Existenzgründung

Guten Tag,

erstmal zu meiner Person:
Bin 22 Jahre alt
Schüler (im 1. Semester, WG)
Über mein Vater krankenversichert
Meine Mutter bezieht ALG II, dementsprechend beziehe ich auch ALG II und wohne bei ihr.

Gewerbe:
Einzelunternehmung
Online-Bereich, Dienstleistungen
Keine besondere Erlaubis nötig.

Ich möchte in ungefähr ca. 2 - 3 Monaten ein Gewerbe anmelden. Dazu habe ich auch schon ein Konzept geschrieben, was auch von Freunden sehr positiv aufgenommen worden ist. Die Programmierarbeiten fangen auch schon in ca. einem Monat an.

Da ich schon vor Jahren davon geträumt habe mich Selbstständig zu machen und nun endlich mein Konzept fertig ist (Briefverkehr, Finanzplanung, Marktanalys usw usw), möchte ich jetzt damit anfangen. Nicht nach der Schule.

Dabei hätte dazu noch ein paar spezielle fragen, auf die ich leider keine Antworten gefunden habe.

Was muss ich konkret unternehmen, um mit meiner Situation umzugehen?
Ich bin über meine Mutter mit ALG II Bezieher und über meinem Vater mitversichert.
Hauptberuflich bin ich Schüler und würde das Gewerbe erstmal nebenberuflich ausüben. Das könnte sich aber eventuell nach einem halben Jahr ändern (Fach Abi).

Außerdem habe ich erfahren, dass man sich nicht nur beim Gewerbeamt anmelden muss, sondern auch noch zum Finanz gehen muss um eine Steuernummer zu beantragen und das man seine gewerbliche Tätigkeit der Krankenversicherung mitteilen muss.
Gibt es sonst noch wichtige Aufgaben die anfangs zu erledigen wären, um das Gewerbe anzumelden?

Mit freundlichen Grüßen

Benjamin

Wenn das mal nicht schief geht!
Hallo,

so einfach überall hin und hier und da was melden… schön wärs.

Hier gibt es für deine spezielle Situation einige gravierende Dinge zu beachten. Erst einmal sind deine Mutter und du eine „Bedarfsgemeinschaft“ nach SGB II. Das heisst, dass dein Einkommen auf das ALGII deiner Mutter angerechnet werden kann, so dass ihr ALGII gekürzt werden könnte.

Ausserdem gibt es für die Familienversicherung Einkommensgrenzen. Diese liegen bei ca. 360 € mtl. So wie ich dich verstanden habe beabsichtigst du in naher Zukunft hauptberuflich selbständig zu sein, so dass die 360 € schnell überschritten sein können. Hier gilt also äußerste Vorsicht!

Das mit den Meldungen beim Finanzamt übernimmt im Normalfall das Gewerbeamt deines Wohnortes. Da brauchst du dich nicht weiter drum zu kümmern. Das Finanzamt wird sich schon bald nach der Gewerbeanmeldung bei dir melden.

Also, erstmal die „Stolpersteine“ wegräumen und nachdenken, dann gründen!

Grüße

Lars

Ausserdem gibt es für die Familienversicherung
Einkommensgrenzen. Diese liegen bei ca. 360 € mtl. So wie ich
dich verstanden habe beabsichtigst du in naher Zukunft
hauptberuflich selbständig zu sein, so dass die 360 € schnell
überschritten sein können. Hier gilt also äußerste Vorsicht!

Hallo Lars,
die Einkommensgrenze ist , wenn ich mich nicht täusche, bei Selbständigkeit nicht richtig.

Diese Frage gab es kürzlich schon einmal - guckst Du:

/t/familienversichern-bei-selbstaendigkeit/5521872

wenn man nur ganz geringfügig - also 2 - 3 Stunden in der Woche etwas macht - dann kann man mitversichert bleiben.
aber es scheint da verschiedene Auffassungen zu geben. Wäre eigentlich schade, wenn so ein Vorhaben an der KV scheitern würde.

Gruß

Uli

Hallo uli,

die Einkommensgrenze ist , wenn ich mich nicht täusche, bei
Selbständigkeit nicht richtig.

Doch sie ist richtig.

Diese Frage gab es kürzlich schon einmal - guckst Du:

/t/familienversichern-bei-selbstaendigkeit/5521872

Diese Frage gibt es öfters, aber hier kommt es auf Details an.

wenn man nur ganz geringfügig - also 2 - 3 Stunden in der
Woche etwas macht - dann kann man mitversichert bleiben.

