- Exhibitionismus ist eine sexuelle Neigung. Das setzt das
Vorhandensein einer sexuellen Erregung voraus. Die muss also
erst einmal vorhanden sein.
???Was hat das damit zu tun, ob die Polizei tätig werden
soll/muss???
Habe ich behauptet, dass es damit etwas zu tun haben soll?
- Exhibitionismus, so er überhaupt vorliegt, führt nicht
zwangsläufig zur Schuldunfähigkeit. Dabei spielt der
„Krankheitsgehalt“ der Neigung als solches überhaupt keine
Rolle! Es geht um die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit zum
Tatzeitpunkt. Die Messlatte ist da eigentlich recht hoch.
Wo habe ich was davon geschrieben, dass Exhibitionismus
zwangsläufig zur Schuldunfähigkeit führen würde? Ich habe
lediglich geschrieben, dass man bei Delikten mit Bezug zu
krankhaften Störungen dies immer im Auge behalten sollte. Und
ja, es geht um die Frage der Steuerungsfähigkeit. Auch das
habe ich geschrieben.
Du hast das aber sehr einseitig dargestellt. Außerdem gehst du bereits davon aus, dass es sich um einen Fall von Exhibitionismus handelt. Diesen Einwand von mir hast du geflissentlich überlesen! Der Fragesteller spricht in seiner laienhaften Annahme davon, dass Exhibitionismus vorliegt. Nicht jeder, der seine Geschlechtsteile frei legt, ist aber Exhibitionist!
Sind diese ersten beiden Punkte noch eher aus der med. Ecke,
wundert mich aber der nächste bei einem Juristen dann doch.
- Liegt sexuelle Motivation vor und geschieht das Ganze vor
Kindern, muss genau geguckt werden, ob nicht möglicherweise
gar §176 Abs. 4 in Frage kommt.
In der Tat, aber wer hat das hier ausgeschlossen?
Du hast die Möglichkeit noch nicht einmal im Ansatz eingeräumt. Du stellst auch nicht in Frage. 1. Behauptung, die eigentlich nur eine Vermutung ist:
denn es wird hier wohl um jemand gehen, bei dem man den Krankheitsgehalt seines Tuns nachgewiesen hat,
- Behauptung, die auch nichts weiter als eine Vermutung ist:
und der insoweit auch nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann.
Wobei die Vokabel „insoweit“ impliziert, dass automatisch eine strafrechtliche Verfolgung wegen des Krankheitswertes, so überhaupt einer vorliegt, ausgeschlossen sei.
Wenn du dann direkt im Anschluss weiter machst:
Es gibt bedauernswerte Menschen, die mit solchen Neigungen geschlagen sind, die sie nicht ausreichend kontrollieren können,
dann kannst du wohl kaum behaupten:
Ich habe hier nie von einem armen und bedauernswerten Täter
gesprochen,
Und wenn da einmal einem konkreten Täter
attestiert wurde, dass er für solche Dinge nicht zur
Rechenschaft gezogen werden kann, und von ihm auch keine
sonderliche Gefahr ausgeht, dann kann man sich den Spaß im 5.,
10., und 20. Fall sparen. Das ist aber doch kein Freibrief für
jeden, solche Dinge straffrei tun zu dürfen.
Das klingt jetzt schon ein wenig anders, als in deinem ersten Beitrag.
Es geht hier
ausschließlich um eine - von mehreren möglichen -
Interpretationen einer ganz konkreten Fallgestaltung,
andere Interpretationen kamen aber bei dir bisher nicht vor.
Und was das Thema Aufklärung/Erziehung/Verarbeitung von
solchen Dingen auf Opferseite angeht: Ich bleibe dabei, dass
Eltern in der Pflicht sind, Kindern beizeiten und angemessen
aufzuklären, und sie insoweit in Verantwortung zu nehmen.
Habe ich etwas anderes behauptet? Gerade in dem Punkt habe ich dir ausdrücklich beigepflichtet. Wieso interpretierst du so viel?
bzgl. einer einzelnen, rein exhibitionistischen Handlung
Und schon wieder nicht differenziert: bloßes Zur-Schau-Stellen ist kein Exhibitionismus! Und ob im vorliegenden Fall wirklich nur gezeigt wurde und nichts darüber hinaus lief, wissen wir nicht, das hätte man nachfragen müssen, bevor man voreilige Schlüsse zieht! Es gibt zwischen nur zeigen und mit dem Kind etwas machen noch einiges dazwischen!
gleich von notwendigen stationären Maßnahmen gesprochen wird.
Da gehen wir allerdings wieder konform.
Da frage ich mich dann tatsächlich ernsthaft, ob hier nicht
eher dem Wunsch übersteigert besorgter Eltern, als dem
konkreten Behandlungsbedarf eines Kindes entsprochen wird. Das
ist übrigens ein Phänomen, dass sich in dem gesamten Bereich
der Sexualdelikte breit gemacht hat, in der gewissen Kreise
die „für ihr Leben gezeichneten Opfer“ für ihr eigenes
Lebensbild brauchen, und ein wahnsinniges Interesse an der
Beschäftigung mit den Opfern an sich und zum Selbstzweck, aber
leider nicht daran haben, dass diesen tatsächlich auch dadurch
abschließend geholfen wird.
Sogar da gehen wir in Teilen konform. Allerdings darf diese Übersteigerung auch nicht dazu führen, dass die tatsächlich gezeichneten Opfer nicht mehr gesehen werden. Ich wiederhole mich: Keines der Extreme ist gut. Und du hast bis jetzt noch nicht einmal die Möglichkeit eingeräumt, dass es in dieser Fallkonstellation trotz vorbereitender Erziehung zu einem Opfer kommen kann.
Vielleicht versuchst du, dich einmal sachlich mit meiner Position auseinanderzusetzen, anstatt den leisen Zweifel an deinen Ausführungen zu diesem Thema gleich in eine von dir ganz offensichtlich emotional besetzten Ecke zu drängen. Ich gehöre nicht in die Ecke der Hütemuttis, auch nicht zur Schwarzerfraktion. Ich habe allerdings bereits beruflich mit dem Thema zu tun gehabt - und eyderdaus, sowohl was Opfer als auch was Täter angeht. Deshalb der Appell an die Differenzierung. Und deshalb auch der Hinweis darauf, dass nicht alles Exhibitionismus ist, was Stammtisch so meint. (Und, wenn mir die Spitze erlaubt sein soll: Ob jemand Exhibitionist ist oder nicht, entscheidet auch nicht der Rechtsanwalt.)