen opfern zu müssen, kann sich auch aus der Grundannahme ergeben, daß alle Menschenleben den gleichen Wert haben. Genau das ist bei dem Szenario der Fall, über das wir hier reden.

  1. Der Vorgang des Abschusses macht die Passagiere zum
    Werkzeug der Krisenintervention, weil durch ihr Opfer der
    Gesamtschaden reduziert wird. Dies stellt unweigerlich eine
    Abwertung ihrer Leben dar (ebenfalls im absoluten Sinn).

Dem kann ich beim besten Willen keinen Sinn abgewinnen.

Die Abstufung der Werte ist in jeder Situation der Geiselnahme
dieselbe:

  1. Auf den oder die Täter braucht keine über die
    Angemessenheit hinausgehende Rücksicht genommen werden. Ihre
    Leben sind während der Tat minderwertig relativ zu denen der
    Opfer.
  2. Die Opfer sind jedoch alle zu schüzten.

Das ist zwar ein ehrenwertes Ideal, geht aber völlig am Thema vorbei. Wir reden hier über Fälle, in denen das nicht möglich ist.

  1. Gleichwertige und ungleichwertige Leben werden weder
    jeweils noch untereinander zahlenmäßig abgewogen.

Dann mach doch mal einen konkreten Vorschlag, nach welchen Kriterien man sonst enscheiden soll.

Der Abschuss ist im gültigen Rechtsmodell schon deshalb
unmöglich, weil zum Zeitpunkt des Abschusses sich alle Opfer
der Tat im Flugzeug befinden.

Die Opfer der Anschläge vom 11. Septembers befanden sich zu keinem Zeitpunkt alle im Flugzeug. Ich gewinne mehr und mehr den Eindruck, daß Du von vollkommen weltfremden Grundannahmen ausgehst.

Stell Dir vor, ein Bankräuber nimmt in der Bank 5 Geiseln.
Niemand käme auf die Idee, die 6 Personen einfach in die Luft
zu sprengen, weil die Möglichkeit bestünde, dass der Täter im
Schutz der Geiseln die Bank verlassen und noch größeren
Schaden anrichten könnte.

Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.

Das WTC war dafür ausgelegt, dem Aufprall eines großen
Flugzeugs standzuhalten.

Woher hast Du diese Information? Ich erinnere mich an ein Interview mit dem Architekten oder technischen Planer des Gebäudes (weiß ich nicht mehr genau, auf jeden Fall hatte er wegen seiner leitenden Funktion das Autokennzeichen WTC1), der sagte, selbst wenn man damit gerechnet hätte, wäre es aus wirtschaftlichen Gründen nicht mit einbezogen worden. Der Fall wäre zu unwahrscheinlich um Vorkehrungen dagegen den künftigen Mietern und Eigentümern zu vermitteln.

Wie ich bereits schrieb, geht es nicht um irgendwelche
Abwertungen von Leben (weder absolut, noch relativ). Die
Notwendigkeit, das Leben unschuldiger Menschen opfern zu
müssen, kann sich auch aus der Grundannahme ergeben, daß alle
Menschenleben den gleichen Wert haben. Genau das ist bei dem
Szenario der Fall, über das wir hier reden.

Die These, dass sich aus der Gleichwertigkeit von Menschenleben die Notwendigkeit ergeben kann, Unschuldige zu opfern ist ziemlich widersinnig. Aber auch wenn ich versuche, zu verstehen was Du meinst, komme ich zu dem Schluss, dass Du das Pferd von hinten aufzäumst. Du meinst offenbar, das BVG würde unterstellen, dass jemand, der das Flugzeug abschießt, dies deshalb macht, weil er die Menschenleben darin als minderwertig ansieht. Das ist aber keinesfalls Grundlage des BVG-Urteils. Das BVG sagt nur etwas, das in Deutschland und vergleichbaren Rechtsstaaten unverrückbar feststeht. Wenn ein Mensch getötet oder auch nur in seiner Gesundheit geschädigt wird, egal aus welchen Gründen, bedingt das eine absolute Abwertung seines Lebens. Wenn in den USA ein Straftäter hingerichtet wird, geschieht das nicht, weil sein Leben durch die Tat minderwertig geworden ist. Vielmehr wird die Herabstufung seines Lebens, die mit der Hinrichtung einher geht, aus den Gründen der Hinrichtung in Kauf genommen.

