Es lebe die Armee

…oder nicht?

Das ist die Frage.

Als Individuum ist das Töten unmoralisch und wird zu Recht von der Gesellschaft bestraft. Wie ist es aber bei einem Soldaten? Rechtfertigt die Verteidigung des Vaterlandes auch das Töten? Kann man bei diesem die allgemeinen ethischen Gesichtspunkte anwenden, oder ist das ein Ausnahmefall?

Meine eigene Meinung dazu wäre, das man dem Individuum in der Gesellschaft sehr wohl ein Recht auf Gewaltlosigkeit einräumen sollte (siehe Wehrdienstverweigerung), aber dieses nicht auf das Kollektiv einer Nation ausweiten kann oder darf, da ansonsten die Gefahr besteht, von gewaltsamen Aktionen fremder Nationen überwältigt zu werden.

Als weitere Folge ergäbe sich eine Befürwortung einer Berufsarmee. Dann würde sich die Kriegsdienstverweigerung erübrigen und es kämen nur die Personen in Frage, die sich dazu berufen fühlten, was ganz andere Vorteile mitsichbrächte, - nämlich die, der Befähigung. Schließlich kannten ältere Kulturen die Kriegerkaste oder den Ritterstand.

Einige Europäische Nationen haben diesen Gedanken erkannt. Deutschland noch nicht.

gruß
rolf

Als weitere Folge ergäbe sich eine Befürwortung einer
Berufsarmee. Dann würde sich die Kriegsdienstverweigerung
erübrigen und es kämen nur die Personen in Frage, die sich
dazu berufen fühlten, was ganz andere Vorteile mitsichbrächte,

  • nämlich die, der Befähigung. Schließlich kannten ältere
    Kulturen die Kriegerkaste oder den Ritterstand.

Da bin ich ganz Deiner Meinung, Rolf.
Obwohl ich als Berliner nicht eingezogen wurde, sich also die Frage nur theoretisch stellte, fand ich früher schon, dass es eine Zumutung sei, Soldat werden zu müssen. Genauso wenig wie man mich zwingt, Schlächter (Fleischer), Henker oder Polizist zu werden, sollte man mich nicht zwingen, Soldat zu werden. Absolut richtig, Dein Gedankengang! Und das gern von gewisser Seite angeführte Argument, ein Berufsheer würde eine Militärjunta oder eine mächtige Soldateska heraufbeschwören, istbei „Güterabwegung“ ein schwaches dagegen.
Es grüßt Dich
Branden

Sehe ich ganz genau so. (owt und Stern)
.

Hallo,

Als Individuum ist das Töten unmoralisch und wird zu Recht von der Gesellschaft bestraft. Wie ist es aber bei einem Soldaten?

Ist ein Soldat kein Individuum? Ist es nicht immer ein Individuum, das tötet? Und wenn dieses Töten auf Befehl geschieht - ist es nicht immer ein Individuum, das eben diesen Befehl gibt? Soldaten berufen sich sehr gerne auf einen ‚gesellschaftlichen Auftrag‘. In meinen Augen ist das nichts als Verlagerung der Verantwortung ins Numinose.

Bleiben wir doch konkret: konkret ist es immer ein Mensch, der tötet - ob er nun mit der Keule zuschlägt oder auf den sprichwörtlichen roten Knopf drückt. Und ganz konkret trägt eben dieser Mensch auch die Verantwortung für sein Handeln. Selbst der sog. Befehlsnotstand ist allenfalls ein schuldmildernder Umstand, er hebt die Verantwortung für begangene Taten nicht auf. Ob das Handeln im konkreten Fall, also das Töten anderer Menschen, gesellschaftlich sanktioniert oder gar Erfüllung einer gesellschaftlichen Erwartungshaltung ist, das ist lediglich ein zweitrangiger Gesichtspunkt. Die persönliche Verantwortung des Handelnden für sein Tun ist dadurch nicht berührt.

Wollte man diese uneingeschränkte persönliche Verantwortung des Einzelnen leugnen, so würde damit gleichzeitig der Mensch als ein frei und autonom handelndes Wesen in Frage gestellt. Es würde den Menschen zu einem willenlosen Werkzeug degradieren und ihn so seiner Würde berauben.

