Sehr geehrte Damen und Herren,
Sachverhalt:
Eltern vererben der Tochter ein Haus, dem Sohn soll nach 10 Jahren ein Geldbetrag ausgezahlt werden.Die Eltern legen dies in einem Erbvertrag fest. Dieser Erbvertrag wird nun faellig. Da die Schwester ein Dahrlehen auf das vererbte Haus aufgenommen hatte und in den letzten Jahren Schwierigkeiten hat, dieses Dahrlehen zu bedienen will die Schwester Ihr vererbtes Haus verkaufen, um einerseits den Erbvertrag erfuellen zu koennen und anderseits die Restschulden 99.000Euro an die Bank zahlen zu koennen. Hier macht die Bank aber nicht mit und strebt ploetzlich die Zwangsversteigerung an.
Bank ist im Grundbuch eingetragen
1.Frage
muss sich der Bruder hinter der Bank anstellen und darauf hoffen das bei der Versteigerung noch was uebrig bleibt?
2.Frage
kann der Bruder auch eine Zwangsverteigerung beantragen
3.Frage
welche Zwangsversteigerung hat Vorrang, geht das ueberhaupt?
4.Frage
Warum darf die Bank jetzt ploetzlich nachdem sie erfahren hat das die Schwester das Haus verkaufen moechte eine Zwangsversteigerung ueber 180.000euro einleiten obwohl nur noch 99.000euro Restschuld vorhanden sind?
entschuldigung fuer all diese Fragen aber die Schwester leidet unter diesen Finanziellen Schwierigkeiten sehr, Da wegen Ihrer Herzkrankheit auch der Ehemann das weite gesucht hat und sie Ihre Tochter alleine durch bringen muss und jetzt auch noch die Zwangsversteigerung der Bank, will man Ihr gerne Helfen
mit freundlichen Gruessen
Richard22
…ich verusche, alles zu beantworten, bitte aber aufgrund der Komplexität um Verständnis, wenn ich auch darauf hinweise, dass hier evtl. eine (zunäcsht kostenlose) professionelle Schuldnerberatung (Adr. kann auf Wunsch genannt werden) angebracht wäre.
zu Frage 1: jeder, der im Grundbuch ein berechtigtes Intersse hat (Eigentümer, Gläubiger), kann die ZV beantragen, egal wie die Rangfolge ist
Frage 2: wohl in og. Antwort enthalten
Frage 3: derjenige, der die ZV einleitet, hat „Vorrang“ - dieser Vorrang hat aber nichts mit der Rangfolge der REchte zu tun. Er trägt auch zunächst das Kostenrisiko. Die anderen können dem ZV-Verfahren dann beitreten
Frage 4: das versteh ich nicht - ist die Grundschuld über 188000€? Der Gläubiger kann sein Recht immer aus der vollen Sicherheit nur wahrnehmen, auch wenn das Darl. nur 10.000€ betragen würde, geht er aus seinen Grundschuldrechten über 188.000€ vor. Dass die Bank das Verfahren jetzt einletet hat wohl damit zu tun, dass sie um die Rückzahlung der Restschuld fürchtet.
Ich hoffe ich konnte etwas helfen.
vielen Dank fuer Ihre Antwort,
zu frage 1 nochmals kurz:der Bruder muss also darauf hoffen das die ZW mehr bringt als die Grundschuldeintragung von 180.000
P.4
also wenn ich Ihre Antwort richtig verstanden habe
Grundschuldeintragung 180.000euro
restschuld 99.000euro
dann wird trotzdem die Zwangsversteigerung ueber 180.000euro beantragt?
und was ist dann mit der differenz 99-180.000 die die schwester schon bezahlt hat?
Hallo Richard 22,
zu dem Sachverhalt müssen zwei Fakten getrennt gesehen werden.
Fakt 1 - Das Haus wurde der Tochter vererbt.
Fakt 2 - Der Sohn soll nach 10 Jahren ein Geldbetrag ausbezahlt bekommen.
Dazu muss angemerkt werden, wie das im Erbschaftsvertrag geregelt ist. Der Sohn kann nach 10 Jahren seinen Erbteil verlangen, sofern dies ausdrücklich so im Erbschaftsvertrag geregelt ist. Auch muss von der Tochter in Kauf genommen werden, das Haus zu verkaufen.
