EU-Überweisung stornieren

…daß du hier so ausfällig wirst zeugt von einer ungeheuren Dünnhäutigkeit aber auch von einer gewissen Unsicherheit und Überheblichkeit.
Deine (ich vermute noch kurze) Berufserfahrung basiert aus den Interressen deines Arbeitgebers und den damit verbundenen Haftungsfragen und nur zum Teil aus den Interressen des Kunden. Das kann man hier klar herauslesen.
Wenn es auf einen Rechtsstreit hinausläuft haben die Anwälte und der Richter das Sagen.
Die Ausführungen des zitierten Anwalts fand ich im übrigen ganz und gar nicht verwaschen sondern EINDEUTIG und ZWEIFELSFREI.

Daß das Geld weg ist will ich nicht bestreiten, allerdings aus einem ganz anderen Grund. Das Konto wurde inzwischen komplett abgeräumt…

hach

…daß du hier so ausfällig wirst zeugt von einer ungeheuren
Dünnhäutigkeit aber auch von einer gewissen Unsicherheit und
Überheblichkeit.

genau, da ich ausfallend werde … übrigens wenn dann letzteres, da dies hier dein erster Kommentar mir gegenüber ist, den ich als beleidigend auffassen könnte.

Deine (ich vermute noch kurze) Berufserfahrung basiert aus den
Interressen deines Arbeitgebers und den damit verbundenen
Haftungsfragen und nur zum Teil aus den Interressen des
Kunden. Das kann man hier klar herauslesen.

Interessant. Ich bin Chemiker, die drei angesprochenen „Banker“ (wie es sich ließt handelt es sich bei diesen nicht um Berufseinsteiger) haben sich in anderen Postings geäußert. Dadurch kann ich dir versichern, dass die Interessen meines Arbeitgebers keinerlei Einfluss auf die Sichtweise meiner selbst haben. Haftungsfragen gehen zu 99,9% an mir vorbei.

Wenn es auf einen Rechtsstreit hinausläuft haben die Anwälte
und der Richter das Sagen.

Daran zweifelt hier keiner.

Die Ausführungen des zitierten Anwalts fand ich im übrigen
ganz und gar nicht verwaschen sondern EINDEUTIG und
ZWEIFELSFREI.

Das ist schön für dich. Ich kann aus dem Teil mit der Aufforderung jedoch nicht dermaßen deuten, dass die Bank verpflichtet wäre ihr nachzukommen. Dies steht ja auch nicht so im Text. In meiner Rechtvorlesung ging soetwas in die Richtung einer unbegründeten Annahme.

Daß das Geld weg ist will ich nicht bestreiten, allerdings aus
einem ganz anderen Grund. Das Konto wurde inzwischen komplett
abgeräumt…

Das steht doch alles im Widerspruch zu dem was du hier geschrieben hast. Du beziehst dich die ganze Zeit auf irgendwelche Storniprozesse, die angeblich lt. BGB möglich sind. Dazu war die Aussage: Ist nicht möglich, wenn das Geld die Bank verlassen hat. Jetzt räumst du selbst ein, dass das Geld angekommen ist, also wäre damit auch jegliche informelle eventuell-Rückbuchung deines Anwaltzitats hinfällig.
Hier wurde immer wieder gesagt, dass ohne juristisches Zuspiel eine Rückführung des Geldes allein durch Anrufe bei Banken nicht möglich ist. Genau so ist es eingetreten. Da du es gerade selbst bestätigt hast verstehe ich das beharren auf deinen Ansichten noch viel weniger.

Da alles wie prophezeit eingetreten ist, ist jede weitere Diskussion verlorene Zeit.

quod errat demonstrandum

Daß das Geld weg ist will ich nicht bestreiten, allerdings aus
einem ganz anderen Grund. Das Konto wurde inzwischen komplett
abgeräumt…

Und damit lieferst Du den besten Beweis dafür, daß es eben keine Möglichkeit gibt, eine bereits im Empfängerinstitut angekommene oder gar dem Empfängerkonto gutgeschriebene Überweisung wieder „zurückzuholen“. Gäbe es nämlich einen Anspruch darauf, müßte das Empfängerinstitut das Geld in jedem Falle zurücküberweisen - unabhängig davon, ob auf dem betreffenden Konto ein Guthaben vorhanden ist oder ob sie durch die Rückbuchung einen finanziellen Schaden erleidet.

