Erlaubt die Bibel…

…Sklaverei? Aus welchem Grund?
Alexander

…Sklaverei? Aus welchem Grund?

Sagen wir’s mal so: Die Bibel wurde zu einer Zeit geschrieben, als Sklaverei legitim war.
Sie selbst legitimiert Sklaverei nicht, wurde jedoch oft gerne zur Legitimation herangezogen.

Im Alten Testament wurde Sklaverei durchaus gebilligt, es gibt sogar explizite Vorschriften, wie mit Sklaven zu verfahren sei. Dass es diese Vorschriften gibt, ist für viele Beweis genug, dass die Bibel es erlaubt, sonst würde dort statt dessen stehen „Gebot 11: Du nix Sklaven halten!“

Als Grund, warum die Bibel es erlaubt sei einfach herangezogen, dass es im Weltbild vor rund 4000 Jahren ganz normal war, dass halt einige den Anderen als Sklaven dienten.

Man beachte jedoch bitte, dass die Bibel auch dort hingehend Hinweise enthält, dass der Gläubige im Umgang mit Sklaven immer daran denken sollte, dass auch er selbst in Sklaverei enden kann!

Gruß,
Michael

Hi,
Sklaverei ist (besonders) im AT erlaubt, quasi das normalste der Welt.
Israliten waren durch besondre Gesetze geschützt (Freilassung nach 1 Jubeljahr bzw. nach 7 Jahren), wohingegen andere (fremde) Völker ausgerottet, zu dauernder Zwangsarbeit und Sklaverei (auch: Handelsware) geführt werden durften.
Nicht umsonst beten auch die Katholen mit zusammengepreßten Händen (zum Fesseln bereit, total Unterwerfung wie in Sklave, Diener, Knecht).
lg O

http://www.arbeitsgemeinschaft-trennung-staat-kirche…

http://www.bibelkritik.ch/kirchenkritik/e8.htm

…Sklaverei? Aus welchem Grund?
Alexander

Hallo Alexander!

Sklavenhaltung wurde von den verschiedenen Völkern auf verschiede Weise betrieben. Grundsätzlich war das Gebot in der Bibel, dass man seine Sklaven gut behandeln musste und sie bei evt. Freilassung auch eine Art „Abfindung“ mitgeben musste, damit der freigewordene Sklave sich eine Existenz aufbauen konnte.

Im Grunde gab es bei den Israeliten zwei verschiedene Arten von Sklaven: Kriegsgefangene und Israeliten die sich etwas zu Schulden haben kommen lassen.
Letztere unterscheiden sich ja nicht viel mehr als die modernen Sklaven, die sich ein Haus und ein teuren Wagen auf Kredit kaufen. Sie sind Sklaven der Banken, solange sie nicht ihre Schuld abgezahlt haben.

Die Erlaubnis Sklaven zu halten gab es aber nur solange bis Jesus Opfergabe. Danach wurde Israel als Gottes Volk verstossen und es galt die Nächstenliebe des Christentums. Ein Sklave danach zu halten war nicht mehr legitim.

Ich werde genauer recherchieren und dir eine detailiertere Antwort geben, da mich das auch interessiert.

Gruß
Paul

Hallo Paul,

Sklavenhaltung wurde von den verschiedenen Völkern auf
verschiede Weise betrieben. Grundsätzlich war das Gebot in der
Bibel, dass man seine Sklaven gut behandeln musste

siehe 3. Buch Mose Kapitel 18

und sie bei
evt. Freilassung auch eine Art „Abfindung“ mitgeben musste,
damit der freigewordene Sklave sich eine Existenz aufbauen
konnte.

stimmt, ein Volksgenosse mußte spätestens nach sieben Jahren freigelassen werden. Auch ein Sklave hatte am Schabbat frei.

Im Grunde gab es bei den Israeliten zwei verschiedene Arten
von Sklaven: Kriegsgefangene und Israeliten die sich etwas zu
Schulden haben kommen lassen.

Gemeint sind Menschen, die in Schuldknechtschaft geraten sind, weil sie nicht mehr bezahlen konnten.

Letztere unterscheiden sich ja nicht viel mehr als die
modernen Sklaven, die sich ein Haus und ein teuren Wagen auf
Kredit kaufen. Sie sind Sklaven der Banken, solange sie nicht
ihre Schuld abgezahlt haben.

Ich denke, bei den in Schuldknechtschaft geratenen Menschen ging es um existentielle Dinge und nicht um Luxusgüter.

