Einen schönen (vorgezogenen) Sommertag allerseits!
Neulich habe ich von einer EU-Richtlinie gehört, die Entschädigungen für Fluggäste bei erheblichen Verspätungen regeln soll. Als Nicht-Jurist nehme ich allerdings an, dass eine solche Richtlinie nicht verbindlich ist, solange sie nicht in nationales Recht umgesetzt wurde. Insofern muss man wohl davon ausgehen, dass die Bestimmungen dieser Richtlinie noch gar nicht in Kraft sind, zumindest nicht in Deutschland.
Kann mir jemand sagen, ob es zur Zeit eine entsprechende Regelung in Deutschland gibt? Was passiert beispielsweise, wenn jemand auf einem Interkontinentalflug 17 Stunden Verspätung in Kauf nehmen musste? Sind seine Ansprüche dadurch abgegolten, dass er durch die Fluggesellschaft Verpflegung und Übernachtung erhalten hat? Möglicherweise hat er aber kostbare Zeit seines Urlaubs oder auch einen wichtigen Termin verpasst, wofür es doch eine Entschädigung geben müsste.
Vielen Dank schon einmal für alle Hinweise!
Gruß! m.
Neulich habe ich von einer EU-Richtlinie gehört, die
Entschädigungen für Fluggäste bei erheblichen Verspätungen
regeln soll. Als Nicht-Jurist nehme ich allerdings an, dass
eine solche Richtlinie nicht verbindlich ist, solange sie
nicht in nationales Recht umgesetzt wurde. Insofern muss man
wohl davon ausgehen, dass die Bestimmungen dieser Richtlinie
noch gar nicht in Kraft sind, zumindest nicht in Deutschland.
Unter /t/flugverspaetung–2/3446336
Gruss
Schorsch
Hallo Schorsch,
vielen Dank für diese Informationen. Seltsam eigentlich, dass sich die Fluggesellschaften dann so aufregen über diese Richtlinie. Die Entschädigungszahlungen kommen ja nur bei Annullierung in Betracht.
Gruß! m.
vielen Dank für diese Informationen. Seltsam eigentlich, dass
sich die Fluggesellschaften dann so aufregen über diese
Richtlinie. Die Entschädigungszahlungen kommen ja nur bei
Annullierung in Betracht.
Das Problem (aus Sicht der Fluggesellschaften) ist, dass auch im Verspätungsfall eine Reihe von Pflichten einzuhalten ist, und dass eine Nichteinhaltung _wirksam, verhältnismäßig und abschreckend _ (16,2) zu sanktionieren ist. Und es ist wohl so, dass zumindest in Einzelfällen diesen Pflichten nicht nachgekommen wird.
Wieweit sich aus der Verletzung dieser Pflichten ein zivilrechtlicher Anspruch der einzelnen Passagiere gegenüber der Fluggesellschaft ergibt, weiss ich nicht. Zumindest aber werden sie Anspruch auf Ersatz aller eigener Aufwendungen (Hotelunterbringung, Fahrtkosten, Verpflegung, alternative Verkehrsmittel…) haben, die sich aus dieser Pflichtverletzung ergeben.
Gruss
Schorsch