Rechtfertigt die Verteidigung des Vaterlandes auch das Töten? Kann man bei diesem die allgemeinen ethischen Gesichtspunkte anwenden, oder ist das ein Ausnahmefall?

Vaterland nennt sich der Staat immer dann, wenn er sich anschickt, auf Menschenmord auszugehen, sagte Dürrenmatt. Aus dem oben Gesagten geht für mich hervor, dass es keine ‚Ausnahmefälle‘ gibt. Ich will jetzt keine Diskussion über die Verlogenheit von Begriffen wie ‚Vaterland‘ führen, sondern darauf verweisen, dass sich hier eine grundsätzlichere Frage verbirgt: gibt es Fälle, in denen das Töten eines Menschen gerechtfertigt ist?

Das Thema hatten wir ja gerade kürzlich, und ich denke, die Diskussion hat gezeigt, dass es hier keine allgemeingültige Antwort gibt. Diese Frage ist eine ethische Grundsatzfrage - jeder kann und sollte sie für sich persönlich beantworten, ohne sich einer solchen Antwort dadurch zu entziehen, indem er sich hinter gesellschaftlichen Moralvorstellungen versteckt.

Freundliche Grüße,
Ralf

hallo,

warum immer „armee“?

Rechtfertigt die Verteidigung des Vaterlandes auch das Töten?

angenommen du bist grade als kunde in der bank und ein raubüberfall findet statt. die polizei kommt. es kommt zum eklat: es gibt nur zwei möglichkeiten: der polizist erschießt den räuber oder der räuber dich.

rechtfertigt die verteidigung deines lebens das töten?

Kann man bei diesem die allgemeinen ethischen Gesichtspunkte
anwenden, oder ist das ein Ausnahmefall?

dito.

Meine eigene Meinung dazu wäre, das man dem Individuum in der
Gesellschaft sehr wohl ein Recht auf Gewaltlosigkeit einräumen
sollte

das stgb sieht das jedoch anders. wenn ein leben in gefahr ist, du das mitbekommst und du die mittel hast diesen tod zu verhindern, dann MUSST du eingreifen. das schließt die tötung eines unmittelbaren angreifers mit ein, wenn es keine andere möglichkeit gibt.

die polizei ist ein notwendiges übel, das notwendige gewalt ausübt. die armee hat genau dieselbe aufgabe - nur statt gegen angriffe von innen ist sie gegen angriffe von außen da. wenn alle in der welt lieb und brav wären, bräuchte man weder polizei noch armee.

da
ansonsten die Gefahr besteht, von gewaltsamen Aktionen fremder
Nationen überwältigt zu werden.

das ist wohl banal. aus jux und tollerei gibt es keine armee. man könnte das budget anderweitig einsetzen.

Als weitere Folge ergäbe sich eine Befürwortung einer
Berufsarmee.

das ist sichere die effektivere und kostengünstigere lösung für länder ohne konkrete bedrohung.

nämlich die, der Befähigung.

es leuchtet unmittelbar ein, daß eine dreimonatige ausbildung keinen kampffähigen soldaten erzeugt.

gruß
dataf0x

Hallo Datafox,

das stgb sieht das jedoch anders. wenn ein leben in gefahr
ist, du das mitbekommst und du die mittel hast diesen tod zu
verhindern, dann MUSST du eingreifen. das schließt die tötung
eines unmittelbaren angreifers mit ein, wenn es keine andere
möglichkeit gibt.

Das ist eindeutig falsch - jedenfalls wenn Du Dich auf das StGB der Bundesrepublik Deutschland beziehst.

_StGB § 34 Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

StGB § 323c Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft._

§ 34 begründet Straffreiheit - angemessene Güterabwägung und Verhältnismäßigkeit der Mittel vorausgesetzt - aber keine Verpflichtung zum Eingreifen. § 323c verpflichtet zu Hilfeleistungen - aber nur zu zumutbaren. Glücklicherweise ist unser Rechtsprechung noch weit davon entfernt, die Tötung von Mitmenschen für zumutbar zu halten und per Gesetz einzufordern.

Freundliche Grüße,
Ralf

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nämlich die, der Befähigung.

es leuchtet unmittelbar ein, daß eine dreimonatige ausbildung
keinen kampffähigen soldaten erzeugt.

Mit Befähigung, wollte ich eigentlich darauf hinweisen, daß es Menschen gibt, die sich eher für den Soldatenberuf eignen, als für den des Gelehrten.

gruß
rolf

Hallo Ralf

Du legst sehr viel Betonung auf persönliche Verantwortung.