Die Erlaubnis Sklaven zu halten gab es aber nur solange bis
Jesus Opfergabe.

Das stimmt nicht. Auch in frühen Gemeinden gab es Sklaven. Paulus hat den entflohenen Sklaven Onesimus zu seinem Herrn, der zu den Leitern einer der Gemeinden gehörte, zurückgeschickt.

Danach wurde Israel als Gottes Volk
verstossen

auch das stimmt nicht. Sogar die evang. und die Kath. Kirche haben sich in den letzten Jahren von dieser (Irr-)Lehre distanziert.

und es galt die Nächstenliebe des Christentums.

die insofern erst einmal eine jüdische Angelegenheit ist, als sie in Levitikus 19,18 formuliert wird und immer wieder gern Jesus in den Mund gelegt wird, der sie seinerseits zitiert hat: Liebe Deinen Nächsten wie Dich selbst.

Ein
Sklave danach zu halten war nicht mehr legitim.

siehe oben das Beispiel von Onesimus sowie christlich geprägten Ländern, in denen Sklaverei bis vor nicht allzu langer Zeit möglich war.

Viele Grüße
Iris

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Hallo Iris!

Im Grunde gab es bei den Israeliten zwei verschiedene Arten
von Sklaven: Kriegsgefangene und Israeliten die sich etwas zu
Schulden haben kommen lassen.

Gemeint sind Menschen, die in Schuldknechtschaft geraten sind,
weil sie nicht mehr bezahlen konnten.

Letztere unterscheiden sich ja nicht viel mehr als die
modernen Sklaven, die sich ein Haus und ein teuren Wagen auf
Kredit kaufen. Sie sind Sklaven der Banken, solange sie nicht
ihre Schuld abgezahlt haben.

Ich denke, bei den in Schuldknechtschaft geratenen Menschen
ging es um existentielle Dinge und nicht um Luxusgüter.

Sklaven konnten auch im Luxus schwelgen, da es unter den Sklaven ebenfalls Herren und Diener gab, sowie Hierachien. Siehe Josef der als Sklave nach Ägypten verkauft wurde.

Die Erlaubnis Sklaven zu halten gab es aber nur solange bis
Jesus Opfergabe.

Das stimmt nicht. Auch in frühen Gemeinden gab es Sklaven.
Paulus hat den entflohenen Sklaven Onesimus zu seinem Herrn,
der zu den Leitern einer der Gemeinden gehörte,
zurückgeschickt.

Ich meine das nach der Lehre der Bibel und des Christentums. Das Sklavenhaltung danach bei den Israeliten weiterhin geführt wurde ist klar.

Danach wurde Israel als Gottes Volk
verstossen

auch das stimmt nicht. Sogar die evang. und die Kath. Kirche
haben sich in den letzten Jahren von dieser (Irr-)Lehre
distanziert.

Israel war nach Jesus Opfergabe kein von Gott geschütztes Volk mehr. Es hatte die selbe Stellung wie jedes andere Volk auch. Einzelne Individuen konnten sich zum Christentum entscheiden, das galt dann für alle Völker ab 35 nach Christus.
Aber das aus der Sicht der Bibel. Mir ist bewusst, dass ein Jude der nicht an Jesus als Messias glaubt, dies auch vehement verneint.

und es galt die Nächstenliebe des Christentums.

die insofern erst einmal eine jüdische Angelegenheit ist, als
sie in Levitikus 19,18 formuliert wird und immer wieder gern
Jesus in den Mund gelegt wird, der sie seinerseits zitiert
hat: Liebe Deinen Nächsten wie Dich selbst.

Ja stimmt. Jesus hatte es wohl auch nur zitiert. Aber das Christentum verurteilt das Töten eines Menschen. Ob im Krieg oder im Frieden. Und einen Menschen zu versklaven wird ebenfalls verurteilt (nach dem neuen Testament), da jeder Mensch im Grunde sich bewusst werden sollte, dass man immer ein Sklave Gottes ist (im positiven Sinne natürlich).

Aber wie gesagt, ich werde genauer recherchieren was die Bibel darüber sagt.

Gruß
Paul

Hi!

Nicht umsonst beten auch die Katholen mit zusammengepreßten
Händen (zum Fesseln bereit, total Unterwerfung wie in Sklave,
Diener, Knecht).