  1. Der Vorgang des Abschusses macht die Passagiere zum
    Werkzeug der Krisenintervention, weil durch ihr Opfer der
    Gesamtschaden reduziert wird. Dies stellt unweigerlich eine
    Abwertung ihrer Leben dar (ebenfalls im absoluten Sinn).

Dem kann ich beim besten Willen keinen Sinn abgewinnen.

Schade, siehe oben.

Das ist zwar ein ehrenwertes Ideal, geht aber völlig am Thema
vorbei. Wir reden hier über Fälle, in denen das nicht möglich
ist.

Die Sicherheitspolitiker versuchen der Öffentlichkeit zu erzählen, dass alle politschen und rechtlichen Fragestellungen, mit denen wir seit 2001 konfrontiert sind, vollkommen neuartig sind und in einer vierten Dimension beheimatet sind, in die unser Rechtssystem erst noch hineinwachsen müsse. Tatsächlich gehörten seit jeher Fälle, in denen das genannte Ideal nicht zu schützen war, zum Alltag der Sicherheitsorgane. In diesen Fällen beschränkte man sich damals auf die dürftigen Schutzwerkzeuge. Doch Gebot der Stunde ist es offenbar, Pi mal Daumen die Risiken und Überlebenschancen abzuwägen und Opfer, für die man ohnehin keine Hoffnung mehr sieht, schon mal vorsorglich zu exekutieren, damit sie nicht noch für Schlimmeres benutzt werden.

  1. Gleichwertige und ungleichwertige Leben werden weder
    jeweils noch untereinander zahlenmäßig abgewogen.

Dann mach doch mal einen konkreten Vorschlag, nach welchen
Kriterien man sonst enscheiden soll.

Es wird nach Täter und Nicht-Täter unterschieden. Eine weitere Entscheidung stellt sich nicht. Derjenige, der eine Rakete auf ein entführtes Passagier-Flugzeug aufschaltet, weiß genau, dass er gezielt auf 200 Nicht-Täter schießt. Dass er nebenbei noch 5 Täter erwischt und für die Zukunft einiges befürchtet, tut nichts zur Sache. Ein solches Vorgehen ist in diesem Land unmöglich und bleibt es auch, solange man es als Rechtsstaat bezeichnen kann.

Die Opfer der Anschläge vom 11. Septembers befanden sich zu
keinem Zeitpunkt alle im Flugzeug.

Am 11. September 2001 um 8.45 Ortszeit saßen in vier Verkehrsflugzeugen Opfer von Flugzeugentführungen. Es gab nirgendwo ausserhalb dieser Flugzeuge jemanden, der um 8.45 im Entferntesten als Opfer desselben Handlungsablaufs betrachtet hätte werden können. Die Krisenintervention kann sich nicht bedingungslos auf die Extrapolation des akuten Geschehens stützen, nicht auf Basis vergangener Ereignisse und noch weniger auf Basis menschlicher Phantasie. Ich arbeite lange genug in einer Sparte, in der man Verantwortung für Opfer trägt (kidnap for ransom) um sagen zu können, dass dies fachlich unmöglich ist und rechtliche wie moralische Grenzen mit verherender Gewalt sprengt. Eine Maßnahme, deren Entscheidung auf einem prozentual begrenzten Risiko basiert, ist eine Maßnahme mit prozentual begrenzter Zielführung. Ich kann einen Zugriff auf eine Geiselnahme verantworten, wenn dieser zu 95% gelingt und der Täter mit einem akuten Risiko seine Geiseln tötet. Aber ich kann nicht 200 Menschen umbringen, weil das in X Prozent der Fälle „Nutzen“ bringt.

Ich gewinne mehr und mehr
den Eindruck, daß Du von vollkommen weltfremden Grundannahmen
ausgehst.