Genau so verhält es sich im übrigen bei Lastschriften. Widerspricht der Kunde der Lastschrift fristgemäß, muß das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen das Geld wieder herausrücken - unabhängig davon, ob das Konto ein Guthaben (oder eine Kreditlinie) aufweist oder der Kunde mit dem per Lastschrift eingezogenen Geld über alle Berge ist.

Das ist dann auch der Unterschied zwischen „man kann eine Lastschrift zurückbuchen lassen“ und den von Dir hier präsentierten Zahlungsverkehrsmythen.

schlechtem Geld gutes Geld nachgeworfen…

Schließlich hat die Auslandsabteilung meiner Bank die
Stornierung veranlaßt und mir dafür 25€ in Rechnung gestellt.

Von hier aus kann keiner beurteilen, was da genau passiert
ist. Vielleicht war die Überweisung ja doch noch nicht aus dem
Haus, sondern nur Deinem Konto belastet worden.

Ganz anders: Der Fragesteller hat sein Bank damit
beauftragt, zu versuchen, das Geld zurückzuholen (Kontakt mit der Empfängerbank aufzunehmen, Empfänger um Rücküberweisung zu bitten). Die Bank hat dafür ein Honorar von 25€ berechnet. Eine Erfolgsgarantie ist damit nicht verbunden.

Wie dann zu lesen war, hat der Zahlungsempfänger sein Konto abgeräumt. Das Geld ist also weg, und die zusätzlichen 25€ ebenfalls…

Ja… den kenne ich.
Das ist ein Swift Typ MT299 (Zahlungsverkehrsswift Typ Freitext) mit der Überschrift „Recall of funds“ was aber keine Erfolgsgarantie bietet weil kein Rückgabe-Anspruch besteht.

Hast du übrigens in deinem Link wundervoll belegt.

Gruss HighQ

Danke für den Tip
kannst Du mir das mal verklickern, ab Seite 61 wirds interessant.

http://www.currency-iso.org/DE/dl_tkicch_remotegate_…

genau das hat meine Bank gemacht aber es gibt noch keine Rückantwort.
…wie gesagt die Überweisung war nur ein paar Stunden raus.

Ich wage zu bezweifeln, dass das was du mir hier zeigst für dich irgendwie relevant ist.

Hier geht es darum wie die Teilnehmerbanken am SIC (Swiss Interbank Claring) Ihre Aufträge annulieren können solange diese noch im Wartefile des Clearing Systems stehen dass die Schweizer SIX-Group betreibt.

Was du mir hier siehst die notwendigen Swift-Typen und Swiftfelder für eine Annullation dort.

Hat mit deinem Fall so ziemlich gar nichts zu tun.
Abgesehen davon unterscheidet sich der Schweizer Zahlungsverkehr doch erheblich. (Mein AG ist wahrscheinlich der grösste Aktionär der SIX Gruppe… daher weiss ich wovon ich rede)

Gruss highQ

Jawoll!!
**Bilde ich mir das ein oder häufen sich die Fälle, in denen die Fragesteller die Antworter belehren wollen?**

Kein Wunder wenn die Antworter partout nicht die gewünschten Antworten schreiben!!! Wofür frage ich denn???

-) muntere Grüße

elmore, der sich manchmal wundert welche Geduld manche hier aufbringen

…wer hier in diesem Forum ein gesundes Mißtrauen an den Tag legt ist gut beraten.
Wer weiß schon wer am anderen Ende sitzt.
Wie hier auch geschehen.Da entpuppt sich ein vermeintlicher Bankangestellter als Chemiker und stellt die Aussagen eines Fachanwaltes in Frage. Es gibt hier viele Trittbrettfahrer die auf die Meinung von Spezialisten? aufspringen und sich dann mit gehörigem Nachdruck profilieren möchten. Was für gescheiterte Existenzen sich wohl dahinter verbergen…?
Nach langem „Spießrutenlauf“ und großer Zähigkeit meinerseits kam am Schluß eine für mich befriedigendere Antwort heraus.
Aus anfänglich „Das Geld ist weg“ wurde: Mit Hilfe eines Anwalts kann man versuchen das Geld von der Empfängerbank zurückzubekommen.
Der Swift für den Rückruf wurde schließlich innerhalb des erforderlichen Zeitfensters abgeschickt und das Geld hatte die Empfängerbank noch nicht erreicht.

