Hallo,
ich habe per EU-Überweisung Geld nach London überwiesen.
Einen Tag später habe ich meine Bank beauftragt den Betrag wieder zu stornieren. Die Überweisung war bereits raus.
Was ist schneller, die stornierung oder der Geldtransfer. Wenn das Geld schneller dem Empfänger gutgeschrieben wird als die Stornierung ankommt ist es weg. Weiß jemand wie das genau abläuft bei einer stornierung? Könnte es sein daß das Geld dem Empfänger trotzdem gutgeschrieben wird?
Moin,
ich wusste gar nicht, dass man Überweisungen stornieren kann, wenn das Geld schon die Auftraggeberbank verlassen hat.
Grüße,
-Efchen
Hallo,
ich habe per EU-Überweisung Geld nach London überwiesen.
Einen Tag später habe ich meine Bank beauftragt den Betrag
wieder zu stornieren. Die Überweisung war bereits raus.
=Geld ist weg.
Weiß jemand wie das genau abläuft bei einer stornierung?
Den Begriff Stornierung im Zusammenhang mit Überweisungen, welche die Bank bereits verlassen haben, gibt es nicht.
Könnte es sein daß das Geld dem Empfänger trotzdem gutgeschrieben wird?
Selbstverständlich, denn Du hast das Geld überwiesen!
Geld zurück gibt es z.B. auf die folgenden Arten und Weisen:
-Empfänger auffordern, das Geld zurückzuüberweisen
-Gerichtsbeschluß/entscheidung erwirken, nach dem der Empfänger das Geld zurückgeben muß; danach ggf. Kontopfändung
Hallo,
eine Überweisung kann man solange stornieren bis es dem Empfänger gutgeschrieben ist.
Das ist so im BGB festgeschrieben.
Wenn das Geld die Empfängerbank erreicht hat wird es zunächst mal vorläufig gebucht. Es kann nochmal einen Tag dauern bis das Geld dem Empfänger endgültig gutgeschrieben ist. Sollte eine Stornierung vorliegen kann die Bank rücküberweisen.
Ist aber teuer. Meine Bank verlangt 25€. Ich habe auch schon von 50€
gehört.
moderne Zahlungsverkehrsmythen
Hallo,
eine Überweisung kann man solange stornieren bis es dem
Empfänger gutgeschrieben ist.
Das ist so im BGB festgeschrieben.
nein, ist es nicht.
Wenn das Geld die Empfängerbank erreicht hat wird es zunächst
mal vorläufig gebucht.
Das kommt auf das Kreditinstitut an.
Es kann nochmal einen Tag dauern bis
das Geld dem Empfänger endgültig gutgeschrieben ist.
Das gab es früher mal. Heute kommt das nur nicht mehr vor, sondern es ist auch nicht mehr erlaubt. Wobei ich mit „heute“ eigentlich „seit gut zehn Jahren“ meine
Sollte
eine Stornierung vorliegen kann die Bank rücküberweisen.
Nein, kann sie nicht.
Ist aber teuer. Meine Bank verlangt 25€. Ich habe auch schon
von 50€
gehört.
Ich habe das noch gar nicht gehört, was möglicherweise auch daran liegt, daß es das gar nicht gibt. Ein Zahlungsauftrag kann ab dem Moment nicht mehr storniert werden, in dem er den Zahlungsdienstleister des Empfängers erreicht.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675p.html
Gruß
Christian
P.S.
Bilde ich mir das ein oder häufen sich die Fälle, in denen die Fragesteller die Antworter belehren wollen?
Was wohl daran liegt, dass dies im November 2009 geändert wurde… davor war es ja wirklich so, dass die Zahlung das Empfängerkonto noch nicht erreicht haben durfte und die Banken das entsprechend untereinander regeln konnten.
Heute bieten den Widerruf die ein oder anderen Banken kulanterweise an… allerdings nur, wenn das Geld das Haus noch nicht verlassen hat.
