Exhibitionist nicht strafbar

Hallo

Macht sich ein Mann strafbar wenn er sich vor einem Mädchen (11Jahre) entblöst (Mantel auf), was daraufhin so geschockt ist, dass es zum Psychologen und zur Kur muß ?
Der Mann ist der Polizei bekannt, die kann aber angeblich nichts machen, da er dem Kind nichts getan hat, ausser sich nackig zu zeigen.
Geht das wirklich ???

Schöne Grüße

smölf

Grenzwertig
http://de.wikipedia.org/wiki/Exhibitionismus#Tatbestand

Es scheint auch kein Offizialdelikt zu sein, d.h. es wäre eine Anzeige - im konkreten Fall bei der Staatsanwaltschaft - zu erstatten.

Gruß

Stefan

Noch was, es ist eine Anzeige gemacht worden.

Grüße

smölf

Hallo,

die Polizei darf die Anzeige nicht ablehnen, sie müsste sie auf jeden Fall aufnehmen, der Staatsanwalt entscheident dann über ein Strafverfahren. Wenn sie es dennoch ablehnen (evtl. Straftat nach 258a StGB), sollte man die Anzeige mitsamt dem Strafantrag unmittelbar an die StA senden.

Gruss

Iru

Hallo,

ganz ehrlich, dieses „nichts tun können“, halte ich für durchaus richtig, denn es wird hier wohl um jemand gehen, bei dem man den Krankheitsgehalt seines Tuns nachgewiesen hat, und der insoweit auch nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Es gibt bedauernswerte Menschen, die mit solchen Neigungen geschlagen sind, die sie nicht ausreichend kontrollieren können, und wir sollten alle froh sein, wenn wir nicht dazu gehören, und hoffentlich auch nie durch Unfall/Krankheit in eine Situation kommen, dass wir unsere Steuerungsfähigkeit in Bezug auf Dinge verlieren, mit denen man sich in einem strafrechtlich ggf. relevanten Bereich bewegt.

Und Kindern sollte man rechtzeitig erklären, dass es solche Menschen gibt, dass sie krank sind, und gar nichts anderes wollen, als sich zu zeigen. Einem Kind in dem Alter sollte zudem der Anblick eines nackten Mannes durchaus bekannt sein, und es sollte auch zumindest insoweit aufgeklärt sein, dass es über Grundzüge sexueller Handlungen im Bilde ist. Vor diesem Hintergrund sollte es dann auch in der Lage sein, mit so einer Situation angemessen umzugehen. Das ist selbstverständlich schon ein glücklicherweise nicht alltägliches Ereignis, aber wenn ich hier von Kur lese, dann scheint ja entweder jemand aufgrund mangelnder Aufklärung mehr betroffen zu sein, als er sollte, oder meinen vielleicht Eltern hier mehr unternehmen zu müssen, als der Sache angebracht ist.

Gruß vom Wiz

§ 183
Exhibitionistische Handlungen(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.

(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung

  1. nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder
  2. nach § 174 Abs. 2 Nr. 1 oder § 176 Abs. 4 Nr. 1

bestraft wird.

MfG

Hallo Wiz,

das „Nichtstunkönnen“ mag für den Polizeibeamten durchaus verständlich sein, soweit es sich um krankhaftes Verhalten des Täters handelt. Aber auch ein krankhaftes Verhalten heisst nicht unbedingt, dass derjenige nicht die Vorwerfbarkeit seines Tuns einsehen könnte und damit strafbar handeln würde.

Es gibt zudem die Verpflichtung aus der StPO, „…die …Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen …“ der sich sich nicht entziehen dürfen.

Insofern hätten die Polizeibeamten zumindest repressiv tätg werden müssen. Es wäre aber durchaus möglich, dass ein „Nichtstunkönnen“ eher ein „Nichtstunwollen“ war; das ist zwar selten, passiert aber dann und wann doch.

Aber selbst wenn ein Mensch derart krank ist, dass seine Triebe ihn soweit bringen, schuldlos die Rechte anderer zu verletzen bzw. anderen zu schaden (was bei dem Beispielfall ja geschehen ist), so ist es erst Recht die Pflicht der Organe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, dafür zu sorgen, dass er keinen Schaden mehr anrichten kann. Im Extremfall würde das die Unterbringung in einem Krankenhaus ohne Ausgangsmöglichkeit bedeuten.

