Mutter verstorben 2008
2010 hat sich meine Stiefschwster Mütterlicher seits) ihren Pflichteil auszahlen lassen. Belege sind die Kontoauszüge, Überweisungsträger und der Bankauftrag nebst Unterschrift meines Vatrs, mit dem Verwendungszweck 20.000 Euro Auszahlung Pflichtteil. Das Vermögen lag bei 160 tsd Euro.
Vater ist jetzt verstorben und die Stiefschwester (nicht adoptiert o.ä.) behauptet, diesen PFT nicht bekommen zu haben. Testament sagt; Wir sind jeweils zu 50% erbberechtigt, es sei den, dass sich einer von uns den Pflichtteil des Erstverstorbenen auszahlen läßt, dann ist er von der Erbfolge ausgeschlossen.
Stiefschwester hat jetzt Anwalt eingeschaltet und hat gegen die Aushändigung meines Erbscheins Widerspruch eingelegt im Bezug auf den Erbfall der Mutter.
Frage: wie sieht meine rechtliche Lage aus ? Das Amtsgericht hat bereits entschieden, dass meine Stiefschwester ausgeschossen ist, sonst hätte sie keinen Widerspruch einlegen müssen… ist das vor Gericht haltbar ?
Leider kann ich Ihnen nicht helfen.
Hi!
Ich bin nicht berechtigt, Dir rechtliche Beratung zu geben und dazu über meine persönliche Meinung hinaus etwas zu dem Fall zu sagen!
Meinem persönlichen Verständnis nach, hat Deine Stiefschwester Zahlungen erhalten, die sie für ihren Pflichtteil am Erbe Deines Vaters geltend gemacht hat.
Dies lässt sich durch Überweisungsträger etc. belegen. Das sind ja nunmal Fakten!
Meines Wissens nach erlischt nach Erhalt dieser Summe demnach jeglicher Anspruch Deiner Stiefschwester am weiteren Erbe, sofern er ihr keine großen Reichtümer vorenthalten hat.
Bei 120.000€ erscheint mir das als unwahrscheinlich - das ist ja nicht wirklich viel!
Im Gegensatz zu ihr konntest Du mit den 20.000€, die sie ja als Pflichtteil bereits erhalten hat, ja nicht arbeiten. Meinem persönlichen Verständnis nach ist sie damit schon in der Vergangenheit endgültig gut abgefunden!
Eigentlich soll ja vom Prinzip her das Kind, das „warten konnte“, besser gestellt werden, als die Tochter, die den Hals seinerzeit nicht voll bekommt.
Und hat mit Deinem übrigen Erbe absolut nichts mehr zu tun!
Wäre ich an Deiner Stelle, würde ich einen renommierten Fachanwalt für Familienrecht einschalten, und -je nach seinem Rat- das Familiengericht einschalten!
Ich -persönlich- würde mir das so nicht gefallen lassen!
LG „gewußt-wie“
Nochmal durchgelesen - dass erscheint mir alles recht verworren!
Nach nochmaliger Durchsicht Deiner E-mail hat Deine Stiefschwester wohl bereits schon mal bei Deiner Mutter abkassiert. Und nun will sie es wieder bei Deinem Stiefvater.
Tsss - da müssen ja Familienverhältnisse vorherrschen…
Erinnert ja an aller-tiefstes Unterschichten-Niveau!
Nehme meine vorherigen Aussage zurück - und verweise schlichtweg auf den Weg zum Familiengericht!
Hey,
sorry kann hier nicht weiterhelfen.
Gruß
hallo unit100
in ihrem fall hat die stiefschwester schlechte karten, denn sie hat sich den erbanteil ihrer mutter ausbezahlen lassen. erbberechtigt im todesfall ihres vaters sind sie, ausser er hätte noch uneheliche kinder gehabt, oder er hätte ihre stiefschwester adoptiert. da er ihre schwester nicht adoptiert hat, sind sie nach der gesetzlichen erbfolge die alleinerbin des vermögens, und ausserdem ist ja noch das testament und die kontoauszüge vorhanden.
die entscheidung des amtsgerichtes ist bindend.
ich hoffe, ich konnte weiterhelfen?
