Erbe der Kinder an Mutter Witwe übertragen

Hallo,

der Vater von meinen beiden Geschwistern und mir ist Anfang diesen Jahres verstorben, da er kein Testament aufgesetzt hatte, teilte uns das Nachlassgericht mit, dass unsere Mutter die Hälfte der Hinterlassenschaften und wir drei Kinder jeweils ein Sechstel erben würden.

Nun handelt es sich bei den Hinterlassenschaften maßgeblich um ein Einfamilienhaus, kleinere Gelbeträge auf einem Sparkonto und ein noch laufender Kredit für den damaligen Hausbau.

Da wir Kinder mehr oder weniger finanziell selbstständig sind, sind wir ohnehin nicht daran interessiert, dass unsere Mutter uns unseren Erbteil auszahlt, denn Sie bewohnt weiterhin das Haus und tilgt den Kredit. Das ist so unter uns abgeklärt und gut.

Doch nun fragt das Bafög-Amt meiner Schwester, was sie denn geerbt hat bzw. wie hoch der Wert dessen ist?
Ebenso interessiert sich das Wohngeldamt für mein erhaltenes Erbe.

Kurzum, gibt es eine einfache Möglichkeit unser jeweiliges Sechstel an unsere Mutter zu überschreiben / zu schenken / abzutreten, sodass dies rechtsverbindlich ist und möglichst keine Steuern anfallen?

Vielen Dank für jede Hilfe! :smile:

Hallo,
Jeder der vom Staat,also von der Allgemeinheit Geld bezieht muss es wenn er selber wieder zu Geld kommt das zurück zahlen.Wenn er das Erbe verschenkt,muss er eben diesen Betrag der ihm zusehen würde aus eigener Tasche bezahlen.aber das ist doch selbstverständlich,nich.t auf kosten der anderen zu leben.

Das sehen wir genauso. Das Problem dabei, um nicht auf Bafög angewiesen zu sein, müsste uns unsere Mutter unseren Erbteil auszahlen, das würde bedeuten, sie müsste das Haus verkaufen und wäre damit zunächst ohne Dach über dem Kopf und ohne Arbeit, da sich im Keller ein Tante-Emma-laden befindet, den unsere Mutter betreibt.

Das Gesetz sieht aber nur vor,bei Bedürftigkeit Wohngeld oder Hartz 4 oder Sozialhilfe,Bafög oder sonstiges zu beziehen.wenn du allerdings etwas erbst,oder sonst zu Geld kommst darfst du es nicht ausschlagen um bedürftig zu bleiben.Du musst es angeben,sonst ist das Sozilbetrug und der wird bestraft

menschlich gesehen:
es soll nicht ausgeschlagen werden, um bedürftig zu bleiben, es soll ausgeschlagen werden, damit unsere Mutter eben nicht bedürftig (obdachlos, arbeitslos) wird.

rechtlich gesehen:
so wie du sagst, doch ob das bafög-amt die somit selbstverschuldete bedürftigkeit dann auch wie du, Schattengras, deutet, kann man ja nicht wissen. Ein versuch (wie auch immer der aussehen kann, schenkung, usw…) kann ja nicht schaden…

und genau danach frage ich, WIE? schenken? verzichten?

Hallo,
ja die gibt es!Schenkungen zwischen Kindern und Eltern sind bis 400.000 Euro steuerfrei.Eine andere Möglichkeit wäre,das Erbe auszuschlagen.Das können sie innerhalb 6 wochen nach Benachrichtigung.

Sorry keine Ahnung.

Hallo,die Frage ist nicht wie ich das sehe,sondern das ist gesetzlich geregelt.
Jeder der seinen Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bewältigt,wegen Krankheit,Arbeitslosigkeit,zu geringes Einkommen oder ähnliches bekommt Unterstützung solange wie nötig vom Staat,wenn er wieder auf eigenen Beinen stehen kann,wird die Hilfe wieder eingestellt.
Wenn jemand der Stütze bekommt wieder arbeiten kann oder einen Lottogewinn,oder eben durch ein Erbe an Geld kommt muss er das bei der Behörde angeben,und von diesem Geld leben.
Deine Mutter bekommt eine Rente von euerem Vater und wenn Minderjährige Kinder da sind gibt es Waisenrente.falls diese nicht reicht,gibt es eine Grundsicherung ebenfalls vom Staat.
Falls das nicht reicht ,weil die Kredite vom Haus noch zu hoch sind kann oder muss sie eben arbeiten gehen oder das Haus verkaufen und kann dann von dem Geld leben und das Erbe an euch auszahlen.
Wo liegt das Problem

das wohngeldamt interessiert sich dahbe, damit sie nichts mehr bezahlen müssen. Es könnte ja sein, das ihr erbe so hoch ist, dass sie keinen anspruch mehr auf bafög haben.
die sache mit der übertragung sollte von einem notar bestätigt werden, oder sie lehnen das erbe ab, somit erhält meines wissens ihre mutter das ganze erbe.ob dadurch die steuern erlassen werden, weiss ich nicht.
ich hoffe ich konnte helfen.
lg sicha