Gruss

Iru

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… Es gibt bedauernswerte Menschen, die mit
solchen Neigungen geschlagen sind, die sie nicht ausreichend
kontrollieren können, …

…Und Kindern sollte man rechtzeitig erklären, dass es solche
Menschen gibt, dass sie krank sind, und gar nichts anderes
wollen, als sich zu zeigen…

…Vor diesem Hintergrund sollte es dann auch in der Lage sein, mit
so einer Situation angemessen umzugehen.

… und dann gibts noch ein paar Menschen, die nicht nur zeigen, sondern auch ganz gerne anfassen wollen.
Auch die sind krank.
Wie soll man einem Kind da nun die Grenze beibringen? Wann will sich einer „nur“ zeigen und wann will er vielleicht auch mehr von dem Kind?
„Reg dich nicht auf wenn ein wildfremder Mann auf einmal nackig vor dir steht, ist nicht so schlimm, der meint das nicht so, sag freundlich guten Tag und Hand geben nicht vergessen“ !?!?!?! :open_mouth:
Sorry, aber dazu passiert leider viel zu viel in die „nackige Richtung“ mit Kindern.
Lieber treten, kratzen, schreien, rennen und ANZEIGEN…

Hallo,

ich habe hier mal der Polizei unterstellt, dass sie nicht aus „keine Lust“, sondern aus tatsächlich gegebenen Gründen „nichts tut“. Denn das ist ein bekanntest Thema mit regelmäßig auftretenden harmlosen, kranken Showstars. Die gehen brav zu ihren Therapien, und schlucken brav ihre Medikamente, was aber ggf. nur wenig/nichts/erst nach langer Zeit hilft. Die haben ggf. sogar schon mehrere längerfristig zur Bewährung ausgesetzte Strafen mit entsprechenden Auflagen (mit häufig fragwürdigem Hintergrund im Sinne §§ 20, 21 StGB), … Aber von ihnen geht nun mal keine Gefährdung aus, die ein Wegsperren im Sinne PsychKG rechtfertigen würde, und ein Bewährungswiderruf macht bei jemand der sich bereitwillig therapieren lässt auch keinen Sinn (er kann ja nichts dafür, dass die Therapie nicht ausreichend wirkt).

Gruß vom Wiz

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Hallo,

Lieber treten, kratzen, schreien, rennen und ANZEIGEN…

Interessanter Ansatz Menschen aufgrund einer krankhaften Störung körperlich misshandeln zu wollen. Das lässt tief blicken.

Wollen wir mal hoffen, dass Dir nicht morgen ein Dachziegel auf den Schäden fällt, oder Du einen Unfall hast, der Dich in eine Situation bringt, in der Du nicht mehr ganz Herr deiner selbst bist, und ggf. Dinge tust, die Du besser nicht tun solltest/mit ausreichender Steuerungsfähigkeit nicht getan hättest.

Im Übrigen finde ich deine Unterstellungen bzgl. eines mir unterstellten empfohlenen Verhaltens von Kindern gegenüber einem Exibitionisten nicht nur übel, sondern der Sache wenig dienlich. Zu einer angemessenen Aufklärung über das Thema sollte auch die Frage angemessener Reaktion gehören. Und wie man hier auf deinen Vorschlag eines aktiven körperlichen Angriffs eines Kindes auf einen Erwachsenen kommen kann, ist mir wirklich vollkommen schleierhaft. Es ist eine vollkommen dümmliche Eskalation einer solchen Situation, die für ein Kind die Sache nur gefährlicher machen kann, wenn es von sich aus körperlich aktiv wird. Wegsehen/weggehen/Dritte aufmerksam machen, sind hier geeignete Strategien, wenn man mit dem Thema sachlich umgeht.

Gruß vom Wiz

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Hallo,

wow, ich bin beeindruckt: Ein Vollzitat aus dem Besondere Teil des StGB. Nur sollte man dabei nicht den Allgemeinen Teil vergessen, der für jedes im Besonderen Teil definierte Delikt gilt. Und da sollte man sich hier insbesondere mal die §§ 20, 21 durchlesen. Denn darauf läuft es bei krankhaften Störungen ggf. hinaus.

