[EST] Abfindungen

Hallo.
Zur Gesetzesänderung bei Abfindungen habe ich noch Unklarheit. Wäre nett, wenn mir jmd helfen könnte.

"Ab 1.1.2006 sind die Freibeträge für Abfindungen gestrichen worden.

Fünftelregelung (bleibt auch nach 1.1.2006 bestehen)

Für diesen steuerpflichtigen Teil gibt es die so genannte „Fünftelregelung“, nach der die begünstigten Einkünfte rechnerisch auf fünf Jahre verteilt werden. Dabei wird die Einkommensteuer für das Einkommen ohne die Entschädigung mit der Steuer für das Einkommen zuzüglich der Entschädigung verglichen.
Der Differenzbetrag der Steuer wird verfünffacht und erhöht die Einkommensteuer in dem Jahr des Zuflusses."

Das habe ich im I-net gefunden. Habe ich es nun richtig verstanden, dass die EST ohne Mehrbetrag für Abfindung (zB 5000 Euro) mit der EST mit Mehrbetrag (zB 5500) verglichen wird. Die Differenz, sprich 500 Euro, wird nun verfünffacht und nur im 1. Jahr versteuert? Oder wird die EST der Abfindung auf 5 Jahre verteilt? Steig durch den letzten Satz irgendwie nicht durch. Hat jmd vielleicht n Bsp. Bräucht es für ne Prüfung. Danke euch!

Hi !

Du hast die Fünftelregelung genau richtig verstanden. Ausschließlich im Jahr des Zuflusses fällt ESt an. Natürtlich dürfen in den Prüfungen, wenn nicht explizit ausgenommen, auch Kirchensteuer und SolZ nicht vergessen werden.

BARUL76

Abfindung 250.000

restliche einkünfte 30.000

brg. der steuer mit fünftelregelung:

zvE 30.000 -> theoret. teuersatz 25%

  • 1/5 50.000

zvE 80.000 -> steuersatz 35%

zu versteuern sind jetzt die gesamten 280.000 (30.000 + 250.000) mit dem steuersatz von 35% - das spielt sich alles in einem veranlagungsjahr ab und hat keinen einfluss auf die folgejahre

gruß inder

Hi !

Abfindung 250.000

restliche einkünfte 30.000

brg. der steuer mit fünftelregelung:

zvE 30.000 -> theoret. teuersatz 25%

  • 1/5 50.000

zvE 80.000 -> steuersatz 35%

zu versteuern sind jetzt die gesamten 280.000 (30.000 +
250.000) mit dem steuersatz von 35% - das spielt sich alles in
einem veranlagungsjahr ab und hat keinen einfluss auf die
folgejahre

Das Beispiel ist falsch! Guck mal in § 34 Abs. 1 EStG. Dort kann man nachlesen, dass sich die festzusetzende ESt aus 2 Bestandteilen zusammensetzt.

  1. Teil: ESt auf „normales“ Einkommen = 7.500 (30.000 x 25%)

  2. Teil:

    • Ermittlung ESt „normales“ Einkommen = 7.500 (30.000 x 25%)
    • Ermittlung ESt „Fünfteleinkommen“ = 28.000 (80.000 x 35%)
    • Ermittlung Differenz = 20.500 (28.000 - 7.500)
    • Verfünffachung der Differenz = 102.500

Festgesetzt werden daher 110.000 (7.500 + 102.500)

Nach meiner Meinung hast du in deinem Beispiel irgendwie den Progressionsvorbehalt erklärt.

BARUL76

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