Das war germanische Gebetssitte. In Rom nahm man die Orante-Haltung ein. Nur diese Gebetshaltung sieht man z. B. in den Darstellungen der Katakomben.
„zum Fesseln bereit …“: Mir scheint, das ist Interpretation. Man könnte genausogut von Konzentriertheit sprechen.
Hannes

Nicht ganz…

Ich denke, bei den in Schuldknechtschaft geratenen Menschen ging es um existentielle Dinge und nicht um Luxusgüter.

Sklaven konnten auch im Luxus schwelgen, da es unter den Sklaven ebenfalls Herren und Diener gab, sowie Hierachien.

Die alttestamentliche Schuldknechtschaft bezieht sich auf Menschen, die tatsächlich nichts mehr besaßen und deswegen überschuldet waren: Daß solche Menschen dann in der Sklaverei in Saus und Braus lebten, ist nicht anzunehmen.

Siehe Josef der als Sklave nach Ägypten verkauft wurde.

Der war aber kein Schuldknecht, sondern einfach erbeutet und verkauft worden.

Ich meine das nach der Lehre der Bibel und des Christentums.

Ja um genau die geht es! Onesimus war christlicher Sklave eines christlichen Herrn.
Es gibt in der Bibel Anweisungen über das Zusammensein von Sklaven und Herren, inklusive Ermahnungen an die Herren!
Das alleine beweist in hinreichender Weise, dass Sklaverei im Christentum durchaus akzeptabel war.

Das Sklavenhaltung danach bei den Israeliten weiterhin geführt wurde ist klar.

Und auch bei den Christen nicht abgeschafft war. Allerdings galten bei den Christen etwas andere Regeln im Umgang mit Sklaven als bei den „götzenanbetenden“ Römern.

Danach wurde Israel als Gottes Volk verstossen

auch das stimmt nicht.

Israel war nach Jesus Opfergabe kein von Gott geschütztes Volk mehr.

Stümpt nüscht. Lediglich den Exklusivstatus als Gottes einziges auserwähltes Volk hat Israel nach Christi Lehre verloren.
Weder wurde es verworfen, noch hat es den Schutz Gottes verloren. Im Gegenteil, die christliche Lehre öffnet nun auch Heiden den Weg, „Gottes auserwähltes Volk“ zu sein!
Aber das geht offtopic…

Ja stimmt. Jesus hatte es wohl auch nur zitiert. Aber das Christentum verurteilt das Töten eines Menschen. Ob im Krieg oder im Frieden.

Auch wenn das in den Gladiatorenfilmen aus Hollywood etwas anders aussieht: ein Herr hatte normalerweise wenig Interesse daran, seine Sklaven zu töten.

Und einen Menschen zu versklaven wird ebenfalls verurteilt (nach dem neuen Testament),…

So würde ich das nicht sagen. Eher wird der der Sklavenstatus als „gottgegeben“ hingestellt:
1. Kor 7,21a: Bist du als Sklave berufen worden, so laß es dich nicht kümmern

Die Aufrechterhaltung der Sklaverei unter Christen finden wir u.a. in:
Titus 2,9: Den Sklavenen sage, daß sie ihren Herren untertänig seien, in allen Dingen zu Gefallen …
1.Petrus 2,18: Sklaven, seid untertan mit aller Furcht den Herren, nicht allein den gütigen und gelinden, sondern auch den wunderlichen.
Kol 3,22: Ihr Sklaven, seid gehorsam in allen Dingen euren leiblichen Herren, nicht mit Dienst vor Augen, als den Menschen zu gefallen, sondern mit Einfalt des Herzens und mit Gottesfurcht.

–> man benutzt also sogar den Hammer des Glaubens, um Sklaven in ihrer Rolle zu halten!

da jeder Mensch im Grunde sich bewusst werden sollte, dass man immer ein Sklave Gottes ist (im positiven Sinne natürlich).

Das finden wir natürlich auch, aber nicht als Aufhebung der Sklaverei, sondern so:
Kol 4,1: Ihr Herren, behandelt eure Sklaven gerecht und gleich, da ihr wisst, daß auch ihr einen Herrn im Himmel habt!

Auch wenn in modernen Übersetzungen das Wort „Sklave“ durch „Knecht“ ersetzt wurde, ist dies mehr in Bezug auf politische Korrektheit und Anpassung an den Zeitgeist als in Bezug der Ablehung von Sklaverei in der Bibel zu werten.