Gruß vom Wiz

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Lieber treten, kratzen, schreien, rennen und ANZEIGEN…

Interessanter Ansatz Menschen aufgrund einer krankhaften
Störung körperlich misshandeln zu wollen. Das lässt tief
blicken.

Ne, lässt es nicht. Da hast du etwas total falsch verstanden.
Woher soll man denn bitte wissen was das für eine krankhafte Störung ist und ob die nicht eventuell für das Kind gefährlich werden könnte? Wenn einem Kind Genitalien eines Erwachsenen vor die Nase gehalten werden, soll es schauen dass es da wegkommt und sich keine Gedanken um die Gesundheit dieses Menschen machen, sondern bitte vorangig um die eigene.

Wollen wir mal hoffen, dass Dir nicht morgen ein Dachziegel
auf den Schäden fällt, oder Du einen Unfall hast

Das ist nett von dir, das hoff ich auch!

der Dich in
eine Situation bringt, in der Du nicht mehr ganz Herr deiner
selbst bist, und ggf. Dinge tust, die Du besser nicht tun
solltest/mit ausreichender Steuerungsfähigkeit nicht getan
hättest.

Mag schon richtig sein, dass nicht jeder für etwas für sein Handeln kann.
Nur wieso müssen andere darunter leiden? Die können noch weniger dafür!
Wo zieht man denn die Grenzen bei „der Arme kann nicht anders“?

Im Übrigen finde ich deine Unterstellungen bzgl. eines mir
unterstellten empfohlenen Verhaltens von Kindern gegenüber
einem Exibitionisten nicht nur übel, sondern der Sache wenig
dienlich. Zu einer angemessenen Aufklärung über das Thema
sollte auch die Frage angemessener Reaktion gehören. Und wie
man hier auf deinen Vorschlag eines aktiven körperlichen
Angriffs eines Kindes auf einen Erwachsenen kommen kann, ist
mir wirklich vollkommen schleierhaft. Es ist eine vollkommen
dümmliche Eskalation einer solchen Situation, die für ein Kind
die Sache nur gefährlicher machen kann, wenn es von sich aus
körperlich aktiv wird. Wegsehen/weggehen/Dritte aufmerksam
machen, sind hier geeignete Strategien, wenn man mit dem Thema
sachlich umgeht.

Dümmliche Eskalation… Solange bis wieder die ganze Nation von einem Fall schockiert ist.

Mein Frage an dich ist, wie du einem Kind beibringen willst eine harmlose Situation von einer wirklich gefährlichen zu Unterscheiden?
Lieber einmal „dümmlich eskalieren“ als am Schluß verschwunden zu sein.

Gruß vom Wiz

Gruß zuckerle

Hallo,

ganz ehrlich, dieses „nichts tun können“, halte ich für
durchaus richtig, denn es wird hier wohl um jemand gehen, bei
dem man den Krankheitsgehalt seines Tuns nachgewiesen hat, und
der insoweit auch nicht strafrechtlich zur Verantwortung
gezogen werden kann. Es gibt bedauernswerte Menschen, die mit
solchen Neigungen geschlagen sind, die sie nicht ausreichend
kontrollieren können, und wir sollten alle froh sein, wenn wir
nicht dazu gehören, und hoffentlich auch nie durch
Unfall/Krankheit in eine Situation kommen, dass wir unsere
Steuerungsfähigkeit in Bezug auf Dinge verlieren, mit denen
man sich in einem strafrechtlich ggf. relevanten Bereich
bewegt.

Wir sind ja auch alle froh, dass wir nicht zu diesen, wie Du es nennst „armen Menschen“ gehören!
Nichts desto trotz, gehören derartige Menschen, die sich vor Kindern entblössen, solange in therapeutische, geschlossene Abteilungen, bis sie ihr Tun unterlassen!

Und Kindern sollte man rechtzeitig erklären, dass es solche
Menschen gibt, dass sie krank sind, und gar nichts anderes
wollen, als sich zu zeigen. Einem Kind in dem Alter sollte
zudem der Anblick eines nackten Mannes durchaus bekannt sein,
und es sollte auch zumindest insoweit aufgeklärt sein, dass es
über Grundzüge sexueller Handlungen im Bilde ist. Vor diesem
Hintergrund sollte es dann auch in der Lage sein, mit so einer
Situation angemessen umzugehen. Das ist selbstverständlich
schon ein glücklicherweise nicht alltägliches Ereignis, aber
wenn ich hier von Kur lese, dann scheint ja entweder jemand
aufgrund mangelnder Aufklärung mehr betroffen zu sein, als er
sollte, oder meinen vielleicht Eltern hier mehr unternehmen zu
müssen, als der Sache angebracht ist.

