Erneute Kündigung nach Güteverhandlung, was nun?

Hallo zusammen,

ein Arbeitnehmer wurde zum 30.04.2009 gekündigt, dagegen hat er Kündigungsschutzklage eingereicht, am 30.04.09 fand eine Güteverhandlung statt, nach dem diese gescheitert ist und man sich nicht einigen konnte, wurde dem Arbeitnehmer erneut eine Kündigung vom Arbeitgeber am 30.04 zum 31.05.09 ausgesprochen/übergeben!

Muss der Arbeitnehmer erneut Kündigungsschutzklage gegen diese Kündigung einreichen? Oder reicht es, wenn der Arbeitnehmer sich zurücklehnt!

Dem Arbeitnehmer wurde ausserdem mitgeteilt, dass er für den Mai vorerst nicht zur Arbeit kommen braucht, er aber sein Gehalt für Mai erhält!

Kann das ein Schachzug gegen den Arbeitnehmer sein, falls er nichts dagegen tut, oder ist diese Kündigung irrelevant, da schon Kündigungsschutzklage gegen die erste Kündigung erhoben wurde?

Danke für die Antworten!

Hallo,

es kommt darauf an, ob der AN in der Kündigungsschutzklage neben dem Antrag festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung vom … aufgelöst wurde, einen allgemeinen Feststellungsantrag gestellt hat.

Für den besteht nur dann ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn es weitere, von den Parteien in den Prozess eingeführte Beendigungstatbestände gibt.

(http://web1.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/0…)

Beispiel: Es wird beantragt festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis auch nicht durch andere Beendigungstatbestände endet, sondern zu unveränderten Bedingungen über den … hinaus fortbesteht.

Hat er das getan, kann er sich zurücklehnen und muss nicht gegen jede Kündigung klagen.

VG
EK