Beispiel:
Letzter Verarbeitungslauf 15.00 Uhr, Eingang Auftrag 16.00, nächter Verarbeitungslauf meinetwegen 11.00 Uhr.
Dann wäre es theoretisch auf Kulanzbasis bis 10.59 möglich, das ganze zu stornieren.
Gruss HighQ
zum P.S.
Das bildest du dir nicht ein. Das nehme ich genauso wahr.
Hallo,
Das ist so im BGB festgeschrieben.
Ähm, selbst wenn - ich bin kein kein Jurist - aber das BGB auf die Empfängerbank einer EU-Überweisung anzuwenden klingt erst einmal „ungewöhnlich“
Anton
Hallo,
Ähm, selbst wenn - ich bin kein kein Jurist - aber das BGB auf
die Empfängerbank einer EU-Überweisung anzuwenden klingt erst
einmal „ungewöhnlich“
nicht unbedingt. Das Stornoanliegen muß natürlich dem eigenen Kreditinstitut angetragen werden, das in Deutschland sitzt und dementsprechend unter das BGB fällt. Ob der Kunde nach britischem Recht ein über das BGB hinausgehendes Kündigungsrecht verfügt, steht auf einem anderen Blatt.
Gruß
Christian
Hallo, also ich will euch nicht belehren aber hinterfragen wird man ja wohl noch dürfen.
Schließlich hat die Auslandsabteilung meiner Bank die Stornierung veranlaßt und mir dafür 25€ in Rechnung gestellt.
Auf meine Frage wie groß denn die Chance sei das Geld zurückzubekommen, erklärte man mir daß es innerhalb der EU relativ einfach sei. Probleme gibts eher mit Nicht EU-Staaten.
In meinem Fall war die Überweisung erst ein paar Stunden raus.
Eu-Überweisungen haben eine Laufzeit von bis zu 5Tagen und erst ab 2012 höchstens 1 Tag…oder ist das auch schon wieder überholt.
Hallo,
Hallo, also ich will euch nicht belehren aber hinterfragen
wird man ja wohl noch dürfen.
ich darf mal zitieren:
„eine Überweisung kann man solange stornieren bis es dem Empfänger gutgeschrieben ist. Das ist so im BGB festgeschrieben.“
Das klingt nicht nach hinterfragen, sondern nach belehren.
Schließlich hat die Auslandsabteilung meiner Bank die
Stornierung veranlaßt und mir dafür 25€ in Rechnung gestellt.
Von hier aus kann keiner beurteilen, was da genau passiert ist. Vielleicht war die Überweisung ja doch noch nicht aus dem Haus, sondern nur Deinem Konto belastet worden. Oder das Empfängerinstitut ist eine Niederlassung Deines KI oder oder oder.
Auf meine Frage wie groß denn die Chance sei das Geld
zurückzubekommen, erklärte man mir daß es innerhalb der EU
relativ einfach sei.
Das widerspricht der Logik und den Gepflogenheiten. Wenn man Überweisungen einfach so zurückrufen könnte, hätte das gravierende Auswirkungen auf den Wirtschaftsverkehr.
In meinem Fall war die Überweisung erst ein paar Stunden raus.
Eu-Überweisungen haben eine Laufzeit von bis zu 5Tagen und
erst ab 2012 höchstens 1 Tag…oder ist das auch schon wieder
überholt.
Moin,
Eu-Überweisungen haben eine Laufzeit von bis zu 5Tagen und
erst ab 2012 höchstens 1 Tag…oder ist das auch schon wieder
überholt.
Das ist nicht überholt, das war noch nie so. Mit Einführung der EU-Standardüberweisung und später der SEPA-Überweisungen war vorgeschrieben, dass die Laufzeit max. genauso lange sein darf, wie die von nationalen Überweisungen. Und diese Laufzeit lag damals schon bei max. 3 Tagen (s. Link im Beitrag meines Vorposters).