Diese Aussage ist noch schlimmer als die einleitende! Ein Kind wird von einem kranken Widerling sexuell belästigt und die daraus entstehenden Folgen werden den Eltern angelastet.
Na bravo für diese überaus verständnisvolle Anteilnahme zu Gunsten des Täters.
ramses90

Gruß vom Wiz

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Nichts desto trotz, gehören derartige Menschen, die sich vor
Kindern entblössen, solange in therapeutische, geschlossene
Abteilungen, bis sie ihr Tun unterlassen!

Für das reine Entblößen? Das kannst du doch unmöglich ernst meinen.

Und ob das ernst gemeint ist! Jedenfalls wenn das vor Kindern geschieht.
Wenn ein Mann meint, seine Kronjuwelen zur Schau stellen zu müssen, dann soll er sich dafür Erwachsene aussuchen.
Irgendwann wird irgendeine geistesgegenwärtig genug sein, das mit einem gezielten und äusserst kräftigem Tritt in dieselben, zu „belohnen“.
Damit dürfte das Problem dann, zumindest für einige Zeit, gelöst sein.
MfG ramses90, d. für solche Männer noch nichtmal ansatzweise Verständnis aufbringen kann

Und ob das ernst gemeint ist! Jedenfalls wenn das vor Kindern
geschieht.

Ich halte das für eine krasse Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Aber gut, damit muss ich in einer pluralistischen Gesellschaft wohl leben.

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Hallo,

Du widersprichst Dir: Erst forderst Du ein Kind zu körperlicher Gewalt gegenüber einem Erwachsenen auf, der selbst gar keinen körperlichen Angriff gestartet hat, dann schließt Du Dich meiner Meinung an, dass es besser wäre das Weite zu suchen, und dann rätst Du doch wieder zu körperlicher Gewalt, obwohl ein Kind in so einer Situation nur verlieren kann, und aus dem an sich harmlosen Showstar ein durchaus gewältätiger Mensch (sexuelle Gewalt hier mal ganz bewusst außen vor gelassen) werden kann, und die Sache auf einer rein körperlichen Ebene dann massiv zum Nachteil des Kindes ausgehen wird.

Nochmal: Wenn sich jemand zeigt, weggehen/wegrennen, Dritte auf die Situation aufmerksam machen. Aber niemals nicht sollte ein Kind dann von sich aus zu körperlicher Gewalt greifen! Das muss/wird aller Voraussicht nach nicht in einer Eskalation der Situation aus sexuellen Motiven heraus führen, aber es könnte zu einer Eskalation rein aus Tatverdeckungsmotiven/Abwehr dieser körperlichen Gewalt führen, was zu schweren Verletzungen/dem Tod eines Kindes führen könnte.

BTW: Mal ganz abgesehen davon ist die Meinung des gesunden Volksempfindens, dass von entsprechend veranlagten Menschen eine besonders Gefahr einer Erweiterung ihrer Taten in Richtung schwererer Delikte wissenschaftlich widerlegt. http://www.zeigen-verboten.de/Download/Exhi-Studie.pdf mit weiteren Nachweisen. Und nein, dass ist keine meiner Standardseiten, aber die hatten gerade den passenden Link am schnellsten per Google parat.

Gruß vom Wiz

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Hallo,

super, Du beweist wunderbar, wie flach und undifferenziert menschliche Ansichten doch sein können. Es geht hier nicht um Verständnis für Täter die willentlich etwas tun, sondern darum, dass es Menschen gibt, die Dinge aus Krankheitsgründen nicht ausreichend steuern können. Das sind zwei vollkommen unterschiedliche Paar Schuhe für Menschen die ein wenig Differenzierungsvermögen aufbringen. In letztere Situation kann jeder von uns durch Unfall, Krankheit, Alter kommen, und es hat seine Berechtigung, dass es die §§ 20, 21 StGB schon sehr lange gibt, um auszuschließen, dass man Menschen für Dinge bestraft, für die sie nichts können.

