[ESt] wird Halbwaisenrente besteuert ?

Muß man auf Halbwaisenrente minderjähriger nicht berufstätiger eigentlich Steuern zahlen?
Wenn ja wieso? Auf den Unterhalt des Vaters oder der Mutter mußte man das ja auch nicht.

Minette

Muß man auf Halbwaisenrente minderjähriger nicht berufstätiger
eigentlich Steuern zahlen?

Jein:

Bei Renten ist der „Ertragsanteil“ steuerpflichtig. Von dem werden dann aber noch 102 € als Werbungskostenpauschale abgezogen.
NUr wenn die verbleibende Summe und sonstige zu versteuernde Einkünfte über dem Grundfreibetrag von 7.664 € liegen beginnt die Steuer.
http://www.klicktipps.de/einkommensteuer2.htm#anlage_r
Fall das FA mal klären will, wovon der Rentenempfänger lebt, sollte er seine Rentenbescheide aufgehoben haben.

Wenn ja wieso?

Ist halt so. Staat hat es festgelegt.

Auf den Unterhalt des Vaters oder der Mutter
mußte man das ja auch nicht.

Dieses von den Eltern erwirtschaftete Geld wurde i. d. Regel bereits versteuert.

Am Rande: Die Halbwaisenrente zählt auch bei den für BaföG und Kindergeld relevanten Einkünften mit.

Geuß JoKu

Der „Ertragsanteil“ in diesem Fall nennt sich ab 2005 „Besteuerungsanteil“.

Eine Halbwaisenrente wird nicht nach dem Ertragsanteil besteuert.

Der „Ertragsanteil“ in diesem Fall nennt sich ab 2005
„Besteuerungsanteil“.

Eine Halbwaisenrente wird nicht nach dem Ertragsanteil
besteuert.

Bei einer Halbweisenrente gibt es doch auch einen Ertragsanteil:
Siehe EStDV § 55 zu $22des EStG
http://bundesrecht.juris.de/estdv_1955/__55.html

Bei meiner Halbweisenrente war es jedenfalls so.

Gruß JoKu

Ab 2005 nicht mehr

Es kommt erst einmal darauf an, wer die Waisenrente bezahlt.

Kommt sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung dann muss wohl der Besteuerungsanteil versteuert werden, ab 2005 50%.

War der verstorbene Beamter, dann unterliegt der ganze ausgezahlte Betrag der Besteuerung.

Kommt sie aus irgendeiner privaten Renmtenversicherung oder einer Betriebsrentenversicherung, dann könnte ich mir auch vorstellen, dass weiterhin der Ertragsanteil steuerpflichtig ist.

Grüße
Chris

Ab 2005 nicht mehr

Gibt es einen verbindlichen Link, in dem steht, wie es jetzt bei einer HW-Rente funktioniert?

Gruß JoKu

Hi !

Ab 2005 nicht mehr

Es ging hier nicht um den Rechenweg. Dieser hat sich im wesentlichen nicht geändert. Es ging nur noch um die Verwendung des richtigen Begriffes.

Dies nur zur Klarstellung.

BARUL76

.

Erst mal vielen Dank für Eure Antworten.
Da Steuer für mich ein Buch mit Sieben Siegeln ist, noch eine kurze Frage.

Bei Renten ist der „Ertragsanteil“ steuerpflichtig. Von dem
werden dann aber noch 102 € als Werbungskostenpauschale
abgezogen.
NUr wenn die verbleibende Summe und sonstige zu versteuernde
Einkünfte über dem Grundfreibetrag von 7.664 € liegen beginnt
die Steuer.

Bedeutes das, daß keine Steuer bezahlt werden muß, wenn die Rente
nicht mehr als 7.664 Euro im Jahr beträgt? (sofern keine anderen Einkünfte da sind)?
Muß man trotzdem eine Steuererklärung machen?

Auf den Unterhalt des Vaters oder der Mutter
mußte man das ja auch nicht.

Dieses von den Eltern erwirtschaftete Geld wurde i. d. Regel
bereits versteuert.

Das leuchtet ein.

Gruß
Minette

Also zusammengefasst:

a) Bei allen Renten heißt es jetzt nicht mehr „Ertragsanteil“ sonern ab 2005 „Besteuerungsanteil“.

b) Altersrenten werden seit 2005 so berechnet, wie man es an vielen Stellen nachlesen kann (das Thema vertiefen wir hier lieber nicht)

c) Zeitlich befristete Renten und damit auch Halbwaisenrenten werden so berechnet, wie auch schon vor 2005.

So OK?

Gruß JoKu

c) Zeitlich befristete Renten und damit auch Halbwaisenrenten
werden so berechnet, wie auch schon vor 2005.

So OK?

Wenn die Waisenrente aus der gesetzl. RV stammt, dann Besteuerung auch mit Besteuerungsanteil.

Das kann man alles wunderbar hier nachlesen:
[http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_03/nn_1659…](http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_03/nn_16590/DE/Service/Downloads/Abt IV/FAQ Alterseink_C3_BCnfte,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)

empfiehlt der Petz

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Das kann man alles wunderbar hier nachlesen:
[http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_03/nn_1659…](http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_03/nn_16590/DE/Service/Downloads/Abt IV/FAQ Alterseink_C3_BCnfte,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)

empfiehlt der Petz

Hmmm,
da finde ich aber nichts zu so was wie einer Waisen- oder Halbwaisenrente.

Gruß JoKu

Hmmm,
da finde ich aber nichts zu so was wie einer Waisen- oder
Halbwaisenrente.

Gruß JoKu

Hi Joku,

wie der oerdiz schon geschrieben hat, ist das jetzt eine ganz normale Rente, die mit 50 % anzusetzen ist.
Man muss nur in Ruhe die einzelnen Kategorien auf dem link durchgehen, dann passt auch nichts anderes.
Und es geht auch eindeutig aus der Anlage R hervor, die im übrigen sehr hilfreich ist, die Halbwaisenrente gehört zur „Kategorie“ 1.

Gruß

der Petz