Erben und Bank die die Zwangsversteigerung will

1.Frage
muss sich der Bruder hinter der Bank anstellen und darauf
hoffen das bei der Versteigerung noch was uebrig bleibt?

Ja, das muss er. Ohne eingetragene Grundschuld hat er keine bevorzugten Rechte aus dem Verkauf des Hauses. Er hat nur grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf das ihm versprochene Geld. Aber er hat keinen Anspruch selbst zu bestimmen, woher dieses Geld genommen wird.

2.Frage
kann der Bruder auch eine Zwangsverteigerung beantragen

Ja und nein. Er kann vor Gericht klagen und eine Pfändung in das Vermögen der Schwester anleihern. Er kann aber nicht bestimmen, dass diese Pfändung zur Zwangsversteigerung des Hauses führt. Diese Entscheidung bleibt dem Gericht vorbehalten.

3.Frage
welche Zwangsversteigerung hat Vorrang, geht das ueberhaupt?

Die Grundschuld der Bank hat in jedem Fall Vorrang vor der allgemeinen Pfändung in das Vermögen der Schwester. Das bedeutet, dass die Bank aus dem Verkaufspreis des Hauses als erstes bedient wird. Wenn dann noch Geld übrig bleibt, dann kann dies der Bruder einklagen.

4.Frage
Warum darf die Bank jetzt ploetzlich nachdem sie erfahren hat
das die Schwester das Haus verkaufen moechte eine
Zwangsversteigerung ueber 180.000euro einleiten obwohl nur
noch 99.000euro Restschuld vorhanden sind?

Man kann ein Haus nicht teilweise Zwangsversteigern. Wenn die Bank die Schwester ordentlich angemahnt hat, diese ihrer Verpflichgtung die Schulden zu zahlen aber nicht nachgekommen ist, dann darf die Bank die Zwangsversteigerung in Gang setzen. Dass das Haus mittlerweile weit aus mehr wert ist, als die Restschuld bei der Bank beträgt, spielt hier zunächst keine Rolle.
Fest steht aber auch, dass die Bank selbstverständlich nur das Geld bekommt, das ihr zusteht. Alles, was aus der Versteigerung übrig bleibt geht in das Vermögen der Schwester. (Und daraus kann sie dann die Schulden an den Bruder bezahlen).

Übrigens: sollte die Schwester zwischenzeitlich zu Geld gekommen sein, kann sie bei der Zwangsversteigerung mitbieten. Auch der Bruder kann mitbieten. Wenn er das Haus für 60% des Wertes ersteigert (geht erst ab dem 2. Versteigerungstermin) hat er trotzdem noch den vollen Anspruch auf die Zahlung der durch die Erbschaft versprochenen Summe!

entschuldigung fuer all diese Fragen aber die Schwester leidet
unter diesen Finanziellen Schwierigkeiten sehr, Da wegen Ihrer
Herzkrankheit auch der Ehemann das weite gesucht hat und sie
Ihre Tochter alleine durch bringen muss und jetzt auch noch
die Zwangsversteigerung der Bank, will man Ihr gerne Helfen
mit freundlichen Gruessen
Richard22

oh sorry, ist leider nicht mein fachgebiet.
gruß
eisi

DAnke sehr, bringt Licht ins dunkle wirrwar der Finanzwelt

Hallo,
das ist etwas verwirrend für mich nachzuvollziehen, jedoch:

  • es kann nur eine Zwangsvollstreckung betrieben werden von der Bank die im Grundbuch steht. Und natürlich auch nur wenn das Darlehen gekündigt ist.
  • der Bruder kann keine ZV betreiben. Jedoch kann er eine Sicherungshypothek ins Grundbuch eintragen lassen über einen Notar und danach die ZV anstoßen. Jedoch steht er hinter der ersten Bank im Nachrang.
  • Plötzlich passiert in der Regel gar nichts. Es hat immer Hintergründe wenn etwas versteigert wird.

    Mit freundlichen Grüßen
    Vinzenz Hillermann
    Schillerstr.52
    71732 Tamm
    Tel.: 07141 / 602437
    Mobil: 0152 / 53728220
    PC-Fax: 03212 / 1062533
    Bankkaufmann seit 1991
    [email protected]
    www.baufinanzierung-internet.de

Hallo Richard22,

zu dieser sehr persönliche Frage gibt es einige Punkte, auf die ich hier im Forum nicht eigehen möchte.

Es geht um das Verhalten der Schwester, der Bank und auch Verfahrenstechniken.

Ich helfe Dir gerne, wenn Du mich direkt anschreibst unter [email protected]

Bitte klaren Hinweis im Betreff, worum es geht !!!

MfG

Stefan Seidel

  1. Die Bank begründet ihren Anspruch aus der Grundschuld. Wenn der Bruder auch einen Anspruch hat, muss die Reihenfolge u.U. im Grundbuch beachtet werden.

  2. Was der Bruder genau für Ansprüche hat weiß ich nicht und wie die Forderung dieser rechtlich zu bewerten ist weiß ich auch nicht. Ich VERMUTE es könnte auf ein Mahnverfahren etc. hinauslaufen. Fraglich ist allerdings auch moralisch ob der Bruder nach Krankheit und Verlust des Partners auf Biegen und Brechen seinen Anspruch durchsetzen möchte oder mand as persönlich regelt.

  3. siehe 2.

  4. Die Bank richtet sich bei der Zwangsversteigerung nach einem möglich erreichbaren Wert und dem erhofften Wert zur Befriedigung Ihrer Forderung. Warum die Bank den Betrag festgesetzt hat weiß ich nicht.

Allerdings ist zu beachten, dass jeder Euro, der die Summe der Ausstehenden Forderungen der Bank übersteigt an die Schuldnerin fließt. Dieser kann wiederum an den Bruder fließen.
Außerdem sollte geprüft werden ob gegen den ehem. Lebensgefährten Ansprüche bestehen, wenn die Situation der Dame so schlecht ist.
Gggf. Unterhaltszahlungen oder sonstige Ansprüche.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Beste Grüße