Hallo,

…wer hier in diesem Forum ein gesundes Mißtrauen an den Tag
legt ist gut beraten.

schlecht beraten ist er hingegen, wenn man eine Frage stellt und mehreren gleichlautenden Antworten widerspricht. Wenn die eigene Meinung so gefestigt ist, kann man sich die Frage auch sparen. mal abgesehen davon, daß sich mein Hinweis darauf bezog, daß Du behauptet hast, daß im Gesetz etwas stünde, was dort gar nicht steht. Das hat dann mit Mißtrauen nichts mehr zu tun.

Wenn man schon einer Antwort mit Hinweis auf das Gesetz lautstark widerspricht, sollte man zumindest einen Blick ins Gesetz geworfen haben.

Nach langem „Spießrutenlauf“ und großer Zähigkeit meinerseits
kam am Schluß eine für mich befriedigendere Antwort heraus.
Aus anfänglich „Das Geld ist weg“ wurde: Mit Hilfe eines
Anwalts kann man versuchen das Geld von der Empfängerbank
zurückzubekommen.

Das widerspricht sich nicht. Wenn man Geld aus dem Fenster wirft, ist es auch erst einmal weg. Daß man mit viel Lauferei, Polizei und Anwälten einen Teil zurückbekommen kann, ändert nichts an der Richtigkeit der ursprünglichen Aussage.

Der Swift für den Rückruf wurde schließlich innerhalb des
erforderlichen Zeitfensters abgeschickt und das Geld hatte die
Empfängerbank noch nicht erreicht.

Wie sollte das gehen? Ein Storno per SWIFT ist doch nicht schneller als ein SWIFT-Zahlungsauftrag. Der Storno ging also nach dem Zahlungsauftrag zu. Ohne das englische Recht gut zu kennen, kommt der Storno damit sicherlich zu spät - jedenfalls ist das im deutschen Recht ganz eindeutig so geregelt. Aber wie ich schon schrieb: es ist ohnehin nicht mehr zu klären, was passiert ist.

Hauptsache, die Kohle ist wieder da, auch wenn das Konto - wie Du schriebst - abgeräumt war. Auf eine unglaubwürdige Geschichte mehr oder weniger kommt es heute auch nicht mehr an.

Gruß
C.

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Hallo Nochmals,

…wer hier in diesem Forum ein gesundes Mißtrauen an den Tag
legt ist gut beraten.

na bei drei gleichlautenden Antworten ohne andere Meinungen ist das kein Misstrauen sondern ein:
Gebt mir endlich die Antwort die ich haben will, auch wenn es fachlich falsch ist.

Wer weiß schon wer am anderen Ende sitzt.

Das denke ich mir bei einigen Fragestellern auch immer… ohne das jetzt speziell auf dich beziehen zu wollen.

Wie hier auch geschehen.Da entpuppt sich ein vermeintlicher
Bankangestellter als Chemiker und stellt die Aussagen eines
Fachanwaltes in Frage.

Er hat sich weder als Bankangestellter ausgegeben noch bestreitet er was der Anwalt schrieb. Sondern er hat dich aufgefordert das mal richtig zu lesen und zu verstehen. Es war aus meiner Sicht durchaus ein berechtigter Kommentar.

Nebenbei bemerkt… über die Qualität von Anwälten die sich in diesen anderen Frageforen Ihr Geld verdienen kann man trefflich streiten. Insbseondere wenn man den Nachsatz mit dem Hinweis eines Kollegen noch sieht…

Es gibt hier viele Trittbrettfahrer die
auf die Meinung von Spezialisten? aufspringen und sich dann
mit gehörigem Nachdruck profilieren möchten.

Die finde ich in anderen Foren deutlich mehr.
W-W-W ist aus meiner Sicht das Forum wo die Antwortqualität mit am höchsten ist. Gerade aus seiner gewachsenen Struktur heraus, die aber den ein oder anderen Spezialisten gekostet hat, den ich vermisse.

Was für
gescheiterte Existenzen sich wohl dahinter verbergen…?

ist völlig egal.

Nach langem „Spießrutenlauf“ und großer Zähigkeit meinerseits
kam am Schluß eine für mich befriedigendere Antwort heraus.

Nur dass du diese Frage so nicht gestellt hattest. Die Qualität der Antwort hängt nun mal von der Qualität der Frage ab.

Aus anfänglich „Das Geld ist weg“ wurde: Mit Hilfe eines
Anwalts kann man versuchen das Geld von der Empfängerbank
zurückzubekommen.

