EÜR bei selbständiger Tätigkeit

Hallo,

ich bin momentan „hauptberuflich“ Student. Daneben bin ich aber auch noch als Kleinunternehmer tätig und arbeite auch noch als Organist nebenbei. Ich musste im letzten Jahr einiges an Orgelliteratur anschaffen (ca. 400 Euro), was ich jetzt gerne von der Steuer absetzen möchte. Daher meine Frage: Muss ich dem Finanzamt nun alle Rechnungen mitschicken und haarklein auflisten, was ich alles angeschafft habe, oder reicht eine formlose Gewinnermittlung?

Ich frage das, weil ich es als Kleinunternehmer gewohnt bin, dass ich als Jahres-„Bilanz“ dem Finanzamt einfach eine formlose Gewinnermittlung einreiche, also lediglich

Gewinn = Einnahmen minus Ausgaben

Belege für meine ganzen Betriebsausgaben reiche ich nie mit ein. Ich gebe auch nicht an, wie sich die Betriebsausgaben jetzt genau zusammensetzen. Ich gebe wirklich nur die Summe der Betriebsausgaben an. Intern bewahre ich alle Belege natürlich 10 Jahre auf (für den Fall der Steuerprüfung) - das versteht sich von selbst - aber einreichen tue ich das alles nicht. Das Finanzamt bekommt bzgl. meines Gewerbes wirklich nur diese drei Zahlen von mir: Einnahmen, Ausgaben, Gewinn. Fertig. Das wurde auch noch nie beanstandet- ist also wohl gängige Praxis. Nun frage ich mich, ob das bzgl. meines Organistenjobs genauso läuft. Kann ich da dem Finanzamt die Gewinnermittlung auch so formlos mitteilen oder muss ich da für jedes Notenbuch, welches ich angeschafft habe, die Quittung mitschicken und alles haarklein auflisten? Oder geht das genauso unkompliziert wie bei meinem Kleinunternehmen?

Ich dachte, dass ich einfach auf der Anlage S unter „Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit“ meinen Gewinn als Organist reinschreibe und dann auf einem gesonderten Blatt eine formlose EÜR durchführe- ohne irgendwelche Belege. Geht das? Oder muss alles genau aufgelistet? Nicht falsch verstehen, ich habe natürlich die ganzen Belege hier und bewahre die auch auf… aber das alles mitzuschicken ist ein ziemlicher Aufwand und ich möchte das Finanzamt ja auch nicht zumüllen mit unzähligen Rechnungen über 5 Euro etc… es sei denn die wollen das unbedingt :smile:

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

Marco

originalbelege braucht man für gewöhnlich nicht mit einreichen, ob aber eine formlose EÜR
reicht, hängt vom gesamtumsatz ab. Bis17.500 € reicht formlos, sonst die amtliche EÜR.

Welche Betriebsausgaben möglich sind, kann man in unserem Lexikon der
Betriebsausgaben unter http://www.betriebsausgabe.de nachlesen.

zu Belegen:
/t/belegverzicht-ab-einkommensteuererklaerung-2003/3…

Tip:
Benutze WisoSteuersparbuch oder ähnlich, daß sortiert Deine Einnahmen und Ausgaben richtig ein.
Ist auch ohne kompliziert .-)

P.S.
Manche legen möglichst viele Belege der Steuererklärung
bei. Andere gar keine. Welche Belege zwingend beigefügt
werden müssen. Hier ein Überblick:
■■ Bescheinigung über Lohnersatzleistungen (Elterngeld,
Krankengeld, Arbeitslosengeld)
■■ Unterlagen über die Gewinnermittlung (Einnahmenüberschussrechnung,
Bilanz)
■■ Steuerbescheinigung über anrechenbare Körperschaftsteuer
und
■■ Kapitalertragsteuer / Zinsabschlag
■■ Bescheinigung über anrechenbare ausländische Steuern
■■ Zuwendungsnachweis (Spendenbescheinigung)
■■ Nachweis der außergewöhnlichen Belastungen
■■ Nachweis der Behinderung

■■ Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit
■■ Nachweis der haushaltsnahen Dienstleistung/Handwerkerleistung
(inklusive Rechnung des Dienstleisters und
Beleg des Kreditinstituts – Kontoauszug über die Zahlung
auf das Konto des Erbringers der Dienstleistung)
■■ Nachweis der Kinderbetreuungskosten (inklusive der
Rechnung des Dienstleisters und Beleg des Kreditinstituts
– Kontoauszug über die Zahlung auf das Konto des
Erbringers der Dienstleistung)
■■ Soweit die Lohnsteuerbescheinigungsdaten nicht durch
den Arbeitgeber elektronisch an das Finanzamt übermittelt
wurden: die Lohnsteuerkarte bzw. die besondere
Lohnsteuerbescheinigung
■■ Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen
■■ Bescheinigung über geleistete Altersvorsorgebeiträge

Hallo Marco,
kann dazu ohne nachzuschlagen keine qualifizierte Auskunft geben!
Gruss Hermann

Guten Tag,

leider dürfen wir als Unternehmensberatung keine Steuerberatung auf diesem Wege liefern. Bitte richten Sie Ihre Fragen direkt an einen Steuerberater.