Und dann sollte man sich überlegen, welcher tatsächliche Schaden hier durch entsprechende Taten entsteht? Bei einem - auch in Bezug auf die Hintergründe entsprechender Störungen aufgeklärten Menschen in einer heute massiv sexuell geprägten Zeit, in der Naktheit an allen Ecken omnipräsent ist, habe ich da als Jurist ehrlich gesagt große Schwierigkeiten, einen merklichen Schaden zu definieren. Und auch aus deiner Hau-Rauf-Ecke kommen da nie mehr als Plattheiten nach dem Motto „macht man nicht“, „Pfui“, … Aber niemand aus deiner Ecke ist in der Lage die ein oder andere saubere wissenschaftliche Studie beizubringen, wie sehr eine merkliche Zahl von aufgeklärten Menschen unter so einem Erlebnis langfristig unter schweren Folgen zu leiden hat.

Und da es mir insbesondere um das Wohl von ggf. künftig Betroffenen geht, unterstreiche ich noch einmal, dass der Schock und die Folgen um so geringer sein dürften, je besser ein Mensch/Kind hierüber aufgeklärt ist. Da sind nun mal die Eltern in der Pflicht!

Gruß vom Wiz

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Hallo,

Du widersprichst Dir: Erst forderst Du ein Kind zu
körperlicher Gewalt gegenüber einem Erwachsenen auf, der
selbst gar keinen körperlichen Angriff gestartet hat, dann
schließt Du Dich meiner Meinung an, dass es besser wäre das
Weite zu suchen, und dann rätst Du doch wieder zu körperlicher
Gewalt, obwohl ein Kind in so einer Situation nur verlieren
kann, und aus dem an sich harmlosen Showstar ein durchaus
gewältätiger Mensch (sexuelle Gewalt hier mal ganz bewusst
außen vor gelassen) werden kann, und die Sache auf einer rein
körperlichen Ebene dann massiv zum Nachteil des Kindes
ausgehen wird.

Wie vorhin schon geschrieben verstehst du nicht was ich meine.
Meinetwegen kannst du meine vorhin aufgeführten „Gewalttaten“ gerne als Auswahl sehen. Je nachdem was angebracht ist dann bitte verwenden.

Und was hast du dauernd mit deinem Showstar? Tragen die grundsätzlich das Prädikat „harmlos“?

Nochmal: Wenn sich jemand zeigt, weggehen/wegrennen, Dritte
auf die Situation aufmerksam machen. Aber niemals nicht sollte
ein Kind dann von sich aus zu körperlicher Gewalt greifen!

Das Kind soll ja auch niemanden grundlos anfallen (dann würde es sich ja auf die Ebene dieses Mannes begeben).
Fassen wir es doch zusammen: Es kommt auf die Situation an.

Du hast es vorhin nur so ausgedrückt, als würde ich Kinder auf diese armen, armen Leute hetzen. Stimmt nicht.
Sicher sind diese Menschen krank und brauchen Hilfe. Dann sollen Sie aber bitte diese in Anspruch nehmen und unsere Kinder in Ruhe lassen.
Was können die KLeinen denn bitte dafür dass der krank ist? Nichts! Also sollten Sie auch nicht dafür büßen müssen.

Das

muss/wird aller Voraussicht nach nicht in einer Eskalation der
Situation aus sexuellen Motiven heraus führen, aber es könnte
zu einer Eskalation rein aus Tatverdeckungsmotiven/Abwehr
dieser körperlichen Gewalt führen, was zu schweren
Verletzungen/dem Tod eines Kindes führen könnte.

BTW: Mal ganz abgesehen davon ist die Meinung des gesunden
Volksempfindens, dass von entsprechend veranlagten Menschen
eine besonders Gefahr einer Erweiterung ihrer Taten in
Richtung schwererer Delikte wissenschaftlich widerlegt.
http://www.zeigen-verboten.de/Download/Exhi-Studie.pdf mit
weiteren Nachweisen. Und nein, dass ist keine meiner
Standardseiten, aber die hatten gerade den passenden Link am
schnellsten per Google parat.

