Erwerb von Immobilien durch Ausländer

Speziell handelt sich es bei meiner Frage um den Erwerb einer Denkmalimmobilie duch Ausländer(auch Nicht- EU-Bürger).Genießen diese die selben steuerlichen Vorteile wie Deutsche Staatsbürger bzw.was ist anders oder was ist insbesondere zu beachten. Danke im vorraus!!!

Hallo
hier benötigt man noch ein paar Details mehr.
Kauft ein Mensch die Immobilie:

  • der in Deutschland wohnt aber anderer Staatsangehöriger ist o d e r
  • der nicht in der EU wohnt - dort auch nicht versteuert - und mit seinem Eigenkapital in Deutschland eine Immobilie kauft?

Servus,

die erhöhten Absetzungen gem. § 7i EStG setzen unbeschränkte Steuerpflicht in D voraus.

Wenn jemand in D und in einem anderen Land unbeschränkt steuerpflichtig ist, wirken sich die erhöhten Absetzungen nur dann aus, wenn es Einkünfte gibt, die in D versteuert werden, und wenn im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen D als Ansässigkeitsstaat gilt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Vielen Dank schon mal für die bißherigen Antworten.Die Antwort von blumepeter war doch schon sehr hilfreich.sehr viel details stehen mir allerdings auch nicht zur verfügung.nur soviel,daß es sich bei der person um einen Nicht-EU-Bürger handelt,der gern in Immobilien in Deutschland investiern möchte.Wo und wie er sein Einkommen vesteuert ist allerdings auch mir unbekannt.

Hallo nochmal,

ich muss mich korrigieren:

Es gibt keine Ausnahme für die Anwendung von § 7i bei beschränkter Steuerpflicht, d.h. auch ein in D nicht unbeschränkt Steuerpflichtiger kann den 7i nutzen; die Auswirkungen sind dann anders, man muss u.U. schauen, dass die 7i-Absetzungen während der Laufzeit von acht Jahren nicht zu Verlusten führen, sondern bloß die Einkünfte und damit die ESt auf Null bringen. Das ist bei § 7i EStG möglich, weil die dort vorgesehenen Beträge nur Obergrenzen sind, innerhalb derer der Steuerpflichtige frei ist.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder