mal vorsichtig anschneid…
Hi Kubi
Also, das Argument der Verhinderung weiterer Taten durch diesen Täter ähnelt ein wenig dem der Abschreckung. Beide sind sozusagen in die Zukunft gerichtet und behandeln Möglichkeiten, keine feststehenden Tatsachen. Im Gegensatz zur Abschreckung ist in diesem Fall die Todesstrafe sehr wirksam (der Täter wird sicher diese Taten niemals wiederholen). Der Haken ist jetzt, das niemand sicher sagen kann, ob dieser Täter so etwas wieder macht.
Das heisst, man tötet einen Menschen nur wg. einer Möglichkeit. Das ist in meinen Augen nicht akzeptabel.
Man hört ja immer wieder, das sich Psychiater geirrt haben und der angeblich ungefährliche Täter wieder… Ich hab da so den dumpfen Verdacht, das dank unserer Psychiater pot. ungefährliche Täter immer noch im Knast hocken.
Auch in unserem Strafrecht gibt es die Möglichkeit, einen extrem wiederholungsgefärdeten Straftäter tatsächlich lebenslänglich einzusperren. Das nennt sich Sicherungsverwahrung und DIE kommen nur höchst selten wieder auf zwei Beinen aus dem Knast raus. (üblicherweise nur im Krankenwagen). Ich bin mir sehr im Zweifel, ob sich unsere Gesellschaft nur wg. einer praktisch nicht messbaren Erhöhung der öffentlichen Sicherheit durch die Todesstrafe für diese Typen moralisch derartig belasten sollte.
Gruss
Mike