Das mag ja sein, da will ich dir ja auch garnicht wiedersprechen.
Nur hast du meine Frage immer noch nicht beantwortet.
Woher soll das Kind das wissen? Selbst wenn es das gesagt bekommt, woher soll es wissen, ob die Situation hier wirklich ach so harmlos ist wie du meinst.
Noch dazu bekommen Kinder durchaus auch mit, was mit anderen Kindern passiert ist. Meinst du nicht, dass es da berechtigt ist einen riesen Schrecken davon zu tragen?

Ich finde es einfach nur unmöglich, den Täter dermasen in Schutz zu nehmen (der kann ja nix dafür) und gleichzeitig das Opfer als „mangelnd aufgeklärt“ zu beschreiben. Zu wissen wie die Sache funktioniert hat nichts damit zu tun die Glocken eines erwachsenen Mannes im Park vorgeführt zu bekommen und dass dann auch noch locker-flockig wegstecken zu müssen als wär nix gewesen.

Gruß vom Wiz

Hallo,

sorry, wir sprechen hier von einer eindeutig rein exhibitionistischen Situation. D.h. Täter zeigt sich und Punkt. Keine körperliche Berührung des Opfers, ebenfalls Punkt. Und dazu schreibst Du, dass - insbesondere ein Kind - gegen den Täter körperlich agressiv werden soll. So und nicht anders steht es in deiner ersten Antwort.

Was die Frage der Unterscheidbarkeit der Situation gegenüber einer gefährlicheren Situation angeht: Es ist inzwischen wissenschaftlich gut untersucht und erwiesen, dass von Exhibitionisten keine deutlich höhere Gefahr einer Delinquenz bzgl. schwerwiegenderer Sexualdelikte ausgeht, als von Menschen ohne diese Neigung. D.h. wenn im Park einem Kind drei Männer begegnen, und einer davon läuft mit offener Hose rum, ist die Gefahr, dass ausgerechnet dieser Mann gerade ein Vergewaltigungsopfer sucht nicht merklich höher als bei den drei anderen. Link http://www.zeigen-verboten.de/Download/Exhi-Studie.pdf mit jeder Menge Nachweisen hatte ich an anderer Stelle schon genannt.

Und daher geht es darum, gerade auch Kindern auf einer ganz sachlichen und objektiven Ebene klar zu machen, worum es in solchen Situationen geht, wie man vernünftig reagiert, dass dies aber regelmäßig nicht der Beginn eines deutlich massiveren sexuellen Übergriffs ist, sondern die Tat eines krankhaft veranlagten Menschen ist, die regelmäßig für sich steht.

Wider saubere wissenschaftliche Belege Panik zu schüren, zu körperlicher Gewalt aufrufen, dadurch insbesondere Kinder in eine deutlich gefährlichere Situation zu bringen als die in der sie aktuell tatsächlich gerade sind, ist das wogegen ich mich hier wende.

Das hat nichts mit „Täterschutz“ zu tun, sondern mit dem angemessenen Umgang mit einem in der Laienöffentlichkeit vollkommen verzerrt wahrgenommenem Thema. Die Einflussmöglichkeiten auf an sich harmlose Täter sind, wenn man denn verhältnismäßig bleiben will, gering. Auf unsere Kinder können wir hingegen sehr wohl Einfluss ausüben, und ihnen mit angemessenen und richtigen Informationen helfen, zu einem der Situation entsprechenden Verhalten zu kommen, was sie nicht zusätzlich gefährdet.

Täter eher minderschwerer Delikte, die aus Verdeckungsabsicht zu erheblicher Gewalt greifen, weil Opfer panisch und überzogen reagieren gibt es immer wieder mal. Das ist nichts, bei dem ich einen solchen Täter in Schutz nehmen oder einem Opfer Vorwürfe machen würde. Aber wenn man solche Eskalationen durch sachlichen Umgang mit dem Thema verhindern kann, sollte man dies tun, und zwar so und an den Stellen, wo man dies kann. Und daher bleibe ich bei meinem Aufruf in Richtung der Eltern. Wir packen unsere Kleinen ja auch in den Kindersitz, setzen ihnen Helme auf, … obwohl es durchaus sein könnte, dass ein anderer sie schuldhaft bei einem Unfall verletzt. Aber da nützt es uns dann ja auch nichts über den bösen Verursacher her zu ziehen, wenn wir selbst mögliche Maßnahmen des eigenen Schutzes vernachlässigt haben.

Gruß vom Wiz

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