Nun gut, aber geschieht die Wahl eines Individuums zum Berufssoldaten, nicht IN einer solchen? Somit stellt sich die Frage der Moralischen Rechtfertigung (also der Verantwortung) des Tötens für einen Soldaten nicht mehr.

gruß
rolf

Hallo Rolf

Nun gut, aber geschieht die Wahl eines Individuums zum
Berufssoldaten, nicht IN einer solchen? Somit stellt sich die
Frage der Moralischen Rechtfertigung (also der Verantwortung)
des Tötens für einen Soldaten nicht mehr.

sicher - jemand, der sich für den Beruf eines Soldaten, eines Polizisten oder eines Henkers entscheidet, hat spätestens zu diesem Zeitpunkt auch für sich die Entscheidung getroffen, dass es in Ordnung ist, andere Menschen zu töten, sobald (ihm) hinreichende Gründe dafür vorliegen. In der Regel wird so jemand der Einfachheit halber den Befehl eines Vorgesetzten als hinreichenden Grund akzeptieren. Dass man die Entscheidungen für sein Handeln jemand anderem überlässt, enthebt einen nicht der Verantwortung dafür - die zu verantwortende Entscheidung ist in diesem Falle das Überlassen, das sich Ge- und möglicherweise auch Mißbrauchen lassen. Es ist der von mir schon erwähnte Fall des ‚Befehlsnotstandes‘ - die klassische ‚Entschuldigung‘ des Kriegsverbrechers.

An dem grundsätzlichen ethischen Urteil, dass das Töten von Menschen unter bestimmten Umständen erlaubt oder gar erforderlich ist, ist grundsätzlich nichts zu diskutieren - ebensowenig wie an der entgegengesetzten Grundsatzentscheidung, dass das Töten eines anderen Menschen durch nichts zu rechtfertigen ist. Beides sind persönliche, rational nicht zu begründende Urteile. Allerdings ergeben sich aus der Entscheidung ‚Pro‘ eine Fülle weiterer Fragen - nämlich die nach eben den hinreichenden Gründen für die Tötung anderer Menschen.

Ist schon ein Urteil, ob das Töten von Menschen grundsätzlich ethisch akzeptabel ist oder nicht, nicht objektiv begründbar - so sind es ‚hinreichende Gründe‘ erst recht nicht. Dies zeigt sich schon in der enormen Spannweite dessen, was Menschen als ‚hinreichende Gründe‘ ansehen oder angesehen haben.

Dem einen mag es schon ein ausreichender Tötungsgrund sein, wenn ihm ein anderer den Lack des Autos zerkratzt, einem anderen reicht es, dass der Delinquent die falsche Hautfarbe oder falsche Religion hat. Um es grundsätzlicher zu formulieren: im einen Fall geht es um die Verteidigung materiellen Besitzstandes, im anderen Fall um die Verteidigung und Bewahrung der eigenen Kultur. Kriege sind schon aus weniger hochtrabend klingenden Gründen geführt worden …

Jedenfalls sind die individuellen Unterschiede in der Auffassung von ‚hinreichend‘ sehr groß - daher sind allgemeingültige und verbindliche Regeln notwendig, die festlegen, was hinreichend ist und was nicht. Diese Regeln (der Ursprung einer jeden Rechtsordnung) beruhen auf einem gesellschaftlichen Konsens, auf einer Einigung, und nicht auf einer objektiven Ableitung.

Nicht nur zwischen individuellen Auffassungen gibt es große Unterschiede - geschichtlich betrachtet, gibt es auch im gesellschaftlichen Konsens erhebliche Unterschiede. Man vergleiche etwa die berüchtigte Gesetzgebung des Atheners Drakon (der mit den berüchtigten ‚drakonischen Strafen‘) oder die chinesische ‚legistische‘ Qin-Dynastie, wo für die geringsten Vergehen die Todesstrafe verhängt wurde, mit unserer heutigen permissiven Rechtsordnung. Wenn es objektive Kriterien dafür gibt, was die Tötung eines Menschen hinreichend rechtfertigt, so sind sie bis heute noch nicht entdeckt.