Gruß,
Michael

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und es galt die Nächstenliebe des Christentums.

die insofern erst einmal eine jüdische Angelegenheit ist, als
sie in Levitikus 19,18 formuliert wird und immer wieder gern
Jesus in den Mund gelegt wird, der sie seinerseits zitiert
hat: Liebe Deinen Nächsten wie Dich selbst.

Hi,
da sollte man aber auch den unmittelbar vorausgehenden Satz mitzitieren:
„An den Kindern deines Volks sollst du dich nicht rächen. Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst.“
Wenn Worte einen Sinn haben, dann heißt das:

  1. Die Nächsten sind (nur) die Kinder deines Volks. Genau gegen diese Auffassung wendet sich Jesus mit dem Gleichnis vom barmherzigen Samaritan, der eigentlich nicht dazugehörte und dennoch als einziger diesem armen Typen, der erst unter die Räuber und dann unter die Priester fiel, half.
  2. Rache an allen, die nicht Kinder deines Volkes sind ist zugelassen. Wo findet sich eine ähnliche Aussage bei Christus?
    Schönen Gruß!
    Hannes
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Hallo!
Auch wenn ich den vorangegangen Antworten im Detail nicht wiedersprechen will: Die Bibel ist kein Werk, sondern eine Sammlung höchst unterschiedlicher Schriften aus unterschiedlichen Zeiten. Das hören Religionskritiker nicht gerne, weil dann ein so einfaches Feinbild „Die Bibel sagt…“ wegfällt, und für viele Christien ist es geradezu ein Sakrileg, weil es ihren Glauben verkompliziert. Dennoch ist es wissenschaftlich ganz offensichtlich.

Die Frage nach den Sklaven müsste also für jedes Werk, noch genauer für jede identifizierbare Quelle beantwortet werden. Für viele Quellen würden allerdings sicherlich die Antworten herauskommen, die unten geschrieben wurden.
Gruß!
Karl

Hallo,

Letztere unterscheiden sich ja nicht viel mehr als die
modernen Sklaven, die sich ein Haus und ein teuren Wagen auf
Kredit kaufen. Sie sind Sklaven der Banken, solange sie nicht
ihre Schuld abgezahlt haben.

?? Entschuldige mal, sich in die Abhängigkeit einer Bank zu begeben ist doch wohl etwas anderes, als sein Leben als Sklave fremdbestimmt zu bekommen. Eine Bank will ihr Geld zurück. Sie bestimmt nicht, wo ich lebe, was ich arbeite, mit wem ich lebe, wie ich lebe.
Du machst es dir sehr leicht mit Vergleichen.

Die Erlaubnis Sklaven zu halten gab es aber nur solange bis
Jesus Opfergabe. Danach wurde Israel als Gottes Volk
verstossen

??
und du schämst dich nicht, sowas zu schreiben und zu verbreiten.
Pfui Spinne.

und es galt die Nächstenliebe des Christentums.

Wenn ich auf deinem Niveau wäre, würde ich jetzt schreiben: „… wie man z.B. im Mittelalter zu Zeiten der Inquisition erleben durfte“.

Ich werde genauer recherchieren und dir eine detailiertere
Antwort geben, da mich das auch interessiert.

Nein danke.

Gruß
Elke

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Hi hannes
Evangelen beten mit verschränkten Händen (Doppelfaust). Das gefaltete Händevorstrecken der Katholen ist Zeichen der totalen persönlichen Unterwerfung (nebst Kopfbeugen, Knien). Hände werden also symbolisch zum Fesseln dargeboten (totale Unterwerfung). Pope betet/ segnet mit ausgestreckten, erhobenen Händen (Chefbeterhaltung/ Kommendationsgestus).
Klar, Demutsgeste der Unterwerfung wurde auch im Germanischen (Fränkischen) ausgeübt.
Was gibts daran auszusetzen?
lg O

http://books.google.de/books?id=STvWPcXeEyEC&pg=PA84…

Hi!

Das
gefaltete Händevorstrecken der Katholen ist Zeichen der
totalen persönlichen Unterwerfung (nebst Kopfbeugen, Knien).
Hände werden also symbolisch zum Fesseln dargeboten (totale
Unterwerfung).

