Hallo!
Mal angenommen, A und B sind im Grundbuch eingetragene (Mit-)Eigentümer eines Hauses (je 1/2). Nach einem Streit wohnt nur noch B in dem Haus. A und B schaffen es nicht, sich über den Verbleib des Hauses zu einigen.
A beantragt die Teilungsversteigerung. B möchte sich eigentlich immer noch mit A einigen, sieht aber keine Chance die Versteigerung zu verhindern.
Frage 1: macht es Sinn, dem Versteigerungsverfahren beizutreten? Wenn ja: welchen?
Im Termin würde B wahrscheinlich mitbieten.
- Variante: B ersteigert das Haus.
Frage(n) 2: An wen zahlt sie dann das Geld? An A oder an das Gericht? Muss sie den gesamten Betrag zahlen oder nur die Hälfte, weil ihr die andere Hälfte sowieso gehört?
- Variante: A oder ein Dritter ersteigert das Haus.
Frage(n) 3: An wen wird gezahlt (s.o.)? Wie kommt B an ihre Hälfte des Versteigerungserlöses? Muss sie ihre Forderung irgendwo anmelden oder reicht es, dass sie im Grundbuch als 1/2-Eigentümerin eingetragen ist?
Vielen Dank schon im Voraus!
LG, Tine