Ab hier wird es interessant:
Ist die Tochter den Darlehensverpflichtungen zeitweise nicht nachgekommen, aus welchen Gründen auch immer, so kann die Bank eine Zwangsversteierung anberaumen, wenn sie zuvor darauf aufmerksam machte. Dies sollte auch im Darlehensvertrag der Bank vereinbart sein.
Auseinandersetzung Tochter ./. Sohn:
Der Sohn hat Anspruch auf den Geldbetrag X, welcher testamentarisch vereinbart wurde. Ist nun die Schwester nach den 10 Jahren, welche im Erbvertrag festgelegt sind, nicht in der Lage, dieses Geld auszuzahlen, so kann der Sohn eine Zwangsvollstreckung gegen die Schwester einklagen. Ein Verkauf des Hauses kann er nur bedingt anstrengen (Zivilklage), wenn die Bank damit einverstanden ist.
Ausnahme: Es ist im Erbvertrag so ausdrücklich geregelt!
Auseindersetzung Schwester ./. Bank:
Die Bank ist ein Wirtschaftsunternehmen und wird IMMER zu Ihrem Vorteil handeln. Jetzt wird es wieder interessant. Das Haus ist noch mit 99.000 EUR belastet. Die Summe X, welcher der Sohn erhalten soll, berührt die Bedürfnisse der Bank nicht, da sie nicht als Schuldner vom Sohn angesehen werden kann.
Die Bank kann die Zwangsversteigerung zum gegenwärtigen Verkehrswert ansetzen, auch wenn das Haus mit einer geringeren Summe belastet ist. Der Überschuß, sofern einer erzielt wird, muss die Bank der Schwester auszahlen. Nach Abzug sämtlicher Kosten der Bank, welche durch die Zwangsversteigerung entstanden sind.
Der Sohn hat aus dieser Auseinandersetzung keinen Rechtsanspruch an die Bank, sondern lediglich an die Schwester.
Eine Lösung für alle wäre ein Vergleich zwischen Schwester und Bank.
Wenn die Bank mit dem Verkauf des Hauses einverstanden ist, so kann dieser von der Schwester durchgeführt werden. Die Bank wird darauf bestehen, dass die Schulden der Bank dabei voll gedeckt (bezahlt) werden müssen.
Zu den Fragen:
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JA - der Bruder muss sich hinter der Bank anstellen, da er, wenn überhaupt eine Zivilklage anstreben muss gegen die Schwester, wie bereits oben erläutert.
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NEIN - der Bruder kann keine Zwangsversteigerung anstreben, solange die Bank nicht vollständig bezahlt ist. Es sei denn, der Bruder arbeitet bei der Zwangsversteigerung mit der Bank zusammen und sie betreiben zusammen die Zwangsversteigerung. Aber auch in diesem Fall steht der Bruder hinter der Bank.
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Diese Frage in unrelevant, da nicht durchführbar, es sei denn, wie in Frage 2 erläutert.
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Weil die Bank immer auf ihren Vorteil bedacht ist und Angst hat, dass das Haus unter Wert verkauft werden könnte. Um dem vorzubeugen setzt die Bank eine Zwangsversteigerung an.
Wissenswertes in diesem Zusammenhang:
Hat die Bank ein Mindestverkaufsangebot festgelegt? das bedeutet, bekommt ein Verkäufer erst dann einen Zuschlag, wenn eine Mindestsumme zu erbringen ist, oder ist die Mindestsumme die angesprochenen 180.000 EUR?
Oft haben sich Bänker schon ein Haus ausgesucht, welches sie gerne selbst hätten. Dann ersteigert es die Bank zu einem günstigen Preis, und der Verkäufer hat das Nachsehen.
Insgesamt sind hier noch viele Fakten offen, welche aber zu berücksichtigen sind, um eine klare Aussage treffen zu können.
Richard22, falls ich Dir soweit geholfen habe, freut mich das, auch wenn ich die Problematik mit der herzkranken Schwester, dem Ehemann und alles was mit der Gesamtsituation zu hat sehr belastend ist.
Falls noch Fragen sind, kannst Du Dich auch gerne direkt an mich wenden unter: [email protected]
Ich wünsche auf jeden Fall viel Erfolg!