Die Ämter, welche sich jetzt melden, verwalten bekanntlich ausgeliehene Gelder; also Geld was uns allen gehört, oder jedenfalls denen, die treu ihre Lohnsteuer oder Einkommensteuer und sonstige Steuern bezahlt haben.-
Erwarten Sie bitte aus moralischen Gründen nicht, dass ich Tricks dazu weitergebe, die den Auftrag dieser Ämter behindert.

Zur Sache: In Ihrem Fall wären 2 Wege üblich, wenn die jetzige rechtliche Situation nicht beibehalten werden soll:

  1. Die notarielle -sogenannte- Erbauseinandersetzung mit dem Ziel, der Mutter das Alleineigentum zu verschaffen. Die Beratung oder die Orientierung über die möglichen Vertragsbedingungen wird der Notar wahrscheinlich kostenneutral vornehmen.
  2. Die notarielle Erbteilsübertragung, welche Sie bereits angedeutet hatten.

Wann ist der Erbfall eingetreten ?
Das Erbe kann innerhalb 6 wochen nach Eintritt des Erbfalles ausgeschlagen werden. Indiesem Falle wäre die Mutter bei Ausschlagung der drei Kinder Alleinerbin gewesen, vorausgesetzt es sind keine Enkel da.
Nach 6 Wochen gilt das Erbe als angenommen.

Wie sich das ererbte Vermögen auf die Leistungen die Sie bekommen auswirkt, kann ich nicht sagen.
Schauen Sie mal auf diese Seiten vorbei:

http://www.wohngeldantrag.de/geld/vermogen.htm

man sollte sich eigentlich immer rechtzeitig informieren. Nach dem Motto : Was passiert wenn ?

auch auf legalen weg gibt es meist mehr als eine möglichkeit um aus solchen situationen das beste für sich rauszuholen, darauf zielt meine frage ab. keine illegalitäten und kein ausruhen auf der tasche des staates.

hi, die 6 wochen sind leider schon vorüber. ausserdem würde eine ausschlagung bedeuten, dass dann geschwister meines vaters bzw. weiter entfernte verwandte diesen teil des erbes erhalten würden, meine mutter würde davon also auch nichts sehen.

Der Steuerfreibetrag ist meines wissens leider nur 20.000 Euro hoch bei einer Schenkung von Kind zu Elternteil (Steuerklasse II).

Da das Haus recht groß ist, sind 20.000 Euro vermutlich viel zu gering, sodass die Schenkung mit einer recht hohen steuer verbunden wäre…

doch genau bei diesen Details bin ich mir eben unsicher

das erbe ablehnen bzw. ausschlagen würde bedeuten, dass nicht unsere mutter sondern weiter entfernte verwandte diesen teil des erbes erhalten würden, was somit auch keine lösung wäre, denn wenn diese dann auch ihren erbteil bestehen, müsste unsere mutter ebenfalls wieder das haus verkaufen.

ausserdem ist die einspruchsfrist von 6 wochen schon überschritten.

und existieren für diese beiden varianten fristen, die einzuhalten sind? - der termin beim nachlassgericht ist knapp 3 monate her.

und ist eine erbteilsübertragung dann quasi eine schenkung?

dass, was immer auch geschieht, alles notariell erfasst werden muss, dachten wir uns schon.

ich bin mir ziemlich sicher, dass eine ausschlagung dann zugunsten von geschwistern meines vaters bzw. weiter entfernten verwandten verlaufen wäre.

die 6 wochen sind schon vorüber.

ok,sorry,es ging ja um die mutter die das von euch bekommt,nicht umgekehrt…aber lt.dieser tabelle hier stimmt das mit den 20000.-http://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt…
sie müssen den verkehrswert des hauses kennen,um das genau berechnen zu können.

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Hallo, ich glaube der einzige und richtige weg währe, wenn die kinder das erbe ausschlagen und darauf verzichten.
Gruß petit

genau, das wäre auch mein nächster schriff, den wert des hauses zu bestimmen oder besser bestimmen zu lassen.

wenn es gut läuft, zahlen wir dann einen einmaligen steuersatz, den meine schwester über das befög nach einiger zeit wieder drinnen hat.

wie bereits erwähnt, ausschlage/verzichten würde bedeuten, dass nicht unsere mutter sondern weitere verwandten den teil der kinder erhalten würden, machts leider nicht einfacher.