Erneute Kündigung nach Güteverhandlung, was nun?

Hallo,

es kommt darauf an, ob der AN in der Kündigungsschutzklage neben dem Antrag festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung vom … aufgelöst wurde, einen allgemeinen Feststellungsantrag gestellt hat.

Für den besteht nur dann ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn es weitere, von den Parteien in den Prozess eingeführte Beendigungstatbestände gibt.

(http://web1.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/0…)

Beispiel: Es wird beantragt festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis auch nicht durch andere Beendigungstatbestände endet, sondern zu unveränderten Bedingungen über den … hinaus fortbesteht.

Hat er das getan, kann er sich zurücklehnen und muss nicht gegen jede Kündigung klagen.

VG
EK