Freundliche Grüße
1a-Startup

Hallo , weiß nicht , warum ich als Experte in Steuersachen angeschrieben werden, bin nur Interessiert an Steuersachen, kann also leider nicht weiterhelfen , Viel Erfolg trotzdem

Nun frage ich mich, ob das bzgl. meines

Organistenjobs genauso läuft. Kann ich da dem Finanzamt die
Gewinnermittlung auch so formlos mitteilen oder muss ich da
für jedes Notenbuch, welches ich angeschafft habe, die
Quittung mitschicken und alles haarklein auflisten? Oder geht
das genauso unkompliziert wie bei meinem Kleinunternehmen?
Ich dachte, dass ich einfach auf der Anlage S unter „Gewinn
aus freiberuflicher Tätigkeit“ meinen Gewinn als Organist
reinschreibe und dann auf einem gesonderten Blatt eine
formlose EÜR durchführe- ohne irgendwelche Belege.

Antwort: Geht genauso unkompliziert wie beim Kleinunternehmen, ich würde einfach noch ein zweites EÜR ausfüllen für deine Tätigkeit als Organist (Belege zuhause aufbewahren) und das war’s. Und im Zweifelsfalle meldet sich das Finanzamt schon, wenn die etwas sehen wollen, dann muss man die Belege eben nachreichen.
Liebe Grüße
Natascha

hallo,

ich würde sagen: sofern organistentätigkeit angemeldet ist bzw. dem fa als freiberufliche tätigkeit bekannt, dann nur eür, andernfalls komplette beleg"schaft" einreichen.

am einfachsten wäre aber dochg ein kurzer anruf beim fa bzw. der zuständigen sachbearbeitung, oder?

saludos, borito

Hallo Marco Wertz,

Einnahmen und Ausgaben nach Monaten in einer gesonderten Tabelle auflisten. Das Ganze muss für einen Dritten (Finanzbeamter)nachvollziehbar sein. Fragen kommen dann schon.
Einnahmen und Gewinn= klein, auch keine Fragen :smile:

Viel ERFOLG wünscht Wolfgang

ich bin momentan „hauptberuflich“ Student. Daneben bin ich
aber auch noch als Kleinunternehmer tätig und arbeite auch
noch als Organist nebenbei. Ich musste im letzten Jahr einiges
an Orgelliteratur anschaffen (ca. 400 Euro), was ich jetzt
gerne von der Steuer absetzen möchte. Daher meine Frage: Muss
ich dem Finanzamt nun alle Rechnungen mitschicken und
haarklein auflisten, was ich alles angeschafft habe, oder
reicht eine formlose Gewinnermittlung?

Ich frage das, weil ich es als Kleinunternehmer gewohnt bin,
dass ich als Jahres-„Bilanz“ dem Finanzamt einfach eine
formlose Gewinnermittlung einreiche, also lediglich

Gewinn = Einnahmen minus Ausgaben

Belege für meine ganzen Betriebsausgaben reiche ich nie mit
ein. Ich gebe auch nicht an, wie sich die Betriebsausgaben
jetzt genau zusammensetzen. Ich gebe wirklich nur die Summe
der Betriebsausgaben an. Intern bewahre ich alle Belege
natürlich 10 Jahre auf (für den Fall der Steuerprüfung) - das
versteht sich von selbst - aber einreichen tue ich das alles
nicht. Das Finanzamt bekommt bzgl. meines Gewerbes wirklich
nur diese drei Zahlen von mir: Einnahmen, Ausgaben, Gewinn.
Fertig. Das wurde auch noch nie beanstandet- ist also wohl
gängige Praxis. Nun frage ich mich, ob das bzgl. meines
Organistenjobs genauso läuft. Kann ich da dem Finanzamt die
Gewinnermittlung auch so formlos mitteilen oder muss ich da
für jedes Notenbuch, welches ich angeschafft habe, die
Quittung mitschicken und alles haarklein auflisten? Oder geht
das genauso unkompliziert wie bei meinem Kleinunternehmen?

