hallo,
der schlüssel zum geheimnis liegt im wort „minderjährig“! wen soll die versicherung auch sonst anschreiben außer die/den erziehungsberechtigte(n)?
daß die versicherung informationsschreiben zu rentenanpassungen verschickt, ist nicht nur üblich, sondern pflicht - das müssen die tun, um ihrer informationspflicht genüge zu tun!
in der steuererklärung (richtige anlage beachten!!!) werden die rentenbezüge der kinder eingetragen; versteuert wird aber mit höchster wahrscheinlichkeit nix (es sei denn die rentenzahlungen währen exorbitant hoch…)
weiteres hierzu siehe auch unter
/t/est-wird-halbwaisenrente-besteuert/3566784
https://www.elster.de/anwenderforum
/showthread.php?t=22170
http://www.gutefrage.net/frage/halbwaisenrente-beste…
saludos, borito