Hi,
folgender Sachverhalt:
Mietswohnung gebaut um 1960,
Ein Stromkreis für gesamte Wohnung,Wechselstromzähler in der Wohnung, Elektroinstallation mit klassischer Nullung,
Bad ohne FI-Schutzschalter(RCD).
Nun sollen folgende Arbeiten vom Elektriker gemacht werden:
- Steckdosen/Lichtschalter erneuern
- zusätzliche Stromkreise mit Steckdosen installieren
- neuen Sicherungsschrank installieren
Meine Fragen :
1 Ist es erlaubt, die klassische Nullung beizubehalten bzw.
fortzuführen
2 Muß ein FI-Schutzschalter für das Bad installiert werden,
obwohl im Bad keine Änderung der Installation vorgenommen wird?
3 Muß ein FI-Schutzschalter im Bad installiert werden, wenn neue
Leitungen durch das Bad führen ( keine Änderung der Stromkrei-
se im Bad; nur Durchleiung in andere angrenzende Räume) ?
4 Muß der FI-Schutzschalter im Bad installiert werden, wenn
Schalter bzw. Steckdosen ausgetauscht werden ?
Wenn möglich, VDE-Norm angeben !
Vielen Dank im Voraus… Timo