Hallo Wissende,
Frau L.ist seit Monaten arbeitslos und Ü 50. Bewirbt sich dauernd, ist aber verdammt schwer als „Methusalem“ etwas zu finden. Auf eine Führungsposition (wie gehabt) hoffe sie kaum noch, sondern bewirbt sich auf Mitarbeiterstellen. In ein paar Tagen läuft ihre Frist für die Beantragung von Entgeltsicherung für Ältere (120 Tage ALG1-Anspruch) ab. Sie hätte in einem kleinen Handwerksbetrieb die Chance, die Buchhaltung auf Vordermann zu bringen. Angebot: Arbeitsvertrag befristet für 14 Tage. Begründet der den Anspruch auf Entgeltsicherung? Muss das AA (Entgeltsicherung ist ja ein Anspruch) zustimmen? Obwohl sie sich gleich wieder arbeitslos meldet, würde ihr Anspruch ja dann aber für 2 Jahre „gerettet“ sein und müsste ohne Prüfung wiedergewährt werden. Sehe ich das richtig?
Nun hat Frau L. ab Dezember gute Aussicht auf eine Beschäftigung in ihrem Beruf (allerdings auch schlechter bezahlt als die alte Stelle) Dieser AG möchte nun den AG-Zuschuss für Ü50 für sie beantragen.
Das heisst ja nun, dass sie vorher wieder arbeitslos sein MUSS.
Also: Kann Frau L. meinen Ende Oktober auslaufenden Entgeltsicherungsanspruch durch den 14-Tage-Job retten und danach durch Arbeitslosigkeit ihrem künftigen AG den AG-Zuschuss?
Vielen Dank (eine sehr arbeitswillige Ü 50)
edda
P.S. Beratung beim AA gabs NICHT! und Frau L. hat halt verzweifelt jemanden gesucht der sie, egal für was und wie lange, noch vor Ablauf der 120-Tage-Frist einstellt aber gleichzeitig nicht so, dass sie sich den Job im Dezember vermasselt. Puh!