Diese Behauptung ist einfach Unfug. Das Händefalten war der germanische Brauch bei der Huldigung gegenüber dem Lehensherrn, der dann über diese gefalteten Hände wiederum die seinen faltete zum Zeichen der Schutzgewährung. Was ist am Eingeständnis eines Christen, schutzbedürftig zu sein, verwerflich?
Verneigung, Knien, Prostratio wurden als Gebetszeichen aus der alttestamentlichen Frömmigkeit übernommen. Ähnlich findest du das ja auch im Islam. Da musst du also gar nicht speziell gegen das Christentum polemisieren.
Das Knien wurde erst allgemein üblich im Zusammenhang mit der speziellen eucharistischen Frömmigkeit der römischen Kirche im Mittelalter: schon damals als Zeichen der Ehrfurcht aufgefasst, nicht der Unterwerfung. In diesem Zusammenhang und mit der gleichen Begründung kam auch die Kniebeuge in Gebrauch, vorgeschrieben erst gegen Ende des Mittelalters.

Pope

Was in diesem Zusammenhang die russische Orthodoxie soll, verstehe ich nicht.

[…]betet/ segnet mit ausgestreckten,
erhobenen Händen (Chefbeterhaltung/ Kommendationsgestus).

„commendatio“ ist in meinem Lexikon verzeichnet als „empfehlende Vermittlung“. Was ist daran so anstößig?

Was gibts daran auszusetzen?

Eine gewisse Undifferenziertheit und Unwissenheit.
Schönen Gruß!
Hannes

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Was erlauben Strunz…
Hallo Alexander
Mit der Bibel ist es doch ähnlich wie mit dem Fußball:
Wir wissen nur: Der Ball ist rund und ein Spiel geht 90 Minuten. Manchmal wird aber auch verlängert.
Die Bibel ist eine große patchwork-Arbeit, an der sich viele (bekannte und unbekannte, bemannte und unbemannte und evtl. entmannte) Autoren beteiligt haben. Da findest du frustrierte, reaktionäre Kräfte genauso wie lebensbejahende, fortschrittliche.
LG,
Margeaux

Hallo.

…Sklaverei? Aus welchem Grund?

Das Problem bei der Frage ist erst einmal, genau zu klären, was du mit Sklaven meinst und was die Bibel an den entsprechenden Stellen.

Allgemein kann ich darauf nur antworten, dass die Bibel dem jüdischen Volk verbieten, aus freien Menschen Sklaven zu machen oder Sklaven geringschätzig zu behandeln. So beschreibt die Bibel hier genaue Prozesse unter welchen Umständen Sklaven aufgekauft werden dürfen und wie diese dann aber in die Freiheit überführt werden.

In den meisten Fällen geht es dabei aber nicht um niedere, rechtlosen Menschen sondern eher so etwas wie Leibeigene, Landarbeiter, welche über keinen eigenen Grund verfügen und darum auf jemand anderem Land wohnen und arbeiten.

In diesem Sinne verneine ich deine allgemeine Frage.

Gruss,
Eli

Hallo!
Dazu hätte ich noch eine Frage.

So beschreibt
die Bibel hier genaue Prozesse unter welchen Umständen Sklaven
aufgekauft werden dürfen.

Levitikus: „Die Sklaven und Sklavinnen, die euch gehören sollen, kauft von den Völkern, die rings um euch wohnen; von ihnen könnt ihr Sklaven und Sklavinnen erwerben. Auch von den Kindern der Halbbürger, die bei euch leben, aus ihren Sippen, die mit euch leben, von den Kindern, die sie in eurem Land gezeugt haben, könnt ihr Sklaven erwerben.“

und wie diese dann aber in die
Freiheit überführt werden.

Weiter im Text: „Sie sollen euer Eigentum sein, und ihr dürft sie euren Söhnen vererben, damit diese sie als dauerndes Eigentum besitzen; ihr sollt sie als Sklaven haben.“
Wie werden die nun in die Freiheit überführt? Wo finde ich darüber eine Bestimmung?

In den meisten Fällen geht es dabei […]

An statistischen Befunden bin ich dabei weniger interessiert.
Dank&Gruß!
Hannes

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ad fontes
Hallo, Hannes,
ich denke, dass man hier nur dann zu einem rechten Verständnis kommen kann, wenn man in den Quellen nachsieht, was da mit dem Wort „Sklave“ übersetzt wurde. Oft sind es in der Tat Leibeigene, oft aber auch nur Dienstpflichtige. Auch steht der Sicht auf diese damaligen Verhältnisse unser heutiges Verständnis im Wege.
Gruß
Eckard

Hallo Hannes.