Was man immer versuchen kann, ja sogar vom Empfänger selbst der der eigentliche Ansprechpartner ist.
In wiefern das aussichtsreich ist, steht auf einem anderen Blatt.
Aber auch danach hattest du so nicht gefragt.

Der Swift für den Rückruf wurde schließlich innerhalb des
erforderlichen Zeitfensters abgeschickt und das Geld hatte die
Empfängerbank noch nicht erreicht.

Was du woher weisst?
Tatsächlich ist der Swifttyp MT103+ fast vollständig autopmatisiert und die Zahlung auch, nur aufgehalten durch die Buchungsläufe in den entsprechenden Clearingsystemen.
Der Rückruf hingegen - falls er wie vermutet via MT299 abgesetzt wird - ist ein Freitextformat der irgendwo im ZV des Empfängers heraus kommt wo er erst mal manuell an die richtige Stelle gelangen muss.

Das Problem ist, dass manche Fragesteller

  1. meinen viel zu wissen
  2. dies nicht gleich in Ihrem Text erwähnen
  3. Die Frage entsprechend umständlich formulieren

Aber wir kommen hier fast immer zum Ziel… manchmal mühsam. :wink:

Gruss HighQ

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…über das Swiftsystem kann man auch Meldungen verschicken.
Banken kommunizieren unter anderem damit.
Diese Meldungen haben eine Laufzeit von 45 Sekunden.

Geh mir bloß aus der Sonne…Du hast keine Ahnung!!!

…über das Swiftsystem kann man auch Meldungen verschicken.
Banken kommunizieren unter anderem damit.
Diese Meldungen haben eine Laufzeit von 45 Sekunden.

Wie mein Vorredner schon schreibt: Zahlungsaufträge laufen halbautomatisiert durch, Rückrufe kommen als frei formulierte Nachrichten an, die manuell bearbeitet werden.

Ein Rückruf, der nach einer Zahlungsauftrag verschickt wurde, kann niemals vor dem Auftrag eintreffen.

Geh mir bloß aus der Sonne…Du hast keine Ahnung!!!

Es ist fast auf den Tag genau 20 Jahre her, daß ich meine erste SWIFT-Nachricht eingetippt habe. Die hieß damals zwar noch MT 100 lief aber schon zu der Zeit liefen die eingehenden Aufträge von Korrespondenzbanken halbautomatisch in die Systeme und wurden nur noch mit Gebührenvermerken versehen und dann freigegeben.

Wenn man zwischendurch mal Zeit hatte, würden die Freitexte gelesen und - falls verständlich - bearbeitet - und dazu zählen eben auch die Storno-Nachrichten.

Und noch etwas: warum sollte ein Kreditinstitut seinem eigenen Kunden eine Zahlung belasten, nur weil eine Auslandsbank einen Storno über den Zaun wirft? Gebucht ist gebucht und das Recht ist auf Seite des eigenen Kunden. Den verärgert man im Zweifel deutlich weniger gern als ein ausländisches Kreditinstitut.

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…über das Swiftsystem kann man auch Meldungen verschicken.

Stell dir vor… alle Swiftnachrichten sind Meldungen… daher auch nach MT(Meldungs-Typ)-Art aufgestellt.
Es ist ein reines Nachrichtensystem.

Banken kommunizieren unter anderem damit.

Jepp. Und ein paar Firmen haben auch noch einen Anschluss.

Diese Meldungen haben eine Laufzeit von 45 Sekunden.

Mal mehr mal weniger.

Die Frage ist nur wo der Swift raus kommt, da geht die Zeit verloren.
Insbesondere bei Freitextnachrichten.
Denn die kommen irgendwo zentral aus dem System und müssen manuell zugeordnet werden.

Geh mir bloß aus der Sonne…Du hast keine Ahnung!!!

Zu Befehl mein König… ich verpiss mich gleich mit…

Dir viel Glück bezüglich der Rückforderung

Gruss HighQ

Und noch etwas: warum sollte ein Kreditinstitut seinem eigenen
Kunden eine Zahlung belasten, nur weil eine Auslandsbank einen
Storno über den Zaun wirft? Gebucht ist gebucht und das Recht
ist auf Seite des eigenen Kunden. Den verärgert man im Zweifel
deutlich weniger gern als ein ausländisches Kreditinstitut.

Da das Empfängerkonto zwischenzeitlich sowieso aufgelöst zu sein scheint würde ich mich erst recht auf den Standpunkt stellen, weils im Zweifel an mir hängen bleibt.