Wenn die KK auf hauptberufliche Selbstständigkeit entscheidet, nein. Wenn neben diesem 2-3 Stunden Geschäft keine andere Töätogkeit ausgeübt wird, wird sicherlich auf hauptberufliche Selbstständigkeit entschieden. Anders sieht es aus, wenn eine Arbeitnehmereigenschaft und eine Nebentätigkeit vorliegt.

aber es scheint da verschiedene Auffassungen zu geben. Wäre

Die Rechtslage ist eindeutig, es kommt auf die unterschiedlichen Einzelheiten an.

eigentlich schade, wenn so ein Vorhaben an der KV scheitern würde.

Eine Selbstständigkeit die sich mit 360 € monatlichem Gewinn begnügt, scheitert nicht an der KV, sie scheitert auch so. Von diesen Beträgen kann man auf Dauer kein Geschäft am Leben erhalten.

Vielen Dank für die Antworten.

Zur Zeit bekommt meine Mutter ca. 360€ von mir für die Bedarfsgemeinschaft.
Wie ich herausgefunden habe beträgt der Freibetrag 100€
Wenn ich jetzt drüber verdienen würde, wird dann nur mein Anteil abgezogen? Oder gibt es noch weitere Punkte die ich mit ALG II beachten müsste?
Das Problem ist, ich erreiche nie mein zuständigen Sachbearbeiter…

Mit freundlichen Grüßen

Hallo uli,

die Einkommensgrenze ist , wenn ich mich nicht täusche, bei
Selbständigkeit nicht richtig.

Doch sie ist richtig.

Hallo Nordlicht,
Deinen Einwand verstehe ich nicht. Wenn man hauptberuflich selbständig ist, gibt es diese Grenze nicht - dann muss man sich versichern. Sogar wenn man im Geschäft Minus macht. Die Bemessungsgrundlage ist dann immer ca. 1800 €. Man muss dann etwas mehr als 300 € KK Beitrag bezahlen.

Warum meinst Du, dass es diese Grenze auch bei Selbständigkeit gibt?

Diese Frage gab es kürzlich schon einmal - guckst Du:

/t/familienversichern-bei-selbstaendigkeit/5521872

Diese Frage gibt es öfters, aber hier kommt es auf Details an.

wenn man nur ganz geringfügig - also 2 - 3 Stunden in der
Woche etwas macht - dann kann man mitversichert bleiben.

Wenn die KK auf hauptberufliche Selbstständigkeit entscheidet,
nein. Wenn neben diesem 2-3 Stunden Geschäft keine andere
Töätogkeit ausgeübt wird, wird sicherlich auf hauptberufliche
Selbstständigkeit entschieden. Anders sieht es aus, wenn eine
Arbeitnehmereigenschaft und eine Nebentätigkeit vorliegt.

Ja, genau. Aber warum sagst Du dann oben, dass es die Einkommensgrenze bei Selbständigkeit gibt?

aber es scheint da verschiedene Auffassungen zu geben. Wäre

Die Rechtslage ist eindeutig, es kommt auf die
unterschiedlichen Einzelheiten an.

eigentlich schade, wenn so ein Vorhaben an der KV scheitern würde.

Eine Selbstständigkeit die sich mit 360 € monatlichem Gewinn
begnügt, scheitert nicht an der KV, sie scheitert auch so. Von
diesen Beträgen kann man auf Dauer kein Geschäft am Leben
erhalten.

Da bin ich nicht einverstanden: Ich habe es so verstanden, dass ein junger Mann sich im Monat ein paar Hunnis selbständig verdienen will. Und das kann sich dann ja entwickeln.

Schöne Grüße

Uli

Moin Benja,

Das Problem ist, ich erreiche nie mein zuständigen
Sachbearbeiter…

Hm, hast Du schon mal schriftlich um einen Termin gebeten? Wenn das nicht funktioniert ein zweites Mal und nachrichtlich an den Teamleiter die Bitte schicken.

Aber es ist überall anders organisiert, jedes Stelle hat eigene Spielregeln.

Viel Erfolg!

Gruß Volker

Warum meinst Du, dass es diese Grenze auch bei Selbständigkeit gibt?

Du hast mich falsch verstanden. Ich wollte sagen, dass ein hauptberuflich Selbstständiger keinen Anspruch auf kostenlose Familienversicherung in der GKV hat, egal wie wenig er verdient oder ob er Verluste schreibt.

Ich habe Dich schon richtig verstanden, denke ich. Ich habe gesagt, dass diese Einkommensgrenze bei Selbständigkeit nicht gilt und Du hast gesagt „Doch …“

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

so kann man sich auch gegenseitig missverstehen
Hallo,

im Prinzip habt ihr beide Recht.

a. (nebenberufliche)Selbständigkeit
= Einkommensgrenze für Familienhilfeanspruch
b. hauptberufliche Selbständigkeit
= keine Einkommensgrenze, Wegfall des Familienhilfeanspruches sofort

Gruß Woko

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