Dies alles verweist uns auf die einzige Quelle ethischer Entscheidungen - das Individuum und sein subjektives Empfinden. Dieses mag in seinen Urteilen durch die vorherrschende gesellschaftliche Moral geprägt sein, vielleicht übernimmt es gar die gesellschaftliche Moral 1:1 als sein persönliches Ethos. Vielleicht beschränkt sich sein ganzes Ethos darauf, ethische Urteile von anderen für sich fällen zu lassen. Doch auch diese ‚Generalvollmacht‘ ist eine verantwortliche ethische Entscheidung.

Freundliche Grüße,
Ralf

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Hallo Ralf

Deine Überlegungen klingen alle sehr vernünftig, aber was Du vergessen hast, ist der reine Akt der Gewalt in Kriegszeiten. Damit schweben sie ein bißchen in den Wolken.

Man darf nicht vergessen, daß wenn Leben angegriffen wird, es auch verteidigt werden muß. Dann ist es aber nur noch eine Frage der Kraft oder Stärke und läßt keinen Spielraum mehr für ethische Überlegungen.

Die persönliche Verantwortung reduziert sich dabei auf die reine Ritterlichkeit im Kampf, - die leider Gottes in Zeiten der mechanischen Perfektionierung des Krieges, sich auf einen Knopfdruck beschränkt.

gruß
rolf

Hey Thor,

gab´s nicht vor 1-2 Jahren eine Riesendiskussion, weil
irgendein deutscher Politiker (wer das war weiß ich nicht mehr)
Soldaten als „potentielle Killer“
bezeichnet hat ?

Angel

Hey Thor,

gab´s nicht vor 1-2 Jahren eine Riesendiskussion, weil
irgendein deutscher Politiker (wer das war weiß ich nicht
mehr)
Soldaten als „potentielle Killer“
bezeichnet hat ?

Ja, - das ist ja genau die Problematik, die ich gerade mit Ralf diskutiere.

gruß
rolf

gab´s nicht vor 1-2 Jahren eine Riesendiskussion, weil
irgendein deutscher Politiker (wer das war weiß ich nicht
mehr)
Soldaten als „potentielle Killer“
bezeichnet hat ?

Hallo Angel,
einem deutschen Politiker käme so etwas nie über die Lippen. Es waren normale Bürger, die glaubten, von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen zu dürfen, indem sie Kurt Tucholsky zitierten: „Soldaten sind Mörder“ - z.T. in abgeschwächter Form („Soldaten sind potentielle Mörder“).

vgl. http://www.sozialistische-klassiker.org/Tucholsky/Tu…

Dafür wurden sie von deutschen Gerichten nach § 185 StGB verurteilt. Dagegen wurde Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, die Entscheidung findet sich hier:

vgl. http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv093266.html

Freundliche Grüße,
Ralf

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Hallo Rolf

Man darf nicht vergessen, daß wenn Leben angegriffen wird, es
auch verteidigt werden muß.

Wieso „muß“??? Von ‚müssen‘ kann keine Rede sein - es hat immer wieder Menschen gegeben und es wird sie immer wieder geben, die sich diesem Teufelskreis, dem Automatismus der Gewalt, verweigern. Und um auf das Thema des Threads zurückzukommen - in Kriegen geht es nur sehr selten darum, „Leben anzugreifen“. Es geht um Beute - das Vernichten lebender Wesen ist dabei lediglich Mittel zum Zweck, Beseitigung von Hindernissen. Wir sollten uns hüten, die Problematik zu sehr zu vereinfachen - zwischen den kriegführenden Parteien im Irak (um ein aktuelles Beispiel zu nehmen) und den Aufständischen des Warschauer Ghettos ist ein deutlicher Unterschied. Im letzteren Falle ging es tatsächlich um Verteidigung gegen einen unmittelbaren Angiff auf das Leben. Allerdings ist dies ein Extremfall - man sollte ihn nicht zum Regelfall erklären. Das wäre propagandistischer Missbrauch.

Um auf die Weigerung, sich einem Automatismus der Gewalt zu unterwerfen, zurückzukommen - gerade unter religiösen Lehrern finden sich solche Menschen. Jesus war einer, Buddha Shakyamuni war einer und - um auch jemanden aus dem hinduistischen Bereich zu nennen - Gandhi war einer. Und unter Menschen, die den von diesen Lehrern gewiesenen Pfaden folgen, finden sich immer wieder Menschen, die damit auch Gewaltlosigkeit verwirklichen und leben.

