eine person kauft einen selbst zusammen gestellten PC. der händler muss diesen bestellen. 1 tag später hat die person aber keine interesse mehr am PC da sie das geld anderweitig braucht.
sie ruft den händler an und informiert diesen. der händler sagt man muss bezahlen da ein kaufvertrag unterschrieben wurde und die teile schon bestellt sind.
ist das so ? oder kann die person vom kauf zurück treten ?
hast du den pc individuell für dich zusammen gestellt ?
Wenn du Produkte nach deinen wünschen speziell zusammen stellen lässt
ist je nach Art und Lieferant ein Rücktritt nicht möglich
da je nach Produkt und wünsche das Produkt nicht mehr
weiterverkaufen kann oder nicht zu dem Preis.
Z.b
ich bestelle ein Pinkes Lenkrad für mein Auto
mit Steinchen besetzt usw
ja, der PC wurde selbst zusammen gestellt ( nicht alles muss bestellt werden, da viel auf lager ist ). aber im prinzip ist ein PC ja immer verkaufbar. sind ja standardkomponente verbaut nur mit verschiedener leistung.
in diesem fall wäre es ein high end rechner für 1500 euro ( also auf jeden fall noch verkaufbar )
bleibt die frage ob man einfach schriftlich den kauf storniert oder ob ein anruf reicht um zurück zu treten ?
ist das speziell nur bei computer-themen der fall ? bei
kleidung geht es ja auch ?!
Es gibt kein generelles Umtauschrecht. Nur weil manche das vertraglich einräumen, ändert das nichts an der Rechtslage. Ein gesetzliches Rücktrittsrecht gibt es nur bei sog. Fernabsatz- und Haustürgeschäften.
Es gibt kein generelles Umtauschrecht. Nur weil manche das
vertraglich einräumen, ändert das nichts an der Rechtslage.
Ein gesetzliches Rücktrittsrecht gibt es nur bei sog.
Fernabsatz- und Haustürgeschäften.
Diese Antwort ist so ok, die davor nicht. Es ist nicht so, dass man grundsätzlich im Laden nichts umtauschen oder zurückgeben kann, sondern es kommt auf die AGBs des Geschäfts an, die zumindest im Laden aushängen müssen.
Insgesamt sehe ich aber auch eher schlechte Karten.
bleibt die frage ob man einfach schriftlich den kauf storniert
oder ob ein anruf reicht um zurück zu treten ?
Irrtum. Weder, noch. Verträge sind einzuhalten, sonst würde die Wirtschaft zusammenbrechen. Ausnahmen wurden schon angegeben, Dein Fall gehört nicht dazu.
Zudem gibt es natürlich keinerlei Verpflichtung eines Ladens
überhaupt AGB zu haben. Insofern muß er sie auch nicht
aushängen.
WENN der Laden AGB hat, dann müssen sie aushängen oder dem Kunden vor Vertragsabschluss zumindest vorliegen, es ist aber richtig, dass der Laden keine haben MUSS. http://dejure.org/gesetze/BGB/305.html
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss
die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Orte des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,
und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.
So pauschal ist die Aussage schlicht und ergreifend falsch. Es
gibt einfach Läden, die das Recht auf Umtausch oder Rückgabe
einräumen.
Dies ist aber kein „Recht“ im Sinne des Gesetzes, sondern ein schlicht von der Geschäftsführung ausgesprochenes Entgegenkommen, was morgen ebenso wieder Widerrufen werden kann.