Entschädigung Ehrenamt

Hallo Zusammen,

zunächst bin ich mir nicht sicher ob ich das Thema hier oder unter Steuern posten soll, aber ich denke, heir gibt es mehr direkt betroffene.

Eine Gesetzesänderung erlaubt es Vereinen jetzt wohl, ehrenamtlich Tätigen in einem Verein bis zu € 500 im Jahr steuerfrei auszuzahlen. Hierfür ist in vielen Vereinen wohl eine Satzungsänderung notwendig. So weit so gut. Jetzt gibt es ein Empfehlungsschreiben des Verbandes, von dieser Möglichkeit doch gebrauch zu machen, den Bedachten dann aber wiederum eine Spende in eben dieser Höhe an den Verein zu leisten, welche er dann wieder als Einkommensmindernd bei der Steuer geltend macht und diesen Steuervorteil wiederum an den Verein weiter leitet, so dass der Verein aus den € 500,- eine Summe € 500,- plus X gemacht hat.

Was haltet Ihr davon? Ich halte es für sehr bedenklich!

Danke für die Antworten.
Mike

Hi
Wenn das so in der Satzung oder einem Vorstandsbeschluss oder einem Vertrag stünde, dann würde das Finanzamt zu Recht diesen Passus beanstanden und die Zahlung voll versteuern wollen.
Was allerdings inoffiziell geschieht…

Der Verein hat übrigens nichts davon, jedoch hat derjenige zumindes die ersparte Steuer aus der Spende, natürlich nur, wenn diese vollkommen freiwillig erfolgt.

Hi,

mir ist da ein andere Betrag bekannt. 2400,- und das wurde dann vor einigen Jahren auf 3600,- pro Jahr hoch gesetzt.

Es war und ist heute noch gängige Praxis in vielen Vereinen ÜL-Gelder als Fahrtkosten auszuzahlen.
Bei Stundenabrechnung erfolgt eine Auszahlung, die entweder direkt wieder zurück überwiesen wird oder erst gar nicht ausbezahlt wird und der ÜL erhält dafür eine Spendenquittung.
Der ÜL hat somit sein Geld und gleichzeitig eine schöne Quittung für die Steuer.
Meist werden mehr Stunden auf dem Papier abgerechnet als tatsächlich gehalten, da der Verein (je nach Regierungsbezirk in By) Zuschüsse pro gehaltenen und abgerechnete ÜL-Stunde von er Gemeinde, dem Bezirk und dem Land erhält.

Somit wäscht eine Hand die andere.
Diese Praxis ist beim Landratsamt bekannt, dagegen wird aber nciht vorgegangen, da man Angst hat ehrenamtliche Trainer zu verlieren.

Eine Gesetzesänderung erlaubt es Vereinen jetzt wohl,

wozu ist hier eine Gesetzesänderung notwendig?!
Ein Verein kann wem auch immer so viel wie auch immer auszahlen, wenn dafür ein ordentlicher (dh ein vom Finanzamt akzeptierter) Beleg im Kassenbuch vorhanden ist.
Es gibt auch e.V., die Honoratrainer haben.

ehrenamtlich Tätigen in einem Verein bis zu € 500 im Jahr
steuerfrei auszuzahlen.

Wie vorher schon geschrieben, was das zu meiner aktiven (Trainer-)Zeit 3600,- Euro.
Lediglich der ÜL muss (!) das dann am Ende vom jahr bein LStJA angeben.
Und wenn er drüber ist, dann rechnet eben ein andere ÜL mit dem Verein ab und gibt das Geld dann weiter. So einfach ist das.

Hierfür ist in vielen Vereinen wohl
eine Satzungsänderung notwendig. So weit so gut.

Wozu?
Geld raus, Beleg da - alles OK.
Die steuerliche Seite liegt beim ÜL.

macht und diesen Steuervorteil wiederum an den Verein weiter
leitet, so dass der Verein aus den € 500,- eine Summe € 500,-
plus X gemacht hat.

siehe meine vorheriges Posting.

Ich halte es für sehr bedenklich!

Ich nicht!

Du kannst auch deinen letzten Einkaufszettel abgeben und der Verein verbucht das im Kassenbuch als Kindergrillfest oder sonst was.
Oder geh mal mit deiner Familie zum Griechen und das wird dann als Besprechung abgerechnet.
Lass dir als Trainer dein ÜL-Geld als Fahrtkosten ausbezahlen, mir 30cent pro km. Da kann das Finanzamt auch nichts machen.

Ein Verein als e.V. darf sowieso keinen Gewinn erwirtschaften.

Meist werden mehr Stunden auf dem Papier abgerechnet als
tatsächlich gehalten, da der Verein (je nach Regierungsbezirk
in By) Zuschüsse pro gehaltenen und abgerechnete ÜL-Stunde von
er Gemeinde, dem Bezirk und dem Land erhält.

Da füllen dann Karteileichen mit ÜL-Schein Jahresmeldungen aus, nur damit der Verein die Zuschüsse kassiert.
Wenn man genau hinschaut, dann würden da manchmal drei Gruppen gleichzeitig in einem 100qm-Gymnastikräumchen trainieren.
Haha.

Diese Praxis ist beim Landratsamt bekannt

Hallo,
beio ÜL und Trainern hast du recht - die Gesetzesänderung bezog sich auf ehrenamtliche Vorstandsmitglieder. Für die galt keine Steuerfreibetrag wie bei den ÜL (dort ist übrigens im gleichen Gesetz die Steuergrenzen angehoben)

Gruß
HaWeThie

PS: So einfach, wie du meinst, ist das dennoch nicht.

Der Verein hat übrigens nichts davon, jedoch hat derjenige
zumindes die ersparte Steuer aus der Spende, natürlich nur,
wenn diese vollkommen freiwillig erfolgt.

aber das ist ja gerade das Problem mit dem ich kämpfe. Der Bedachte soll indirekt dazu vergattert werden die Steuerersparnis an den Verein zurück zu erstatten.

Danke Grüße
Mike