Etwas bestellt, kein interesse mehr, rücktritt möglich ?

hallo

eine person kauft einen selbst zusammen gestellten PC. der händler muss diesen bestellen. 1 tag später hat die person aber keine interesse mehr am PC da sie das geld anderweitig braucht.

sie ruft den händler an und informiert diesen. der händler sagt man muss bezahlen da ein kaufvertrag unterschrieben wurde und die teile schon bestellt sind.

ist das so ? oder kann die person vom kauf zurück treten ?

mfg

hast du den pc individuell für dich zusammen gestellt ? 
Wenn du Produkte nach deinen wünschen speziell zusammen stellen lässt
ist je nach Art und Lieferant ein Rücktritt nicht möglich 
da je nach Produkt und wünsche das Produkt nicht mehr 
weiterverkaufen kann oder nicht zu dem Preis.

Z.b 
ich bestelle ein Pinkes Lenkrad für mein Auto 
mit Steinchen besetzt usw

Das will dann meisstens kein anderer Mensch… 

ja, der PC wurde selbst zusammen gestellt ( nicht alles muss bestellt werden, da viel auf lager ist ). aber im prinzip ist ein PC ja immer verkaufbar. sind ja standardkomponente verbaut nur mit verschiedener leistung.

in diesem fall wäre es ein high end rechner für 1500 euro ( also auf jeden fall noch verkaufbar )

bleibt die frage ob man einfach schriftlich den kauf storniert oder ob ein anruf reicht um zurück zu treten ?

hi,

Das zusammenschrauben mehrerer Standardkomponenten zählt nicht dazu.
viel wichtiger ist die Frage: Fernabsatz oder im Laden vor Ort?

grüße
lipi

hi,

Das zusammenschrauben mehrerer Standardkomponenten zählt nicht
dazu.
viel wichtiger ist die Frage: Fernabsatz oder im Laden vor
Ort?

wurde im laden vor ort bestellt. zusatzkomponente sind nur stärkere grafikkarte und schnellere festplatte.

wurde im laden vor ort bestellt.

Dann gibt es auch keinen Anspruch auf Rücktritt.

wieso denn das ? hat man nicht das recht auf umtausch ? der händler kann die bestellten teile ja zurück schicken ?

wieso denn das ? hat man nicht das recht auf umtausch ?

Bei einem Kauf im Laden hat man das Recht nicht.

ist das speziell nur bei computer-themen der fall ? bei kleidung geht es ja auch ?!

ist das speziell nur bei computer-themen der fall ? bei
kleidung geht es ja auch ?!

Es gibt kein generelles Umtauschrecht. Nur weil manche das vertraglich einräumen, ändert das nichts an der Rechtslage. Ein gesetzliches Rücktrittsrecht gibt es nur bei sog. Fernabsatz- und Haustürgeschäften.

Hallo,

Es gibt kein generelles Umtauschrecht. Nur weil manche das
vertraglich einräumen, ändert das nichts an der Rechtslage.
Ein gesetzliches Rücktrittsrecht gibt es nur bei sog.
Fernabsatz- und Haustürgeschäften.

Diese Antwort ist so ok, die davor nicht. Es ist nicht so, dass man grundsätzlich im Laden nichts umtauschen oder zurückgeben kann, sondern es kommt auf die AGBs des Geschäfts an, die zumindest im Laden aushängen müssen.

Insgesamt sehe ich aber auch eher schlechte Karten.

Gruß
Christa

hallo,

bei kleidung geht es ja auch ?!

Versuch das mal bei einer Massschneiderei, der Anzug passt auch keinem anderen mehr!
MfG

Hi,

Diese Antwort ist so ok, die davor nicht.

Auch die Antwort davor betraf die Rechtslage und war somit richtig.

Gruß S

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bleibt die frage ob man einfach schriftlich den kauf storniert
oder ob ein anruf reicht um zurück zu treten ?

Irrtum. Weder, noch. Verträge sind einzuhalten, sonst würde die Wirtschaft zusammenbrechen. Ausnahmen wurden schon angegeben, Dein Fall gehört nicht dazu.

http://de.wikipedia.org/wiki/Pacta_sunt_servanda

Gruß S

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AGB ist bereits Plural… afaik es kommt bestenfalls auf die Kulanz an… die ist nicht vorgeschrieben.

AGB ist bereits Plural…

Zudem gibt es natürlich keinerlei Verpflichtung eines Ladens überhaupt AGB zu haben. Insofern muß er sie auch nicht aushängen.

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Hallo,

Auch die Antwort davor betraf die Rechtslage und war somit
richtig.

mit der Antwort davor bezog ich mich auf diesen Wortwechsel:

wieso denn das ? hat man nicht das recht auf umtausch ?

Bei einem Kauf im Laden hat man das Recht nicht.

So pauschal ist die Aussage schlicht und ergreifend falsch. Es gibt einfach Läden, die das Recht auf Umtausch oder Rückgabe einräumen.

Gruß
Christa

AGB ist bereits Plural…

Mea culpa, mea culpa, mea maxima culpa!

Zudem gibt es natürlich keinerlei Verpflichtung eines Ladens
überhaupt AGB zu haben. Insofern muß er sie auch nicht
aushängen.

WENN der Laden AGB hat, dann müssen sie aushängen oder dem Kunden vor Vertragsabschluss zumindest vorliegen, es ist aber richtig, dass der Laden keine haben MUSS.
http://dejure.org/gesetze/BGB/305.html
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss

  1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Orte des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
  2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,

und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.

Gruß
Christa

Hallo,

Bei einem Kauf im Laden hat man das Recht nicht.

So pauschal ist die Aussage schlicht und ergreifend falsch. Es
gibt einfach Läden, die das Recht auf Umtausch oder Rückgabe
einräumen.

Dies ist aber kein „Recht“ im Sinne des Gesetzes, sondern ein schlicht von der Geschäftsführung ausgesprochenes Entgegenkommen, was morgen ebenso wieder Widerrufen werden kann.

Gruß
Falke

So pauschal ist die Aussage schlicht und ergreifend falsch. Es
gibt einfach Läden, die das Recht auf Umtausch oder Rückgabe
einräumen.

Das ist aber Kulanz, die das Geschäft, bei welchem der UP kaufte, nicht einräumt. Es gibt keine gesetzliche Rücknahmepflicht.

Gruß S

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