Einem Einzelunternehmer (seit 2007 Jahresumsatz unter 17500Euro)wurden fast alle Belege und PC beschlagnahmt vom Finanzamt. Nun will das Finanzamt eine Einkommen und Umsatzsteuererklärung auf der Grundlge der EÜR, doch dazu fehlen ihm die Belege welche bis zur Einstellung des Verfahrens nicht herausgegeben werden (laut tel. Auskunft v. FA). Jetzt droht ein Zwangsgeldverfahren damit die Erklärungen abgeben werden, eine Fristverlängerung ist laut schriftlicher Mitteilung auch nicht möglich.
Meine Frage:kann sich der Unternehmer selbst einschätzen, wenn ja auf welcher Grundlage,Vorjahr geht nicht da Existenzgründung.
Weiß jemand Rat?
Danke im Voraus.