Ich gewinne den Eindruck, dass Du ein Zeitreisender bist. Erstens setzt Du voraus, dass wir alles Zukünftige genauso gut wissen wie das Vergangene. Zweitens scheinst Du dem Wilden Westen zu entstammen, wo Sheriffs die „Drecksarbeit“ machen und der Gesellschaft moralisch grenzwertige Entscheidungen abnehmen. Durch die große menschliche Weisheit und dem gehörigen Glück, mit dem diese Sheriffs gesegnet sind, gewinnen am Ende die Guten. Diejenigen, die für die ehrbare Sache gestorben sind, bekommen natürlich ein Sternchen in der City Hall.

Stell Dir vor, ein Bankräuber nimmt in der Bank 5 Geiseln.
Niemand käme auf die Idee, die 6 Personen einfach in die Luft
zu sprengen, weil die Möglichkeit bestünde, dass der Täter im
Schutz der Geiseln die Bank verlassen und noch größeren
Schaden anrichten könnte.

Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.

Im folgenden Absatz wurde es ja etwas differenzierter. Aber irgendwie ahnte ich, dass Du dem nicht mehr folgen würdest :wink:

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MOD: Jura!
Die Herren,

da sich diese Diskussion nur noch am Rand mit Luftfahrt beschäftigt und mittlerweile von beiden Seiten nicht nur ausschließlich sachlich, sondern auch mit emotionalen Elementen angereichert wird, beende ich sie hier.

Alternativ schlage ich vor ganz sachlich im Jurabrett fortzufahren oder es dabei bewenden zu lassen…

Gruß,

Nabla

Flugzeuge haben IMHO einen „mechanischen“ Entführungsschutz da
niemand ohne weiteres von der Kabine ins Cockpit gelangen
kann.

Und genau in dem „ohne weiteres“ liegt die Lücke.
Wenn es Unmöglich wäre, während des Fluges ins Cockpit zu gelangen
wäre das Problem gelöst.

Keiner will Flugzeuge abschießen. Die Logik ist die, dass das
nicht mehr nötig sein wird sobald es erlaubt wäre.

Hier stimme ich zu.
Das Wesen der Drohung beschreibt Watzlawick in seinem Buch „wie wirklich ist die Wirklichkeit“ sehr anschaulich.
Aber das hat nun mit Luftfahrt nur noch wenig zu tun.
Eine Drohung, deren Inhalt nicht durchführbar ist, ist eine
nutzlose Drohung.
Gleiches wird erreicht, wenn ein Cockpit nicht zugänglich ist.

Viele Grüße
Hagen

Ich denke dass das besser wäre als Flugzeuge
abzuschiesen.

Alles eine Frage der Wahl der richtigen Fluggesellschaft:

Entführer
Landen
Als
Leichen.

SCNR

Gruß
d.

haben eigentlich Flugzeuge so etwas wie einen
elektronischen Entführungsschutz, der bei unbefugtem
Eindringen in das Cockpitt automatisch das Flugzeug zur
Landung bringt?

Nein, das dürfte auch kaum realisierbar sein.

Ich denke dass das besser wäre als Flugzeuge
abzuschiesen.

Besser wäre es, die Cockpits so auszustatten, dass sie in der Zeit, wo sich Passagiere an Board befinden überhaupt nicht zugänglich sind, d.h. bruch- und schusssichere Türen, die während des gesamten Fluges geschlossen bleiben und von außen nicht zu öffnen sind. Kommt kein Entführer ins Cockpit gibts nämlich erst gar nichts zum Abschießen.

Hallo Fragewurm,

Ich denke dass das besser wäre als Flugzeuge
abzuschiesen.

Besser wäre es, die Cockpits so auszustatten, dass sie in der
Zeit, wo sich Passagiere an Board befinden überhaupt nicht
zugänglich sind, d.h. bruch- und schusssichere Türen, die
während des gesamten Fluges geschlossen bleiben und von außen
nicht zu öffnen sind. Kommt kein Entführer ins Cockpit gibts
nämlich erst gar nichts zum Abschießen.

Noch einfacher wäre aber ein Extra Einstieg fürs Cockpit.

Das verringert dann aber die Nutzlast.

Zum Cockpitbereich, muss dann auch noch eine exklusive Küche, Toilette und ein Schlafraum dazugenommen werden.
Falls dann im Cockpit Rauch ausbricht, oder sonst etwas passiert, ist da vorne plötzlich ganz viel Ruhe und keiner kann helfen …

Und manchmal soll es schon Hilfreich gewesen sein, wenn sich der Pilot einen Treibwerksschaden direkt aus einem Fenster hinter der Tragfläche hat ansehen können.

