Erbrecht

Hallo zusammen,

angenommen ein Paar möchte sich Eigentum anschaffen.

Nicht verheiratet, er hat einen Sohn aus erster Ehe, sie keine Kinder.

Was wäre in dem Fall, wenn ihm was zustossen würde. Ist sein Sohn automatisch der Erbe?

Was ist mit seiner Partnerin ist sie in dem Fall überhaupt erbberechtigt. Wie schon geschrieben ist das Paar nicht verheiratet.

Danke für Rückmeldungen

Gruß

Hallo,

erben können -ohne Testament- nur Ehepartner und Verwandte.

Mit Testament ist das anders.

Da kann bei entsprechender Ausgestaltung des Testaments sogar der Hund erben.

Grüße
miamei

Da kann bei entsprechender Ausgestaltung des Testaments sogar
der Hund erben.

wie müsste die Ausgestaltung denn dafür sein?

Hallo,

Da kann bei entsprechender Ausgestaltung des Testaments sogar
der Hund erben.

das wäre mir neu: http://dejure.org/gesetze/BGB/1922.html
bzw. http://dejure.org/gesetze/BGB/2147.html und schließlich http://www.abc-recht.de/ratgeber/erbschaft/konkret/e…

Ein Hund ist keine Person.

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Erbschaft scheidet aus, aber Hundebesitzer scheinen da ja kein Geld für Beratung zu scheuen, andere Wege zu gehen:

http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-7202/testamen…

VG
EK