Erneuter Bezug von ALG

Guten Tag,

ich brauche bitte mal eine einfache Antwort!

Also, Alter ist 56 Jahre, nach fast 30 Jahren Betriebszugehörigkeit ausgeschieden. Nun Bezug von ALG I für 18 Monate.

Wenn man nun vorher wieder einen Job annimmt, wie ist dann der Anspruch, wenn man den Job wieder verliert?
Also, wie lange muss man dann wieder arbeiten, um Anspruch zu bekommen? Wo genau steht denn das?

1000 Dank an alle Helferlein!

Hallo,

Das kann man alles im „Merkblatt für Arbeitslose“ der Agentur für Arbeit unter Punkt 3.4 nachlesen: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…

Gruß
Rainer

Entstehung Alg-Neu-Anspruch
Hi!

ich brauche bitte mal eine einfache Antwort!

Ich versuche es so einfach, aber korrekt wie möglich.

Also, Alter ist 56 Jahre, nach fast 30 Jahren Betriebszugehörigkeit
ausgeschieden. Nun Bezug von ALG 1 für 18 Monate. Wenn man nun
vorher wieder einen Job annimmt, wie ist dann der Anspruch,
wenn man den Job wieder verliert? Also, wie lange muss man
dann wieder arbeiten, um Anspruch zu bekommen?

Die Antwort ist für ALLE gleich, egal in welchem Alter und egal, wie lange man im Betrieb war. Sie lautet:

Einen Anspruch auf Alg hat jeder, der innerhalb der 2-jährigen Rahmenfrist (beginnend mit dem Tag vor Eintritt der Alokeit, also dem Tag vor der (erneuten) Alomeldung) mind. 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (meist in Form eines Beschäftigungsverhältnisses) gestanden hat – genauso, wie beim ersten (oben geschilderten) Mal.

Wo genau steht denn das?

§ 118 (1) (Nr. 3) SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__118.html) i. V. m.
§ 123 (1) S. 1 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__123.html) i. V. m.
§ 124 (1) + (2) SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__124.html) i. V. m.

LG
Jadzia