Hallo,
ist der Zusatz
„Steuerfrei nach § 4 Nr. 1 Buchstabe b i.V.m. § 6a UstG, da steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“
bei Rechnungen ins EU-Binnen-Ausland noch üblich, nötig und zeitgemäß.
Bekanntlicherweise tun sich die Deutschen ja ein wenig schwer, alte Sitten, z.B. aus dem Kaiserreich, aufzugeben. Und da sich unsere EU-Binnen-Nachbarn weniger schwer tun und Netto Rechnungen einfach ohne „§/Nr./BSt/i.V.m/§XStG“-Hieroglyphen + deutschem Zusatzradelgebrech in ihr Binnen-Ausland verschicken, lohnt es sich vielleicht einmal nachzufragen.
(Empfänger-/Sender-Varemodtagers moms-nr ist natürlich auf den Rechnungen der EU-Binnenauslandskollegen aufgeführt!)
Angenommen, der Satz ist notwendig und hinreichend:
Gäbe es dann vielleicht eine etwas internationalere Version dafür, so dass er auch z.B. von den Galliern, Griechen, Goten, Römern, Nordgermanen, Slaven verstanden wird?
Gäbe es dann vielleicht eine etwas internationalere Version
dafür, so dass er auch z.B. von den Galliern, Griechen, Goten,
Römern, Nordgermanen, Slaven verstanden wird?
Was ist so schlimm daran, denn Satz darunter zu setzen?
Und den anderen EU-Mitgliedern ist es auch egal, ob wir ihre Sätze verstehen, die die so drunter schreiben (ich habe genug davon gesehen…). Da kann man den Satz auch Deutsch drunter setzen.
Und so mal am Rande:
Wenn man sich - beispielsweise - die Vorsteuer aus anderen EU/EWR-Staaten vergüten lässt, muss der Antrag je nach Land in deren Landessprache erfolgen. Wenn also ein Franzose die deutsche USt vergütet haben möchte, muss er den Antrag auf Deutsch stellen.
Trotz EU kann man doch bei seinen Eigenarten und seiner Sprache bleiben, oder? So schlimm sind wir hier in D nicht. Jedes Land hat seine bürokratischen Macken.
Sonnige Grüße
Trotz EU kann man doch bei seinen Eigenarten und seiner
Sprache bleiben, oder? So schlimm sind wir hier in D nicht.
Jedes Land hat seine bürokratischen Macken.
Das Makel zur Tugend machen?
Mir wären in diesem Fall kosmopolitische Neigungen lieber.
Aber ist dieser Satz notwendig oder lieben wir es lediglich, ihn hinzuschreiben (quasi als Markierung unseres Reviers)?
P.S.: Nach USA bemüht man sich ja immerhin auch, indem man sich kurz hält und übersetzt: „tax reveresd“.
Sonnige Grüße
Und den anderen EU-Mitgliedern ist es auch egal, ob wir ihre
Sätze verstehen, die die so drunter schreiben
Ich habe gerade eine vor mir liegen:
- Sprache Englisch (obwohl nicht aus England oder Malta)
- Empfängeradresse
- Empfänger VAT
- Order#/Date
- Invoice#/Date
- Product/Price
- Bank Details
- Sender VAT
- payment terms
- Sender Adresse
und keine weiteren nationalistischen oder revanchistischen Ausprägungen und Hieroglyphen.
§ 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG
Muss
Sonnige Grüße
§ 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG
Muss
Danke.
Googlen nach EU und „§ 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG“ liefert den Eindruck, dass der Hinweis auf Umsatzsteuerbefreiung sein muss.
Kann ich die Frage an dieser Stelle umdrehen?
Worauf muss man achten, wenn man eine Rechnung aus dem EU-Binnenausland ERHÄLT.
Die parallel zitierte Rechnung hat keinen Hinweis darüber, dass sie VAT enthielte.
Aufführen der beiden UStID’s ‚lässt darauf schließen‘, dass es Nettopreise ohne VAT sind.
Sonnige Grüße
Hi !
Googlen nach EU und „§ 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG“
Wieso Sekundärquellen verwenden, wenn es doch die Primärquelle gibt, mit der sich auch diese Frage
Worauf muss man achten, wenn man eine Rechnung aus dem
EU-Binnenausland ERHÄLT.
beantwortet: http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html
BARUL76
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