Weiter im Text: „Sie sollen euer Eigentum sein, und ihr dürft
sie euren Söhnen vererben, damit diese sie als dauerndes
Eigentum besitzen; ihr sollt sie als Sklaven haben.“
Wie werden die nun in die Freiheit überführt? Wo finde ich
darüber eine Bestimmung?

Wie ich schon sagte und worauf auch Eckard hinwies sind die Begrifflichkeiten hier. So geht es bei obigem Text nicht darum, Menschen für alle Zeiten als Sklaven festzulegen, sondern alleine um die Verpflichtung des Käufers von nun an für alle Zeiten für diese Sklaven voll verantwortlich zu sein. Der Käufer hat hier also kein Recht zum „Kündigen“.

Die Rechte der Sklaven und deren Überführung in die Freiheit werden an anderen Stellen ausgeführt. Leider habe ich nun keine Quellen vorliegen, um diese Stellen angemessen benennen zu können (siehe u.a. 5. 15:12).

Gruss,
Eli

Hallo.

  1. Die Nächsten sind (nur) die Kinder deines Volks.

Dieses ist nur eine von vielen Stellen wo es im Nächstenliebe geht, welche anderswo eine solche „Einschränkung“ nicht findet.

  1. Rache an allen, die nicht Kinder deines Volkes sind ist
    zugelassen. Wo findet sich eine ähnliche Aussage bei Christus?

Wo findet sich eine ähnliche Aussage im Tanach? Schon zu Zeiten Jesus war das Verbot der Rache auf alle Menschen bezogen.

Gruss,
Eli

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zunächst zu unterscheiden zwischen

  1. nichtjüdischen Sklaven und
  2. jüdischen Sklaven

Sklavenhaltung von Nichtjuden ist uneingeschränkt erlaubt, Juden als Sklaven sollen nicht „mit Strenge“ behandelt werden.

Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind, und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge.
(3.Mos 25, 44-46)

„Mit Strenge herrschen“ bedeutet konkret: grundsätzlich ist körperliche Züchtigung erlaubt; bei bleibenden Schäden (Verlust eines Zahnes oder eines Auges) ist der Sklave zur Entschädigung freizulassen. Der Totschlag an einem Sklaven wird bestraft, wobei die Höhe der Strafe offen bleibt. Grundsätzlich gilt hier wohl dieselbe Strafe wie bei Freien (Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben, 2. Mose 21, 12), doch wenn der Sklave die Misshandlung auch nur um wenige Stunden überlebt, so gilt schon der bei dem Besitzer eingetretene Vermögensschaden als ausreichende Bestrafung. In der Praxis dürfte es wohl kaum nachweisbar gewesen sein, ob nun ein misshandelter Sklave unmittelbar während der Misshandlung starb oder erst etwas später. Bei diesen Schutzvorschriften wird nicht zwischen jüdischen und nichtjüdischen Sklaven unterschieden.

_Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge. Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.
(2. Mose 21, 26-27)

Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden. Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld.
(2. Mose 21, 20-21)_

Speziell der in 2. Mose 21, 26-27 genannte Freilassungsgrund ist im Rahmen der Zeit und des kulturellen Umfelds als bemerkenswert ‚human‘ zu werten.

Als Kriegsgefangene versklavten Mädchen wurde ein Monat Trauerzeit gegönnt, bevor sie vergewaltigt werden durften. Sie durften danach nicht weiterverkauft werden, sondern mussten freigelassen werden, wenn man sie nicht behalten wollte. Was sie dann mit ihrer ‚Freiheit‘ anfangen konnten, ist eine andere Frage …

Wenn du in einen Streit ziehst wider deine Feinde, und der HERR, dein Gott, gibt sie dir in deine Hände, daß du ihre Gefangenen wegführst, und siehst unter den Gefangenen ein schönes Weib und hast Lust zu ihr, daß du sie zum Weibe nehmest, so führe sie in dein Haus und laß sie ihr Haar abscheren und ihre Nägel beschneiden und die Kleider ablegen, darin sie gefangen ist, und laß sie sitzen in deinem Hause und beweinen einen Monat lang ihren Vater und ihre Mutter; darnach gehe zu ihr und nimm sie zur Ehe und laß sie dein Weib sein. Wenn du aber nicht mehr Lust zu ihr hast, so sollst du sie gehen lassen, wohin sie will, und nicht um Geld verkaufen noch versetzen, darum daß du sie gedemütigt hast.
(5. Mose 21, 10-14)

Dass über Juden nicht „mit Strenge“ geherrscht werden durfte, bedeutete vor allem dies: Juden dürfen von Juden grundsätzlich nur als Sklaven auf Zeit gehalten werden – und zwar maximal sechs Jahre.

