Erwirbt man hier Alg-I-Anspruch durch KRG-Bezug?

Guten Tag,

ich habe eine Frage.

Kurz zur Vorgeschichte:
Frau X hat 10 Monate gearbeitet (vorher Elternzeit) und wurde krank; die AU dauert schon ca. 12 Wochen. Frau X wurde in der Zwischenzeit gekündigt; die 6 Wochen Entgeltfortzahlung wurden eingehalten. Jetzt bekommt Frau X Krankengeld.

Meine Frage wäre jetzt: Die Krankenkasse zahlt ja die Sozialabgaben weiter (quasi Arbeitslosenversicherung etc).
Erwirbt man auch damit einen Anspruch auf Alg I, weil ja quasi schon über ein Jahr in den Topf eingezahlt worden ist?
Oder verstehe ich das falsch?

Lieben Dank für die Hilfe
inchen

Hi!

Die Krankenkasse zahlt ja die Sozialabgaben weiter

In diesem Fall ja.

Erwirbt man auch damit einen Anspruch auf Alg I, weil ja quasi schon über ein Jahr in den Topf eingezahlt worden ist?

Alg-I-Anspruch ja, weil hier mind. 12 Monate Sozialversicherungspflicht vorliegen.

Oder verstehe ich das falsch?

Im Ergebnis nein. :smile:

LG
Jadzia

vielen lieben Dank für die Hilfe.!
Ich dachte schon ich hätte einen Denkfehler.
Gruß Inchen