Du löst also scheinbar ein Problem und schafst damit viele Neue.

MfG Peter(TOO)

Hi,

Kommt kein Entführer ins Cockpit gibts
nämlich erst gar nichts zum Abschießen.

Was für einen Frachtflieger gelten mag. Aber du hast sicher schon davon gehört, daß gelegentlich auch Passagiere mitfliegen.
Und ob ein Pilot sich in aller Ruhe ein Gemetzel in der Kabine anhört/sieht, wage ich doch mal zu bewzeifeln.

mfg Ulrich

Arbeitsplatz, Trennwandverordnung für Taxen
Hi,

Du löst also scheinbar ein Problem und schafst damit viele
Neue.

man sollte auch nicht vergessen, dass es sich beim Cockpit um Arbeitsplätze für MENSCHEN handelt! Also einem extrem sozialen Lebewesen.
Ich denke nicht, dass man einfach zwei Leute in einen Tresor einsperren und erwarten kann, dass die gute Arbeit leisten. Und solange selbst nur eine Gespräch (Bordtelefon…) ins Cockpit möglich ist sind die Piloten erpressbar (z.B. durch Morddrohung gegen die Pasagiere). Also müsste das eigentlich auch gekappt werde.

Hierbei möchte ich auch an die Trennwandverordnung für Taxen erinnern die auch für mehr Sicherheit durch Abschottung sorgen sollte und SEHR schnell wieder gekippt wurde:

„Nach einer Anhäufung von Gewalttaten gegen Taxifahrer und einer Zunahme von Taxifahrermorden erließ das Bundesverkehrsministerium … am 6. Januar 1966 die so genannte Trennwandverordnung. … alle Taxis mussten … mit einer kugelsicheren Trennwand, die im oberen Teil aus Panzerglas war, ausgerüstet werden. … Außerdem litt unter der Trennscheibe die Kommunikation zwischen Fahrer und Fahrgast. Aus diesem Grund beschwerten sich die Taxifahrer heftig. 1969 wurde deshalb die Trennscheibenverordnung wieder aufgehoben.“
http://de.wikipedia.org/wiki/Taxi#Gesetzliche_Regelu…

Viele Grüße,
J~

Kommt kein Entführer ins Cockpit gibts
nämlich erst gar nichts zum Abschießen.

Was für einen Frachtflieger gelten mag. Aber du hast sicher
schon davon gehört, daß gelegentlich auch Passagiere
mitfliegen.
Und ob ein Pilot sich in aller Ruhe ein Gemetzel in der Kabine
anhört/sieht, wage ich doch mal zu bewzeifeln.

Und was will der Pilot dann machen? Die Cockpit-Türe aufmachen und sich selber ebenfalls umbringen lassen und nochdazu sein Flugzeug in das nächste Hochaus gejagt zu sehen?
Klar ist eine Entführung eine immense psychische Belastung für den Piloten. Aber darauf muss man die Piloten dann halt auch traninieren und einstellen, damit sie sich in so einer Situation wenn möglich richtig verhalten. Außerdem ist der Pilot nicht alleine im Cockpit und zu zweit ist so eine Situation zumindest leichter zu meistern. Auch kann er über Funk dann psychologisch betreut werden während der Entführung.
Und nicht zu letzt ist sein eigener Überlebenswille auch eine sehr starke Kraft, die ihn davon abhält, die Cockpittüre zu öffnen.

Du löst also scheinbar ein Problem und schafst damit viele
Neue.