Fr. 1: nein, der Bruder muss darauf hoffen, dass die ZV mehr bringt als die Restschuld bei der Bank ausmacht
Fr. 2: entscheidend ist nicht die Höhe des Grundschuldbetrags sondern des Restdarlehens. Wenn die Grundschuld einen höheren Betrag (z. B. 1 Mio) ausmacht, wird die Bank eben diese Recht verwerten, aber aus dem Erlös der ZV wird das Restdarl. getilgt. Die Höhe der Grundschuld hat also nix mit der Höhe des Darl. zu tun.
Hallo, da kann ich leider nicht weiterhelfen…
vielen Dank
sehr gut erlaeutert Danke
trotzdem vielen Dank
Hallo, da kann ich leider nicht weiterhelfen…
ich hoffe dass es auch hilft!
Viel Erfolg . . . und IMMER dran denken: Banken arbeiten nur zu ihrem eigenen Vorteil!!!
Ich versuche da mal systematisch ran zu gehen
Ich vermute, dass der Kreditvertrag von der Bank rechtmäßig gekündigt wurde, d.h. Es wird die Restschuld auf einmal fällig. Die Restschuld 100 teur kann vermutlich nicht beglichen werden (sonst hätte man auch die Raten zählen können) und somit wird die Sicherheit verwertet. In diesem Fall die Hypothek. Wer steht dort an erster stelle? Ich vermute die Bank, d.h. Ja die bank kann damit machen was sie will um schnell an die Restschuld zu kommen. Es ist jedoch so, dass Bem. Ersten Aufruf bei der Versteigerung der Verkaufspreis max 20% unter dem Verkehrswert liegen darf. Die Bank wird sich vom versteigerungsbetrag die Restschuld nehmen und den Rest an den früheren Schuldner auszahlen.
sorry die frage ist zu speziell.
ih würde ihr raten, sich bei einem anwalt beraten zu lassen, da es ja offensichtlich um ihrer existenz geht.
Hallo Richard,
ich bin leider kein Rechtsexperte aber was ich dir sagen kann ist folgendes:
- ich würde sagen ja da die Bank eine Grundschuld auf das Grundstück hat. Somit wird zuerst sie befriedigt danach fließt das Geld der Schwester zu die es dann dem Bruder zahlen sollte. Im schlimmsten Fall falls die schwester nicht zahlt muss der Bruder das Geld einklagen.
- Eigentlich nicht da der Bruder keine Grundschuld eintragen hat lassen. Er kann einen Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid erlassen wodurch eventuell eine Zwangsversteigerung erwirkt wird. Der Erlös verteilt sich dann aber trotzdem wie in 1. beschrieben.
- würde keine Rolle spielen
- Weil die Grundschuld wahrscheinlich über diesen betrag eingetragen wurde und verzinst wurde. Die Bank darf sich dann die 99k € nehmen den Rest bekommt die Schwester.
so denke ich könnte das ablaufen wie gesagt ich bin kein rechtsexperte
Hallo Richard!
Bei dieser Komplexität des Falles würde ich einen Anwalt zu Rate ziehen.
In diesem Fall ist es wichtig zu gewichten und zu klären, was wie im Grundbuch eingetragen ist.
Viele Grüße
Stephan
Hallo Richard,
das ist nicht alles so einfach zu beantworten.
Ich hätte noch einige Rückfragen.
Bitte mal e-mail-Adresse hier posten, dann verabreden wir ein Telefongespräch.
So habe ich das schon mal in einem anderen Fall gemacht.
Viele Grüße.
P.S. Habe allerdings erst wieder am Montag Zeit.
Dank vielmals
Danke sehr
Danke sehr
sorry die frage ist zu speziell.
ih würde ihr raten, sich bei einem anwalt beraten zu lassen,
da es ja offensichtlich um ihrer existenz geht.
Danke sehr.
Danke sehr…
Hallo,
das sind ziemlich viele und komplexe Fragen, die man pauschal nicht beantworten kann. Hier ist eine Einzefallprüfung notwendig. An Ihrer Stelle würde ich mich an einen Rechtsanwalt meines Vertrauens wenden und mich beraten lassen. Vielleicht können auch die Verbraucherschützer weiterhelfen…