Steuererklärung unmöglich da Unterlagen verbrannt

Hallo zusammen,

angenommen ein Feuer hat sämtliche Unterlagen (Rechnungen, Bankbelege usw. sowie das Haus drum rum) vernichtet. Eine Steuererklärung für 2005 konnte somit bisher nicht erstellt werden. Der Betroffene hat sich zwar bemüht, steht auch seit Jahren in Kontakt mit dem Finanzamt die bereits mehrere Zwangsgelder festgesetzt aber nach Erklärung des Sachverhaltes wieder erlassen haben. Ein letzter Strohhalm ist nun geplatzt, die Unterlagen gibts einfach nicht mehr.

Kann man das Finanzamt irgendwie dazu bringen auf die Erklärung für 2005 zu verzichten, welche Wege gibts da? Schätzung? Einnahmen in diesem Jahr sind ungefähr die gleichen wie die Jahre zuvor und danch sagen wir mal…

Danke!

Servus,

es gibt die Möglichkeit, eine Steuererklärung abzugeben, die auf der Grundlage von eigenen, gewissenhaften Schätzungen erstellt ist, und die dabei angewandten Rechenwege und Methoden zusammen mit der Steuererklärung nachvollziehbar darzustellen. Außerdem zusammen mit der Vorlage der Erklärung zu schildern, warum es keine Unterlagen mehr gibt.

Der Unterschied zur Schätzung durch das FA ist dann, daß (a) der Steuerpflichtige seiner Verpflichtung im Rahmen des objektiv Möglichen nachgekommen ist und (b) für die Werte, die er erklärt, auch hier der „Beweis des ersten Anscheins“ gilt - soweit die vorgelegten Unterlagen plausibel sind.

Das kann übrigens auch Finanzämtern passieren: Als ich in dem Metier angefangen habe, waren wesentliche Teile des FA Friedberg (Hessen) abgebrannt. Von dort wurde dann händeringend und bei allen verfügbaren Adressaten nach Material gesucht, um wenigstens Teile der Dokumentation wieder herzustellen - es wurde damals noch sehr viel mit Papier gearbeitet. Freilich hat niemand außerhalb erfahren, was genau denn nicht dem Brand zum Opfer gefallen war…

Schöne Grüße

MM

Das Finanzamt Friedberg ist übrigens durch eine defekte Kaffeemaschine abgebrannt, die sich über Nacht selbständig gemacht hat und mal so eben Feuer gefangen hat. Seit jeher dürfen in hessischen Finanzämtern keine privaten Elektrogeräte mehr betrieben werden, die nicht von einer Fachkraft begutachtet worden sind. Die Fachkraft ist meist ein Hausmeister, der z.B. Elektriker gelernt hat. Die Geräte erhalten dann einen Aufkleber, so dass die Prüfung nachgewiesen ist. Es wird sogar erfasst, wer welches Gerät dort in bspw. der Teeküche aufstellt bzw. aufgestellt hat.

Und es gibt sogar eine Verordnung für das Aufstellen von Weihnachtsbäumen, weil man doch tatsächlich in einem Finanzamt mal auf die Idee gekommen ist, normale Kerzen zu verwenden. Dies wurde natürlich untersagt.

Und dann gibt es noch den Elefantenfuß. http://www.buero-netshop.de/shop/bilder/DOR_2122grau… Da ist mal einer unglücklich gestürzt, so dass das Ministerium eine Anleitung für die Benutzung von Elefantenfüßen herausgegeben hat.

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Herrlich!

Und schön, dass Sie uns hier erhalten bleiben, oerdiz!

Hallo,
nehmen wir an, ich bin das Finanzamt und einer meiner Kunden
erzählt mir, „sorry, alles verbrannt“.

Das erste, was ich mir ansehen würde:
wie war das Verhalten in der Vergangenheit?
Mit Abstand die meisten Brände und andere Katastrophen sollen ja Leute betreffen, die unter einer Art Vordruckallergie leiden…

Dann würde ich um Nachweise für den Brand bitten (Polizei, Feuerwehr, Versicherung)
und mich dann auf eine Schätzung des Brandopfers einlassen.
Bankbelege, Buchhaltung (i.d.R. digital und ausgelagert) können auch nachträglich besorgt werden, je nach Branche auch weitere Belege Dritter (Einkaufs-/Verkaufsrechnungen), so dass die Schätzungslücken klein gehalten werden können.

Das hängt natürlich auch von der Bedeutung eines Falles ab.
Die zusätzliche und ebenfalls überfällige Abgabe der Erklärung für 2006 machte einen guten Eindruck und sorgte evtl für etwas mehr Entgegenkommen…

mfg
donsenilo