So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst
(2. Mose 21, 2)

Eine Ausnahme bildete der Fall, wenn der Sklave ‚freiwillig‘ seinen Status behalten wollte. Der Grund dieser merkwürdigen Bestimmung ist dem unmittelbaren Kontext zu entnehmen: dieser Fall dürfte dann aufgetreten sein, wenn ein Sklave durch seine Freilassung von seiner Familie (die den Sklavenstatus behielt) getrennt wurde.

Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, so bringe ihn sein Herr vor die „Götter“ und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig.
(2. Mose 21, 3-6)

In der Regel handelte es sich hier um Schuldsklaverei:

Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe
(3. Mose 25, 39-41)

Der freigelassene Schuldsklave sollte eine angemessene Ausstattung zur Sicherung seines Lebensunterhaltes bekommen:

Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben. Und wenn du ihn frei losgibst, sollst du ihn nicht leer von dir gehen lassen, sondern sollst ihm auflegen von deinen Schafen, von deiner Tenne von deiner Kelter, daß du gebest von dem, das dir der HERR, dein Gott, gesegnet hat.
(5. Mose 15, 12-14)

Von ‚schenken‘ ist hier übrigens nicht die Rede, man kann davon ausgehen, dass der Freigelassene erneut Schuldner seines früheren Herrn wurde.

Die Bestimmung der Freilassung im ‚Sabbatjahr‘ nach sechs Jahren Schuldsklaverei mag auf den ersten Blick human erscheinen, sie bleibt in dieser Hinsicht aber deutlich hinter dem Codex Hammurabi zurück, der die Schuldsklaverei auf lediglich drei Jahre, also die Hälfte, begrenzte. Darüber hinaus scheint diese Bestimmung häufig missachtet oder umgangen worden sein.

Im siebenten Jahr soll ein jeglicher seinen Bruder, der ein Hebräer ist und sich ihm verkauft und sechs Jahre gedient hat, frei von sich lassen. Aber eure Väter gehorchten mir nicht und neigten ihre Ohren nicht.
(Jeremia 34, 14)

Alternativ konnte man als Schuldner statt sich selbst auch seine Töchter verkaufen – für diese galt das Recht auf Freilassung nicht oder doch nur eingeschränkt. Nimmt der Käufer sie nicht zur Frau oder gibt sie einem seiner Söhne zur Frau, ist sie freizulassen oder an einen anderen Juden zu verkaufen, wodurch sie das Recht auf Freilassung im Halljahr erwirbt. Konkret bedeutet dies, dass die Tochter ggf. zunächst lediglich als Braut oder Konkubine verkauft wurde (was offenbar als weniger anstößig galt) - nicht als Arbeitssklavin. Hatte der Käufer jedoch keine entsprechende Verwendung für sie, durfte er sie als ‚Sklavin auf Zeit‘ an einen anderen Juden weiterverkaufen oder musste sie freilassen.

Verkauft jemand seine Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.
(2. Mose 21, 7-11)

Natürlich hatten die ersten Christen keinerlei Veranlassung, das Gesetz in irgendeiner Weise anders auszulegen. Es kann natürlich nicht im Geringsten die Rede davon sein, das Christentum hätte die Sklaverei abgeschafft oder sich auch nur darum bemüht.

Ihr Knechte, seid gehorsam in allen Dingen euren leiblichen Herren, nicht mit Dienst vor Augen, als den Menschen zu gefallen, sondern mit Einfalt des Herzens und mit Gottesfurcht. Alles, was ihr tut, das tut von Herzen als dem HERRN und nicht den Menschen, und wisset, daß ihr von dem HERRN empfangen werdet die Vergeltung des Erbes; denn ihr dienet dem HERRN Christus
(Kol 3, 22-24)

Natürlich können auch Christen Sklaven halten:

Die Knechte, so unter dem Joch sind, sollen ihre Herren aller Ehre wert halten, auf daß nicht der Name Gottes und die Lehre verlästert werde. Welche aber gläubige Herren haben, sollen sie nicht verachten, weil sie Brüder sind, sondern sollen viel mehr dienstbar sein, dieweil sie gläubig und geliebt und der Wohltat teilhaftig sind. Solches lehre und ermahne.
(1. Tim 6, 1-2)

