Ich will bald mit der Fahrschule für den Autoführerschein anfangen. Muss ich dann auf jeden Fall einen Erste-Hilfe-Kurs machen?
Hallo Annimaeuschen,
bei mir ist das zwar schon etwas her mit dem Führerschein, aber ich glaube schon, daß das Pflicht ist.
Auch ein Sehtest wurde bei mir damals gemacht. Da war ich aber auch mit meinem Fahrlehrer im Rahmen einer Fahrstunde.
Frag halt in der Fahrschule nach.
Viele Grüße
Hallo
Du mußt den Kurs „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ machen, der dauert 8 Stunden (in der Regel ein Samstag), kann man beim Roten Kreuz und Co. machen.
Der „erste Hilfe“ Kurs hat 16 Stunden. Den braucht man nur für den C, CE, D und DE führerschein.
Horst
Hallo,
natürlich ist der Pflicht. Wie willst Du sonst Erste-Hilfe Leisten können ? Du bist gesetzlich dazu verpflichtet EH zu leisten bei einem Unfall, was nicht heißt, daß einer 90jährigen Mund-Zu-Mund Beatmung geben mußt, aber stabile Seitenlage etc sollte man schon können.
MfG
Moin,
Ja !
Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
2. Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
§ 7 Ordentlicher Wohnsitz im Inland
§ 8 Ausschluss des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis der beantragten Klasse
§ 9 Vorbesitz einer Fahrerlaubnis anderer Klassen
§ 10 Mindestalter
§ 11 Eignung
§ 12 Sehvermögen
§ 13 Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik
§ 14 Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel
§ 15 Fahrerlaubnisprüfung
§ 16 Theoretische Prüfung
§ 17 Praktische Prüfung
§ 18 Gemeinsame Vorschriften für die theoretische und die praktische Prüfung
§ 19 Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, Ausbildung in Erster Hilfe
§ 20 Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fev.php?par=18
mfg
W.