Dass Sri Aurobindo gerade was das Thema Ahimsa (‚Nicht-Verletzen‘, Gewaltlosigkeit) mit Gandhi über Kreuz war, ist zumindest mir nichts Neues:

In some quarters there is the idea that Sri Aurobindo’s political standpoint was entirely pacifist, that he was opposed in principle and in practice to all violence and that he denounced terrorism, insurrection, etc., as entirely forbidden by the spirit and letter of the Hindu religion. It is even suggested that he was a forerunner of the gospel of Ahimsa. This is quite incorrect. Sri Aurobindo is neither an impotent moralist nor a weak pacifist.

So Aurobindo Ghose (der hier über sich selbst in der dritten Person spricht) 1947 - damit stellte er den grundsätzlichen Gegensatz zwischen seiner und Gandhis (und niemand anderes ist hier mit „impotent moralist“ oder „weak pacifist“ gemeint*) Auffassung heraus. Ins Positive gekehrt sagt dies nichts anderes aus, als dass Aurobindo nach eigener Aussage nicht prinzipiell gegen Gewalt - selbst terroristische Gewalt - als eines Mittels zur Erzielung politischer Zwecke eingestellt war. Ich erlaube mir, hier den eigentlichen Grund zu vermuten, warum Du uns eine ethische Rechtfertigung von Gewaltanwendung (unter umgrenzten Bedingungen, versteht sich) schmackhaft machen willst.

Statt um den heißen Brei herumzureden wäre es vielleicht sinnvoller, Du würdest hier einmal Aurobindos Verhältnis zur Gewalt bzw. seine Rechtfertigung von Gewaltanwendung darlegen.

Freundliche Grüße,
Ralf

*Anmerkung: Deutlich wird dies durch die Formulierung „forerunner of the gospel of Ahimsa“. Dies kann nur auf Gandhi bezogen sein, auf dessen Lehre von christlichen Sympathisanten die Bezeichnung „gospel of Ahimsa“ geprägt wurde. Natürlich ist der Begriff ‚Ahimsa‘ mindestens 2500 Jahre älter als Gandhis Lehre und schon insofern kann Aurobindo da kein ‚Vorläufer‘ sein; Ahimsa ist der Kern der buddhistischen Ethik, der Ethik der Jaina und auch der Ethik etlicher hinduistischer Lehren. Gandhi selbst bevorzugte übrigens den Begriff ‚Satyagraha‘, da ‚Ahimsa‘ von verschiedenen hinduistischen Denkern ähnlich ‚differenziert‘ ausgelegt wurde wie die ‚Nächstenliebe‘ bei den Christen, denen sie dann im Zweifelsfall auch kein Hindernis bei der Bekämpfung Ungläubiger darstellte …

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Das ist eindeutig falsch

wo ist die kritik an meiner aussage? du lieferst die passenden zitate, die genau das untermauern!

gruß
dataf0x

Statt um den heißen Brei herumzureden wäre es vielleicht
sinnvoller, Du würdest hier einmal Aurobindos Verhältnis zur
Gewalt bzw. seine Rechtfertigung von Gewaltanwendung darlegen.

Hallo Ralf

Gewaltlosigkeit kann nur ein Ideal zur persönlichen Vervollkommnung sein, aber auf politische Ebene transferiert, würde es eine katastrophale Wirkung haben.

Sri Aurobindo gehörte in jüngeren Jahren einer terroristischen Gruppe an, die die Befreiung Indiens von englischer Besatzung zum Ziel hatte. Später als er sich dem Yoga zuwandte, hat er diesen Gedanken aufgegeben.

Hier seine Ansicht über dieses Problem in wenigen Worten wiederzugeben, ist schlicht unmöglich. Er hat ein ganzes Buch darüber geschrieben „Essays on the Gita“.

Darin stellt er deutlich die Haltung dar, die vom BEFREITEN Menschen erwartet wird, indem er sich dabei auf die Aussage der Bagavatgita stützt. Damit übersteigt er Bhuddas Weg der persönlichen Erlösung und weitet ihn auf das Leben im Kollektiv aus.