Oder:
Ihr Knechte, seid gehorsam euren leiblichen Herren mit Furcht und Zittern, in Einfalt eures Herzens, als Christo; nicht mit Dienst allein vor Augen, als den Menschen zu gefallen, sondern als die Knechte Christi, daß ihr solchen Willen Gottes tut von Herzen, mit gutem Willen. Lasset euch dünken, daß ihr dem HERRN dienet und nicht den Menschen, und wisset: Was ein jeglicher Gutes tun wird, das wird er von dem HERRN empfangen, er sei ein Knecht oder ein Freier.
(Eph 6, 5-8)

Oder:
Den Knechten sage, daß sie ihren Herren untertänig seien, in allen Dingen zu Gefallen tun, nicht widerbellen, nicht veruntreuen, sondern alle gute Treue erzeigen, auf daß sie die Lehre Gottes, unsers Heilandes, zieren in allen Stücken.
(Titus 2, 9)

Auf den Hintergrung des Philemon-Briefs – die Rücksendung des (christlichen) Sklaven Onesimus an seinen (christlichen) Sklavenhalter Philemon wurde in dieser Diskussion ja schon verwiesen.

Nicht nur Paulus, auch Petrus schlägt in dieselbe Kerbe.

Ihr Knechte, seid untertan mit aller Furcht den Herren, nicht allein den gütigen und gelinden, sondern auch den wunderlichen.
(1. Petrus 2, 18)

Paulus versteigt sich sogar dazu, den Verzicht auf Freilassung anzuraten.

Ein jeglicher bleibe in dem Beruf, darin er berufen ist. Bist du als Knecht berufen, sorge dich nicht; doch, kannst du frei werden, so brauche es viel lieber*. Denn wer als Knecht berufen ist in dem HERRN, der ist ein Freigelassener des HERRN; desgleichen, wer als Freier berufen ist, der ist ein Knecht Christi. Ihr seid teuer erkauft; werdet nicht der Menschen Knechte. Ein jeglicher, liebe Brüder, worin er berufen ist, darin bleibe er bei Gott.
* sinngemäß ‚bleib lieber dabei‘
(1. Kor 7, 20-24)

Da ist es dann auch nicht erstaunlich, dass der Kirchenvater Augustinus die Sklaverei ausdrücklich rechtfertigt – sie ist zwar nicht Teil der ‚göttlichen Ordnung‘, wohl aber durch die Erbsünde auferlegt, ein Ausfluss der ‚natürlichen Ordnung‘.

Niemand aber ist von Natur aus, so wie Gott ursprünglich den Menschen erschaffen hat, Sklave eines Menschen oder einer Sünde. Trotzdem jedoch die Sklaverei den Charakter einer Strafe trägt, ist doch auch sie ein ordnender Ausfluß des Gesetzes, das die natürliche Ordnung zu wahren befiehlt und zu stören verbietet; denn wäre nicht gegen dieses Gesetz verstoßen worden, so gäbe es nichts durch die Strafe der Sklaverei zu büßen. Deshalb mahnt auch der Apostel die Sklaven, ihren Herren ergeben zu sein und ihnen von Herzen mit gutem Willen zu dienen, damit sie, wenn sie von ihren Herren die Freiheit nicht erlangen können, ihre Sklaverei in einem gewissen Sinne selbst zu einer freien machen dadurch, daß sie nicht in arglistiger Furcht, sondern in treuer Liebe dienen, bis die Bosheit vorübergeht und jegliche Herrschaft und menschliche Gewalt abgetan wird und Gott alles in allem ist.
(Augustinus, Vom Gottesstaat XIX, 16)

Vielmehr leidet der christliche Sklavenhalter unter der Last der Herrschaft während der Sklave davon befreit ist und nur zu gehorchen braucht.

Sie befehlen ihnen ja nicht aus Herrschsucht , sondern in dienstwilliger Beihilfe, nicht aus übermütigem Streben nach Vorrang, sondern aus erbarmender Fürsorge.
(Augustinus, Vom Gottesstaat XIX, 14)

– eine Idee, die in der ‚white man’s burden‘-Ideologie fröhliche Urständ feierte.

Freundliche Grüße,
Ralf

P.S.: Bibelzitate nach Luther (Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart 1912), Augustinus übersetzt von Alfred Schröder (Des heiligen Kirchenvaters Aurelius Augustinus ausgewählte Schriften, Kempten; München 1911-16)