Gruss HighQ

Ähm…tut mir wirklich Leid. War nicht so gemeint.

So stell ich mir eine Antwort vor. Dann ist es glaubwürdig und verständlich.

lg

Ähm…tut mir wirklich Leid. War nicht so gemeint.

Mir gegenüber vielleicht nicht, aber ansonsten wohl eher doch… ist ja nicht der erste ausfallende Kommentar hier deinerseits.

So stell ich mir eine Antwort vor. Dann ist es glaubwürdig und
verständlich.

Ich finde es schon ein starkes Stück hier einfach mal alle Antworten pauschal in die Tonne zu kloppen ohne irgend einen Ansatz wieso die falsch sien sollen. Deine einziger Link den du eingestellt hast belegt sogar die vertretenen Meinungen.
Wenn der Fragesteller dann auch nur Scheibchenweise mit dem rausrückt, was seine Bank dazu gesagt und versucht hat, wird es zusätzlich reichlich umständlich.

Vielleicht überlegst du dir das beim nächsten Mal.

Noch ein Nachtrag zum Thema Swift Freitext und der Aussage, dass diese irgendwo zentral rauskommen.
Fakt ist, dass es sich um einen Typ handelt der kaum technische Felder hat aufgrund deren eine systemtechnische Steuerung möglich ist.
Gerade im AZV ist die Masse dieser Swift eher Rückfragen zu Empfängerdaten, etc., Rückrufe machen einen kleinen Teil davon aus.

Gruss HighQ

Da schaut man mal ein paar Tage nicht herein und dann soetwas …

Dabei habe ich mir extra so viel Mühe für dich gegeben. Ich habe all die schweren Sachen, die da so in den Gesetzen stehen oder die Anwälte und Fachleute mit einem so komplizierten Deutsch wiedergeben speziell für dich übersetzt, in der Hoffnung, dass es dadurch mit dem Lesen und Verstehen endlich klappt. Ich fand meine Briefmetapher eigentlich sogar richtig gelungen. Naja, vergebene Müh.

Oder lag es an deinen versemmelten Psychodeutungen, mit denen du andere analysierst und glasklar Dinge zwischen den Zeilen lesen kannst? Wenn dem so ist gibts da noch ein Astrologieforum, die können da eventuell weitergehend beraten. Es ist irgendwo ein hartes Stück dermaßen ausfallend zu werden zumindest wenn dermaßen wenig Substanz dahinter steckt.

Aus anfänglich „Das Geld ist weg“ wurde: Mit Hilfe eines
Anwalts kann man versuchen das Geld von der Empfängerbank
zurückzubekommen.

Kleiner und entscheidender Unterschied. Genauer gesagt die Quintessenz dieser ganzen Farce: Deine Ausführungen sind Murks, das hat nichts mit der Überweisung sondern zu tun, sondern mit was-auch-immer-der-Anlass-dazu-war. Das könntest du auch tun, wenn du deinem erfundenen Sohn Geld mit der Post geschickt hast (gell: der Briefvergleich).
Obwohl, sorry, flüchtig gelesen. Ja versuchen kannst du auch das Geld von der Bank zu bekommen. Du kannst auch versuchen die ganze Bank zu bekommen. Versuchen kann man viel. Wir alle können versuchen, deine Meinung/Ansichten richtig zu stellen. Ich hoffe aufrichtig, du hast bei deinen Versuchen mehr Erfolg.

Eine Überweisung kann, sobald Sie das eigene Institut verlassen hat, nur über einen sog. Überweisungsrückruf rückgängig gemacht werden. Egal ob im Inland oder Ausland funktioniert dies ausschließlich solange, wie der Betrag dem Konto des Empfängers noch nicht gutgeschrieben wurde. In der heutigen Zeit geht dies in der Regel jedoch sehr schnell, so dass Überweisungsrückrufe immer häufiger erfolglos bleiben.

In einzelnen Fällen (bspw. bei konkretem Betrugsverdacht gegen den Empfänger) veranlasst auch die Bank des Empfängers eine Rücküberweisung. Darauf würde ich mich aber nicht verlassen.

Die Faustregel und der Normalfall: Ist der Betrag beim Empfänger gutgeschrieben ist kein Rückruf mehr möglich.

Man kann sich dann nur mit dem Empfänger bzgl. Rücküberweisung in Verbindung setzen.

Viel Erfolg!

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Nicht nur 2 Wochen zu spät, sondern auch
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