EÜR 'Bezogene Fremdleistungen'

Hallo zusammen,

was genau gehört in einer EÜR zu den „Bezogenen Fremdleistungen“?

Auch solche Dienstleistungen wie

  • Versicherung für ein Gewerbe,
  • Porto (Transportdienstleistung)
  • Speditionskosten

  • ?

Gibt es irgendwo eine verständliche Definition für „Bezogene Fremdleistungen“

Gruß JoKu

was genau gehört in einer EÜR zu den „Bezogenen
Fremdleistungen“?

Auch solche Dienstleistungen wie

  • Versicherung für ein Gewerbe,
  • Porto (Transportdienstleistung)
  • Speditionskosten

  • ?

Wäre es logisch, die Leistungen, die man selbst anbietet und per Vertrag erbringen muß, jedoch mangels Kapazität nicht persönlich termingerecht erbringen kann, als Fremdleistungen in diesem Sinne zu definieren?

Gibt es irgendwo eine verständliche Definition für „Bezogene
Fremdleistungen“

Ja, sicher. Leider weiß ich auch nicht, wo.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Auch solche Dienstleistungen wie

  • Versicherung für ein Gewerbe,
  • Porto (Transportdienstleistung)
  • Speditionskosten

Wenn das nicht zu den „Bezogenen Fremdleistungen“ gehört, wozu gehört es dann?

Wäre es logisch, die Leistungen, die man selbst anbietet und
per Vertrag erbringen muß, jedoch mangels Kapazität nicht
persönlich termingerecht erbringen kann, als Fremdleistungen
in diesem Sinne zu definieren?

Klingt logisch, aber auf Logik allein ist bei Steuergesetzen nur begrenzt Verlass. :smile:

Gibt es irgendwo eine verständliche Definition für „Bezogene
Fremdleistungen“

Ja, sicher. Leider weiß ich auch nicht, wo.

Das macht Die Sache jetzt aber nur noch interessanter.

Mit freundlichen Grüßen
JoKu

Hallo,

Auch solche Dienstleistungen wie

  • Versicherung für ein Gewerbe,
  • Porto (Transportdienstleistung)
  • Speditionskosten

Wenn das nicht zu den „Bezogenen Fremdleistungen“ gehört, wozu gehört es dann?

Schon mal das komplette Formular angesehen? Oder gar die amtliche Anleitung dazu?

Wäre es logisch, die Leistungen, die man selbst anbietet und per Vertrag erbringen muß, jedoch mangels Kapazität nicht persönlich termingerecht erbringen kann, als Fremdleistungen in diesem Sinne zu definieren?

Das wäre ein Beispiel.

Klingt logisch, aber auf Logik allein ist bei Steuergesetzen nur begrenzt Verlass. :smile:

So ist es.

Gibt es irgendwo eine verständliche Definition für „Bezogene Fremdleistungen“

Ja, sicher. Leider weiß ich auch nicht, wo.

Das macht Die Sache jetzt aber nur noch interessanter.

Na dann lenke mal dein Interesse auf die amtliche Anleitung: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/resources/1/form/…
Da steht unter Zeile 24: Zu erfassen sind die von Dritten erbrachten Dienstleistungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Betriebszweck stehen (z.B. Fremdleistungen für Erzeugnisse und andere Umsatzleistungen).
Also Porto und Versicherungen und Speditionsleitungen eher nicht. Es sein denn man erbringt Speditions- oder Transportleistungen. Ansonsten sind das eher die übrigen unbeschränkt abziehbaren BA. Wenn man aber seine Waren noch be- oder verarbeiten lässt, dann wäre das sowas. Natürlich auch, wenn man seine Leistungen gleich von Dritten erbringen lässt.

Grüße

Schon mal das komplette Formular angesehen? Oder gar die
amtliche Anleitung dazu?

Ja, Beides und sogar mehrmals.

Da steht unter Zeile 24: Zu erfassen sind die von Dritten
erbrachten Dienstleistungen, die in unmittelbarem Zusammenhang
mit dem Betriebszweck stehen (z.B. Fremdleistungen für
Erzeugnisse und andere Umsatzleistungen).

Und genau das ist eben für einen „nur-Ingenueur“ nicht wirklich verständlich.
Da geht es also z. B. um Subunternehmer und Ähnliches(?).

Wenn man aber seine Waren noch
be- oder verarbeiten lässt, dann wäre das sowas. Natürlich
auch, wenn man seine Leistungen gleich von Dritten erbringen
lässt.

Und sowas dann natürllich auch.
Jetzt ist es schon etwas klarer. - Danke!

Grüße
JoKu

Servus,

Da geht es also z. B. um Subunternehmer und Ähnliches(?).

ja, das isses. Wobei auch Leistungen „unmittelbar dem Betriebszweck“ dienen, die der Unternehmer selber nicht erbringen kann, die aber wesentlich in die Leistung einfließen, die er erbringt. Wenn etwa ein Unternehmer, der „Küchen komplett“ anbietet, zwar einen Elektromeister und einen Installateurmeister im Haus hat, aber keinen Fliesenleger, sind die extern vergebenen Fliesenarbeiten „bezogene Fremdleistungen“. Beispiel aus der Technik: Ein Anlagenbauer lässt sich die Statik zum Stahlbau von einem spezialisierten Ing.-Büro rechnen.

Wenn unser Küchenbauer aber z.B. irgendeinen Kurier-, Zettelverteiler- und Hausmeisterservice einsetzt, um seine Rechnungen und Zahlungserinnerungen an den Mann zu bringen, dient diese Fremdleistung nur mittelbar dem Betriebszweck, es ist eine sonstige betriebliche Aufwendung. Beispiel aus der Technik: Der gleiche Anlagenbauer wie oben lässt sich die Visa für seine Auslandseinsätze von einer spezialisierten Visa-Agentur besorgen.

Du wirst übrigens in den üblichen Kontenrahmen regelmäßig zwei Aufwandskonten „Fremdleistungen“ finden, eines ganz oben, das in der GuV noch vor dem Rohertrag abgezogen wird (das sind die bezogenen Fremdleistungen, von denen in der EÜR die Rede ist; sie entsprechen in Handel und Produktion dem Wareneinsatz), und eines bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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Danke für die ausführliche Darstellung!

Gruß
JoKu