Ja klar kann ein Amt nichts beschlagnahmen, es waren selbstverständlich die angestellten Beamten des Finanzamtes gemeint, explizit in diesem Fall die Steuerfahndung.
Das FA bzw. der Sachbearbeiter des Unternehmers wurde bereits mehrmals mündlich wie schriftlich per Fax u. per Enschreiben daüber informiert. Aber eine Fristverlängerung ist trotz der geschilderten Umstände nicht möglich war die schriftliche Antwort des Sachbearbeiters.
In einem Beitrag hier gibt es einen Fall, bei welchem die Unterlagen verbrannt waren
/t/steuererklaerung-unmoeglich-da-unterlagen-verbran…
und der Rat war sich selbst zu schätzen, nun wollte ich wissen ob dies auch in diesem Fall mögliche wäre.