Das mag bei einem komplett abgetrennten Cockpit-Bereich gelten, aber nicht bei der von mir angesprochenen Lösung mit Türe. Denn im Falle eines Triebwerkschadens kann der Pilot ja die Türe öffnen und sich das Ding anschauen. Im Falle von Feuer kann er ebenfalls die Türe öffnen und Hilfe holen. Genauso kann er aufs Klo gehen etc. Auch das Essen kann er sich ja von der Stewardess reichen lassen. Wichtig ist nur, dass die Tür nicht von außen öffenbar ist, auch nicht vom Piloten. Nur der Pilot im Cockpit kann ihn wieder reinlassen. Wenn man ganz paranoid ist, könnte man auch eine Personenschleuse statt einer Tür verwenden, damit nicht beim Öffnen der Tür (wenn man z.B. aufs Klo geht) ein Attentäter hereinspaziert. Allerdings müsste dieser ja vor der Cockpit Türe warten, was wohl irgendwie auffallen würde.

Ich sehe daher keines der von dir angesprochenen Dinge als Problem an.

Ich denke nicht, dass man einfach zwei Leute in einen Tresor
einsperren und erwarten kann, dass die gute Arbeit leisten.
Und solange selbst nur eine Gespräch (Bordtelefon…) ins
Cockpit möglich ist sind die Piloten erpressbar (z.B. durch
Morddrohung gegen die Pasagiere). Also müsste das eigentlich
auch gekappt werde.

Also bei mir sind die Piloten selten durchs Flugzeug geschlendert und haben einen netten Plausch mit den Passagieren geführt sondern haben sich während des Fluges im Cockpit aufgehalten.
Außerdem habe ich ja in meiner anderen Antwort schon gesagt, dass die Piloten ja trotzdem ganz normal aufs Klo gehen können, sich bei Langstreckenflügen schlafen legen oder die Beine vertreten können. Wichtig ist nur, dass sich die Türe nicht von außen öffnen lässt. Das ist doch besser, als eine Türe zu haben, durch die man einfach reinspazieren kann.

Zum Thema Erpressung der Piloten durch Morddrohung gegen Passagiere habe ich auch in dem anderen Beitrag etwas gesagt. Es macht für den Piloten keinen Sinn, die Türe zu öffnen, weil wenn ein Entführer unbedingt ins Cockpit will und dafür Leute umbringt, dann wird er wohl kaum mit dem Piloten Kaffee trinken wollen sondern ihn entweder auch töten oder das Flugzeug als Waffe mißbrauchen wollen.

Hierbei möchte ich auch an die Trennwandverordnung für Taxen
erinnern die auch für mehr Sicherheit durch Abschottung sorgen
sollte und SEHR schnell wieder gekippt wurde:

Taxen und Verkehrsflugzeuge sind auch fast das gleiche und der Kommunikationsfluß zwischen Taxifahrer und Passagier ist ja auch vergleichbar mit dem zwischen Pilot und Passagieren…

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Hi,

Und ob ein Pilot sich in aller Ruhe ein Gemetzel in der Kabine
anhört/sieht, wage ich doch mal zu bewzeifeln.

Und was will der Pilot dann machen? Die Cockpit-Türe aufmachen
und sich selber ebenfalls umbringen lassen und nochdazu sein
Flugzeug in das nächste Hochaus gejagt zu sehen?

Wir reden hier allgemein über einen Entführungschutz. Üblicherweise wurden Jets bislang nur entführt, um mit den Passagieren als Geiseln eine Forderung durchzusetzen.
Die Cockpit Besatzung wird kaum kompetent entscheiden können, welche Ziele die Entführer _wirklich_ haben, und diese werden sie auch nur bedingt preisgeben. Sich abzuschotten klingt zunächst gut, ist aber bei der allergrößten Zahl der Fälle wohl kaum das richtige Mittel.
Die Piloten werden gebraucht, um den Jet sicher zu landen.

Prävention ist IMHO das prinzipielle Mittel der Wahl, ein anderes sehe ich nicht.

mfg Ulrich

Hi,

Es macht für den Piloten keinen Sinn, die Türe zu öffnen, weil
wenn ein Entführer unbedingt ins Cockpit will und dafür Leute
umbringt, dann wird er wohl kaum mit dem Piloten Kaffee
trinken wollen sondern ihn entweder auch töten oder das
Flugzeug als Waffe mißbrauchen wollen.

Wieviele Fälle gab es denn, wo ein Entführer selber geflogen ist, vom WTC mal abgesehen?
Wieviele Fälle gab es denn, wo ein Entführer den Jet als Waffe benutzt hat, vom WTC mal abgesehen?

mfg Ulrich