lg sicha
Hallo,
Wenn das Amtsgericht entschieden hat, dann ist es wohl auch vor einem anderen Gericht haltbar. Gehen Sie bitte mit allen Unterlagen zu einem Anwalt und lassen Sie sich dort ordentlich beraten. Das geht in diesem Rahmen nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth
Mutter verstorben 2008
2010 hat sich meine Stiefschwster Mütterlicher seits) ihren
Pflichteil auszahlen lassen. Belege sind die Kontoauszüge,
Überweisungsträger und der Bankauftrag nebst Unterschrift
meines Vatrs, mit dem Verwendungszweck 20.000 Euro Auszahlung
Pflichtteil. Das Vermögen lag bei 160 tsd Euro.
Vater ist jetzt verstorben und die Stiefschwester (nicht
adoptiert o.ä.) behauptet, diesen PFT nicht bekommen zu haben.
Testament sagt; Wir sind jeweils zu 50% erbberechtigt, es sei
den, dass sich einer von uns den Pflichtteil des
Erstverstorbenen auszahlen läßt, dann ist er von der Erbfolge
ausgeschlossen.
Stiefschwester hat jetzt Anwalt eingeschaltet und hat gegen
die Aushändigung meines Erbscheins Widerspruch eingelegt im
Bezug auf den Erbfall der Mutter.
Frage: wie sieht meine rechtliche Lage aus ? Das Amtsgericht
hat bereits entschieden, dass meine Stiefschwester
ausgeschossen ist, sonst hätte sie keinen Widerspruch einlegen
müssen… ist das vor Gericht haltbar?
Hallo,
m.e. stehst Du auf der sicheren Seite, wirst aber nicht um einen Fachanwalt für Erbrecht herumkommen. Du wirst aber im Zweifel letztlich nicht dessen Kosten tragen müssen, da Deine Stiefschwester der Analss war, den Anwalt zu beauftragen und Du ja offenbar die Geltendmachung bzw. Auszahlung des Pflichtteils beweisen kannst.
Hat Deine Schwester den Pflichtteil schriftlich geltend gemacht (gegenüber Deinem Vater) gibt es darüber Unterlagen?
Ingeborg
Hallo, ich bedaure, Deine Frage nicht beantworten zu können. Dies kann ausschließlich ein Fachanwalt für Erbrecht. MfG Löwenkind
Leider kann ich Ihnen nicht helfen.
Dennoch vielen Dank, habe viele Antworten erhalten
hallo unit100, wenn es nachweisbar ist, dann glaube ich, daß deine Stiefschwester keinerlei Anspruch auf irgendeinen Erbteil hat, Anwalt fragen! Aber von meinem Rechtsempfinden und meinen Kenntnissen aus liegt der Sachverhalt klar.
Liebe Grüße petit
Hallo,
Im Erbrecht kenne ich mich leider nicht aus.
Harald
Hi! Nochmals Deinen Sachverhalt durchgelesen. Beim ersten Mal lesen, erschließt sich nicht alles so gleich.
DIES HIER IST KEINERLEI RECHTSBERATUNG, SONDERN STELLT AUSSCHLIEßLICH MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG ZU DEM MIR SOWEIT GESCHILDERTEN SACHVERHALT DAR!
Mein Vater hat auch gewisse Fallstricke in seinem Testament eingebaut, die andere davor schützen sollen, im Erbfall übervorteilt zu werden.
Nach nochmmaliger Durchsicht Deiner Messages an mich, ist mir das auch bei Deinem Vater, so verstehe ich es, aufgefallen.
War ja vermutlich ein gemeinschaftliches Testament Deiner Eltern, daß auch den Sinn und Zweck haben sollte, die Familie zusammenzuhalten, falls ein Elternteil stirbt.
Und nun hoffe ich das richtig zu verstehen: Wer zB. das unfreundliche Mittel des Anspruchs auf seinen/ihren Pflichtteil nutzt (Deine Stiefschwester), sollte auch vom anderen, verbliebenen Elternteil nichts mehr in dessem Todesfall als weiteres Erbe erhalten. Und das ist schriftlich im gemeinschaftlichen Testament Deiner Eltern so festgehalten?
Habe ich das jetzt richtig so zusammengefasst?
