Guten Tag,bin jimy ganz neue hier,erzähle mein Geschichte bin verheiratet hab zwei kinder meine frau arbeitet nicht, ich kreige seit März ALG 1,jetzt erhalte ein vorschlag von Arbeit agentur dass wenn ich will, kann eine weiterbildung machen und dafür zalt alles arbeitsamt aber die weiterbildung findet in berlin statt und ich wohne 250km weit von berlin,ich und mein frau wir sind breit unsere Bedarfgemeinschat aufzulösen, mein frage ist an euch, wie arbeitsamt wird jetzt berrechen, mein frau bleibt hier zuhause mit der kinder und ich gehe alleine nach berlin,ich gehe davon aus dass ich weiterhin Alg1 erhalte, aber was wird das mit meiner famiile’? kann jemand antworten auf die frage.werde sehr dankbar sein .
Ich bin mir zwar jetzt nicht 100%ig sicher, aber soweit ich weiß trägt die Agentur für Arbeit wöchentlich die Kosten für die hin- und Rückreise sowie die Unterbringung vor Ort (günstiges Hotel oder Pension).
Für die Dauer der Weiterbildung wirst Du dann zwar nur eine Wochenend-Familie haben, aber im Hinblick auf die verbesserten beruflichen Aussichten nach der Weiterbildung ist das meines Erachtens vorübergehend zu verschmerzen.
Wenn die Agentur von sich aus schon eine Weiterbildung anbietet (was nicht selbstverständlich ist), dann sollte man auch die Gelegenheit beim Schopfe packen.
Das ist jedenfalls meine Meinung…
Nachtrag
Dein ALG1 bekommst Du natürlich weiterhin ganz normal während Deiner Weiterbildung.
vieln dank füe deine hilfreiche antwort. Das hat mich doch bießen weiter gebracht, ich werde sowieso weiterbildung oder umschlung machen,die angelegenheit lasse ich doch nicht entgehen. also nochmal vielen danke.
JIMMy:smile:
hey:smile:
Ihr macht wirklich einen guten Job hier.
Bin wieder da mit meinem Problem. Mein Frage ist: Ich werde weiterhin
Alg I bekommen während meiner auswärtigen Weiterbildung/Umschulung.
Aber wie gesagt: Die häusliche Gemeinschaft mit meiner Frau besteht
nicht mehr.
Bekommen meine Frau und die Kinder Alg II? Ist das so?
Wenn überhaupt ja, dann ist die nächste ,ob mein Alg I darauf
angerechnet wird!?
Ich bedanke mich ganz herzlich im Voraus! 
MfG
Jimmy:smile:
Artikel ist auch hier NICHT FAQ:1129-konform!!
Hi!
Nur, weil ich genau diesen Artikel im Brett „Ämter & Behörden“ wg. Verstoßes gegen FAQ:1129 gelöscht und Dich gebeten habe, ihn bitte noch einmal FAQ:1129-konform im richtigen Brett „Arbeits- & Sozialamt“ zu platzieren (nachdem Du bereits den hier geschriebenen Ausgangsartikel als Doppelposting auch in „Ämter & Behörden“ untergebracht hattest), heißt dass nicht, dass Du es jetzt im genauso falschen Brett „Job & Karriere“ einfach nochmal probieren kannst!
Vor allem nicht unter dem Deckmantel eines anderen (thematisch eigentlich ebenfalls falsch platzierten und formulierten) Artikels von Dir!
Sorry, aber finde ich nicht okay.
Gruß
Liza
MOD „Ämter & Behörden“ und „Arbeits- und Sozialamt“