mal angenommen dass man arbeitssuchend ist und daher vom Jobcenter den Arbeitslosengeld II - Regelsatz ausbezahlt bekommt (was ja nicht wirklich viel ist )…
Würde dann die Möglichkeit bestehen, die monatlichen Busfahrtkarten/tickets i.H.v. 50 € auch erstattet zu bekommen, da man kein Auto hat und auf den Bus angewiesen ist…?! Hats dazu eine rechtliche Grundlage…
Hallo,
man bekommt nur die Fahrkarten erstetzt die man benötigt hat um zu einem Vorstellungsgespräch zu fahren. Diese muß man dann vorlegen mit der Einladung zum Vorstellungsgespräch. Da auf der Fahrkarte Datum und Uhrzeit vermerkt ist werden auch nur diese mit Nachweis bei Antrag erstattet.
Gruß Sunny
danke…aber das ist ja bekannt. Es muss doch auch die
Busfahrkarte erstattet werden können ?
Um für private Zwecke von A nach B zu fahren, muss die Fahrkarte selbstverständlich selber bezahlt werden. Ein Anrecht auf kostenlose Mobilität gibt es nicht. Eine Monatsfahrkarte rentiert sich ja eigentlich auch nur, wenn man nahezu täglich fährt. Da man sicherlich auch im abgelegenden Bergdorf nicht jeden Tag zum Arzt oder zum Einkaufen fahren muss, würde sich der Sachbearbeiter bei der ARGE auch fragen, ob der Hilfesuchende nicht doch eine Arbeitsstelle hat, für die er die Monatsfahrkarte benötigt… Sollte es sich um eine angemeldete Tätigkeit handeln, werden die Fahrkosten natürlich für den Hinzuverdienst berücksichtigt!
nein, im Grundbetrag des ALG-II sind schon ca 15 € für solche Fahrten drinnen.
Mehr sieht der Gesetzgeber als Luxus an, …
Wenn man gesund ist, ein Fahrrad hat und in einer Stadt mit vernünftigen Fahrpreisen wohnt, mag das angehen. Wenn er seine Freunde und Familie in der Nähe hat, dann erst recht. Bei wem das aber nicht der Fall ist, ist das viel zu wenig.
… der selber zu bezahlen ist.
Was heißt denn ‚selber‘ zu bezahlen? Du meinst, dem Budget für Kleidung entnehmen, oder dem für Anschaffungen (Waschmaschine o.ä.); na ja, bei diesem Budget käme man allerdings nicht sehr weit, besser aus dem Anteil für Nahrungsmittel.
Ich finde den Hinweis auf das Sozialticket trotzdem hilfreich! Der/Die UP kann ja mal auf der Homepage der fiktiven Heimatstadt bzw. der fiktiven lokalen Verkehrsbetriebe nachschauen, ob dort nicht vielleicht auch sowas angeboten wird, jetzt, wo er weiß, dass es sowas gibt.