Grüße,
-Efchen
Hallo,
nicht unbedingt. Das Stornoanliegen muß natürlich dem eigenen
Kreditinstitut angetragen werden, das in Deutschland sitzt und
dementsprechend unter das BGB fällt.
Soweit so klar, wenn jedoch die Transaktion bis direkt vor der Gutschrift auf dem Empfängerkonto storniert werden könnte, müsste ab dem „Grenzübertritt“ der Transaktion das Stornoanliegen ja auch weitergeleitet werden. Wenn das Geld also schon in GB ist, dann wird der Inhalt des BGB der RBS etc. doch so ziemlich egal sein.
Anton
also in meinem Fall hatte das Geld die Bank schon verlassen.
Trotzdem wurde eine stornierung veranlaßt.
Auf die Frage wie denn das abläuft.
Sagte man mir. „Wir Banken haben unsere eigenen Kommunikationswege“
Allerdings sind jetzt schon zweieinhalb Wochen vergangen und die Lloyds TSB hat noch nicht geantwortet…
Lt. BGB besteht " Unwiderruflichkeit eines Zahlungsauftrags" §675p, 1!
…bei Vorliegen eines Betrugsdelikts sieht die Sache anders aus.
Da geht schon noch was…
Nein!
Wenn DU das Geld angewiesen hast interessiert es NIEMANDEN (bzgl. des Zahlungsvorganges) warum/wozu du die Zahlung angewiesen hast oder ob dir der Empfänger für 349,43 NGN eine eigene Insel versprochen hat.
Akzeptire es einfach: Eine Überweisung ist ähnlich dem, wenn du das Geld in einen Brief steckst und sonstwohin schickst. Hast du das Geld (selbst) eingeworfen und den Brief richtig adressiert hast du keine Chance das Geld zurückzubekommen, es sei denn du kannst mit ein bisschen Glück noch den Postboten beim leeren Abfangen oder tauchst mir einer Schrotflinte vor der Tür des Empfängers auf! (ich hoffe exc&co korrigieren wenn es hier einen groben Metapherfehler gibt)
Wenn du immer so schön auf das BGB verweist, zitiere doch einmal einen Paragraphen der das beinhaltet was du dir hier wünscht.
…bei Vorliegen eines Betrugsdelikts sieht die Sache anders
aus.
Da geht schon noch was…
Nee, Du kapierst das einfach nicht.
Nochmal:
Eine von Dir ausgeführte Überweisung kannst DU im Normalfall nicht zurückholen.
Wenn andere unbefugt von Deinem Konto überwiesen haben, oder wenn Du geklautes Geld überwiesen hast, kann eine überweisung evtl. zurückgeholt werden. Das geht aber nur über den Rechtsweg.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Absichtlicher-Betrug…
…in meinem Fall war das Geld aber noch nicht bei der Empfängerbank!!
Folglich kann auch storniert werden. So schreibts der Anwalt.
Kapiert?!
LESEN UND VERSTEHEN
Grundsätzlich ist es nur möglich eine Überweisung zu stornieren , wenn man
dies sofort nach der Überweisung tätigt.
Dies ist nur möglich, wenn das Geld noch nicht vom Konto abgebucht wurde.
So viel zum stornieren.
Danach ist es nur noch möglich, die andere Bank aufzufordern das
Geld zurück zubuchen. Dieses ist jedoch nur möglich, solange die Empfängerbank
das Geld noch nicht erhalten hat.
Das ganze ist dermaßen schwammig formuliert, dass ich hier keinerlei Erfolgsaussichten herauslesen kann. Du etwa?
Inzwischen haben dir hier drei Bankangestellte dargelegt, dass deine Ansichten Murks sind. Mich würde brennend interessieren, was in deinem Kopf vorgeht, dass von dir nur sinnlose, fast schon beleidigende, Kommentare kommen. Akzeptiere es: Wenn kein mittelgroßes Wunder passiert ist das Geld weg und wird allein durch gut zureden bei deiner Bank nicht zurückkommen!