Es ist also keine Flucht ins Nirwana, sondern eine Besitznahme des Lebens für das Göttliche. Da dies notwendigerweise Kampf gegen alles was sich dem widersetzt bedeutet, schließt dies die Möglichkeit von Gewalt mit ein. Ich hoffe Du verstehst das richtig, dies ist keine Aufforderung zur Gewalt, sondern Widerstand gegen Gewalt.

Hier der Gewalt mit Gewaltlosigkeit zu begegnen, überließe die Welt den ungöttlichen Kräften, deren Existenz sich spätestens bemerkbar macht, wenn man aktiv auf das Leben einwirken will.

Das sollte reichen.

Gruß
rolf

wo ist die kritik an meiner aussage?

Das Kriterium der Zumutbarkeit schließt die gesetzliche Verpflichtung, zur Gefahrenabwehr Menschen zu töten, aus. Du hattest ausdrücklich behauptet, das StGB begründe eine solche Verpflichtung.

Wenn Dir der Widerspruch zwischen Deiner - von mir zitierten - Aussage und den einschlägigen Paragraphen des StGB nicht auffällt, dann wende Dich mit Deiner Aussage bitte vertrauensvoll an das Brett ‚Allgemeine Rechtsfragen‘ oder an einen der 20 Experten für Strafrecht hier in www (es sind einige Rechtsanwälte darunter) und lass Dich dort aufklären.

Freundliche Grüße,
Ralf

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Besitznahme
des Lebens für das Göttliche. Da dies notwendigerweise Kampf
gegen alles was sich dem widersetzt bedeutet, schließt dies
die Möglichkeit von Gewalt mit ein. Ich hoffe Du verstehst das
richtig, dies ist keine Aufforderung zur Gewalt, sondern
Widerstand gegen Gewalt.

Danke Rolf,
anscheinend habe ich Aurobindo in dieser Beziehung tatsächlich richtig verstanden.

Schaffung einer perfekten Gesellschaft - notfalls mit Mitteln der Gewalt.

Neu scheint mir der Gedanke nicht zu sein.

Freundliche Grüße,
Ralf

etwas OT - erleuchtete Kollektive

Damit übersteigt er Bhuddas Weg der
persönlichen Erlösung und weitet ihn auf das Leben im
Kollektiv aus.

Hallo Rolf,
der Vollständigkeit halber auch hierzu noch eine Anmerkung. Buddhas Lehre ist kein „Weg der persönlichen Erlösung“ - für den Theravada in Sri Lanka und Südostasien trifft dies nicht in dieser Ausschließlichkeit zu und für den Bodhisattva-Weg des Mahayana schon gar nicht.

Das buddhistische Modell für „das Leben im Kollektiv“ ist der von Buddha selbst geschaffene Sangha, der ‚Mönchsorden‘. Wie hoch der Stellenwert dieses Kollektivs ist, zeigt sich schon daran, dass der Sangha in einem Atemzug mit Buddha - dem Lehrer - und Dharma - der Lehre - genannt wird. Zusammen bilden sie die ‚drei Juwelen‘ Triratna.

Allerdings ist der Sangha kein konkurrierendes Gesellschaftsmodell, sondern eine Erweiterung und Ergänzung der Gesellschaft, eine alternative ‚Subkultur‘. Dies ermöglicht ein direktes Einwirken auf die Gesellschaft - der Sangha ist nicht von der Gesellschaft getrennt, sondern in symbiotischer Wechselwirkung mit ihr verbunden.

Freundliche Grüße,
Ralf

Ehtik fürs warme Kämmerchen
Moin,

Man darf nicht vergessen, daß wenn Leben angegriffen wird, es
auch verteidigt werden muß. Dann ist es aber nur noch eine
Frage der Kraft oder Stärke und läßt keinen Spielraum mehr für
ethische Überlegungen.

Nichts für ungut, aber wenn Ethik nur nur dann gelten gelten soll, wenn es sich grad gemütlich mit ihr leben lässt, sie aber in kritischen Momenten in die Tonne gekloppt wird, weil sie grad nicht opportun ist, dann dürfte diese Ethik ziemlich wertlos sein.

Wer für sich persönlich aus ethischen Erwägungen heraus das Töten eines Menschen ableht, es aber befürwortet, wenn zu seinem Schutz eine Armee aufgestellt wird, erweckt bei mir eher den bigotten Eindruck, dass er andere die Drecksarbeit für sich machen lässt.

Gruß
Marion

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