Halbwaisenrente in welcher Steuererklärung angeben

Hallo, für meine minderjährigen Kinder wird seit Jahresanfang Halbwaisenrente aus dem Rentenkonto der verstorbenen Mutter bezahlt. Ich habe extra Girokonten auf den Namen der Kinder einrichten lassen und dem Träger das auch entsprechend mitgeteilt. Das wird scheinbar bislang aber ignoriert. Denn immer werde ich angeschrieben, zuletzt wegen der aktuellen Rentenanpassung. Ist das allgemein so? Und muss dann auch ich die Halbwaisentrenten in meinen künftigen Steuerklärungen angeben? Danke vorab.

hallo,

der schlüssel zum geheimnis liegt im wort „minderjährig“! wen soll die versicherung auch sonst anschreiben außer die/den erziehungsberechtigte(n)?

daß die versicherung informationsschreiben zu rentenanpassungen verschickt, ist nicht nur üblich, sondern pflicht - das müssen die tun, um ihrer informationspflicht genüge zu tun!

in der steuererklärung (richtige anlage beachten!!!) werden die rentenbezüge der kinder eingetragen; versteuert wird aber mit höchster wahrscheinlichkeit nix (es sei denn die rentenzahlungen währen exorbitant hoch…)

weiteres hierzu siehe auch unter
/t/est-wird-halbwaisenrente-besteuert/3566784

https://www.elster.de/anwenderforum
/showthread.php?t=22170

http://www.gutefrage.net/frage/halbwaisenrente-beste…

saludos, borito

Hallo, das ist richtig, da die Kinder minderjährig sind wird der Erziehungsberechtigte angeschrieben.
Wenn die Kinder kein Einkommen haben braucht keiner steuererklärung abgegeben werden.Ich würde aber in jedem Fall bei der bank einen Freistellungsauftrag abgeben, da ansonsten die Spareinlagen versteuert werden und nur per Antrag wieder gutgeschrieben werden.
Gruss Hermann

Hallo erich_kaestner,
ich denke, dass die Gelder dem Erziehungsberechtigten überwiesen werden. Diese Zahlungen müssen als Einkommen in der Steuererklärung angegeben werden.
Viele Grüße
Sylke

Hallo & vielen Dank für die Antworten.
Wenn ich es richtig verstehe, dann sind tatsächlich die Kinder Zahlungsempfänger (in unserem Fall zumindest ist das auch faktisch so) und müßen deshalb die Zahlungen in ihren eigenen Steuererklärungen angeben. Das ist natürlich gut, denn es wird wegen des Steuerfreibetrags sicher keine Steuer anfallen.
Viele Grüße

hallo,
bei kindern unter 18 jahren interessiert das einkommen dieser nicht für Ihre Steuererklärung. erst danach wird das berücksichtigt

gruß
katrin