Exhibitionist nicht strafbar

Abgesehen davon, dass ich zur Ermittlungsarbeit überhaupt keine Stellung genommen habe: Die Behauptung, die Polizei geht von Exhibitionismus aus, ist auch frei deinem Interpretationsspielraum geschuldet!

Ich habe im Gegensatz zu dir übrigens nicht einseitig interpretiert. Wenn du meinst, dass das zum Expertensein dazu gehört, bitte.

schließe mich an…
… obwohl ich Wiz’s Auffassung nur in Teilen zustimme, ist sie im Gegensatz zu den meisten anderen Beiträgen sachlich und fundiert.

Iru