Ich dachte, dass ich einfach auf der Anlage S unter „Gewinn
aus freiberuflicher Tätigkeit“ meinen Gewinn als Organist
reinschreibe und dann auf einem gesonderten Blatt eine
formlose EÜR durchführe- ohne irgendwelche Belege. Geht das?
Oder muss alles genau aufgelistet? Nicht falsch verstehen, ich
habe natürlich die ganzen Belege hier und bewahre die auch
auf… aber das alles mitzuschicken ist ein ziemlicher Aufwand
und ich möchte das Finanzamt ja auch nicht zumüllen mit
unzähligen Rechnungen über 5 Euro etc… es sei denn die
wollen das unbedingt :smile:

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

Marco

Hallo,
ich mach das immer so:
monatlich Einnahmen - Ausgaben - Gewinn
am Ende die Jahressummen. Aber immer nur eine gesamte Zahl. Wenn das FA Belege haben will, dann bekommen sie das schriftlich mitgeteilt. Das funktioniert bei meinem FA zuverlässig :wink:

Viele Grüße
A. Klawitter

Hallo Marco,
ein Besuch beim zuständigen Finanzamt kann DIr alle Fragen beantworten. Ich verstehe gar nicht, warum sich alle Freiberufler so scheuen, direkt dort nachzufragen. Es kostet nichts, die Finanzaämter haben Auskunftspflicht und man ist hinterher definitv weiter als mit irgendwelchem (meist falschem) Halbwissen anderer Freiberufler.
Selbst mein Steuerberater braucht bei speziellen Fragen eine kurze Bedenkzeit und ruft dann zurück. Es wird in der Gesetzgebung ständig so viel geändert, dass ich mich nur auf den Rat eine Steuerfachmanns verlassen würde.
Zu Beginn meiner Selbständigeit habe ich immer wieder beim Finanzamt angerufen, um zu fragen, wie ich Dinge machen soll. Das war nie ein Problem.
Viel Erfolg
Kathrin

Hallo,

ich bin momentan „hauptberuflich“ Student. Daneben bin ich
aber auch noch als Kleinunternehmer tätig und arbeite auch
noch als Organist nebenbei. Ich musste im letzten Jahr einiges
an Orgelliteratur anschaffen (ca. 400 Euro), was ich jetzt
gerne von der Steuer absetzen möchte. Daher meine Frage: Muss
ich dem Finanzamt nun alle Rechnungen mitschicken und
haarklein auflisten, was ich alles angeschafft habe, oder
reicht eine formlose Gewinnermittlung?

Ich frage das, weil ich es als Kleinunternehmer gewohnt bin,
dass ich als Jahres-„Bilanz“ dem Finanzamt einfach eine
formlose Gewinnermittlung einreiche, also lediglich

Gewinn = Einnahmen minus Ausgaben

Belege für meine ganzen Betriebsausgaben reiche ich nie mit
ein. Ich gebe auch nicht an, wie sich die Betriebsausgaben
jetzt genau zusammensetzen. Ich gebe wirklich nur die Summe
der Betriebsausgaben an. Intern bewahre ich alle Belege
natürlich 10 Jahre auf (für den Fall der Steuerprüfung) - das
versteht sich von selbst - aber einreichen tue ich das alles
nicht. Das Finanzamt bekommt bzgl. meines Gewerbes wirklich
nur diese drei Zahlen von mir: Einnahmen, Ausgaben, Gewinn.
Fertig. Das wurde auch noch nie beanstandet- ist also wohl
gängige Praxis. Nun frage ich mich, ob das bzgl. meines
Organistenjobs genauso läuft. Kann ich da dem Finanzamt die
Gewinnermittlung auch so formlos mitteilen oder muss ich da
für jedes Notenbuch, welches ich angeschafft habe, die
Quittung mitschicken und alles haarklein auflisten? Oder geht
das genauso unkompliziert wie bei meinem Kleinunternehmen?

Ich dachte, dass ich einfach auf der Anlage S unter „Gewinn
aus freiberuflicher Tätigkeit“ meinen Gewinn als Organist
reinschreibe und dann auf einem gesonderten Blatt eine
formlose EÜR durchführe- ohne irgendwelche Belege. Geht das?
Oder muss alles genau aufgelistet? Nicht falsch verstehen, ich
habe natürlich die ganzen Belege hier und bewahre die auch
auf… aber das alles mitzuschicken ist ein ziemlicher Aufwand
und ich möchte das Finanzamt ja auch nicht zumüllen mit
unzähligen Rechnungen über 5 Euro etc… es sei denn die
wollen das unbedingt :smile:

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

Marco

Hallo,
du kannst es so wie immer machen, wenn Sie deine Rechnungen sehen wollen werden Sie sich schon bei dir melden!
LG
Sabrina

Ich kann die Fragen leider nicht beantworten, da ich mich steuertechnisch mit Selbständigkeit und Gewerbe nicht auskenne.

Ich meine gelesen zur haben dass die Anlage EÜR zwingend auszufüllen ist.

Das was bei dem einen Finanzbeamten immer ging, geht plötzlich bei einem neuen zuständigen Finanzbeamten nicht mehr oder der stellt ganz andere Anforderungen.

Ich würde die Einkommensteuererklärung immer persönlich abgeben. Zunächst nur eine „Kunzfassung“ übergeben und mal fragen ob er mehr will. Wenn es verlangt wird, habe ich eine „Langfassung“ und alle Unterlagen griffbereit in der Tasche dabei.

Hallo,

das weiß ich leider nicht.

Viele Grüße

Paola