Sowas ist das nicht unüblich, um undankbare und/oder raffgierige Kinder vom weiteren Erbe auszuschließen.
Haben meine Eltern bei meinem Bruder und mir ua. auch so gemacht. Ist ja auch nicht unvernünftig, um Streit oä. zwischen den Nachkommen auszuschließen.
Verstehe nur nicht, warum Deine Stiefschwester nach Niederlage vor’m Amtsgericht dann noch so hartnäckig weiter geht.
Bei einem Deiner Schilderung zufolge angenommenen Streitwert von 160 tsd. Euro kostet sie der Anwalt wohl auch ganz gut
)). Dazu kommen Gerichtskosten usw. Hat sie mit ihrem Rechtsanwalt denn eine gute und vernünftige Wahl getroffen?
Unter den Juristen gibt es einen alten Witz:
Kommt der Junioranwalt ganz stolz zum Senioranwalt und sagt freudig:
„Sir, ich habe den Prozess endlich gewonnen!“
Sagt der Alte völlig entsetzt: „Mensch, Du Kamel!!! Bist Du denn des Wahnsinns??? Davon haben wir doch seit 30 Jahren gelebt!“
Laß Dich anwaltlich kompetent beraten!
herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Erbrecht.
Die erbrechtlichen Lage hängt hier wohl vom Testament ab. Ob die Einziehung des Erbscheins gerechtfertigt würde sich danach beurteilen.
Gerne kann ich mich mit Ihrem Fall beschäftigen, wenn Sie mich beauftragen.
Soweit ersichtlich ist die Stieftochter von der mütterlichen Seite jedenfalls gesetzlich nicht Erbin nach Ihrem Vater geworden.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Dr. Wolfgang Buerstedde
Rathausstr. 16
53332 Bornheim
Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.dr-erbrecht.de
Guten Tag Unit100,
das ist natürlich haltbar vor Gericht. Der Beleg ist Beweis genug, was Sache ist.
Ich würde Ihnen raten, unbedingt einen Anwalt für Erbrecht einzuschalten. Was anderes bleibt Ihnen bei diesem Sachverhalt leider nicht übrig.
Wenn noch was ist, einfach fragen.
LG aus Stuttgart
Hallo,
ich habe viele sehr gute Antworten, bzw. Meinungen bekommen.
Dafür an dieser Stelle an „alle“ VIELEN DANK. Ich werde das Ergebnis ebenfalls hier posten. Ich hoffe nicht erst in 3 Jahren.
Die Vermutung „Vieler“ ist schon richtig. Bei einem persönlichen Gespräch habe ich alle Fakten(Gelder, etc.) mit Nachweisen meiner Stiefschwester präsentiert und bin der Fairness halber davon ausgegangen, dass Sie u.a. vom Schmuck und den 20.000 Euro erzählt … Irrtum. Auch dem Vorschlag einer aussergerichtlichen Einigung ist sie nicht nachgekommen. Man hatte mir hier im Forum zu verstehen gegeben, dass dennoch ein Erbschein ausgestellt werden kann, da sich der Widerspruch gegen den Entscheid vom Amtsgericht wenden muss, nicht gegen mich. Werde ich klären müssen. Mit freundlichen Grüßen UNIT100
(Diese Antwort soll stellvertretend für alle eingegangenen Mail sein )
Hallo, nein sie hat ihren PFA nicht schriftlich geltend gemacht. Ich wurde 2010 von meinem Vater darüber informiert, dass diese Auszahlung stattfinden wird, mit genau seinen Worten: … läßt sich den Pflichtteil von … auszahlen, das sind 20 tsd Euro"
Hi!
Freut mich
Aus dem Erbe Deiner Mutter erhaltenes Geld und insbesondere den Schmuck hat Deine Stiefschwester hoffentlich damals in voller Höhe des Werts korrekt dem Finanzamt zwecks Versteuerung angegeben! Und dabei nicht etwa vergessen, einen Teil davon ordentlich zu versteuern??? Würde zumindest ihre Vergesslichkeit erklären…
Da Sie bereits anwaltschaftliche Beratung haben und ein Gericht bereits geurteilt hat, kann ich zu der Situation leider keine Stellungnahme abgeben.
" Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand.
sorry, keine Ahnung…
Gruß,
Rainer