Existenzgründung

Hallo uli,

die Einkommensgrenze ist , wenn ich mich nicht täusche, bei
Selbständigkeit nicht richtig.

Doch sie ist richtig.

Diese Frage gab es kürzlich schon einmal - guckst Du:

/t/familienversichern-bei-selbstaendigkeit/5521872

Diese Frage gibt es öfters, aber hier kommt es auf Details an.

wenn man nur ganz geringfügig - also 2 - 3 Stunden in der
Woche etwas macht - dann kann man mitversichert bleiben.

Wenn die KK auf hauptberufliche Selbstständigkeit entscheidet, nein. Wenn neben diesem 2-3 Stunden Geschäft keine andere Töätogkeit ausgeübt wird, wird sicherlich auf hauptberufliche Selbstständigkeit entschieden. Anders sieht es aus, wenn eine Arbeitnehmereigenschaft und eine Nebentätigkeit vorliegt.

aber es scheint da verschiedene Auffassungen zu geben. Wäre

Die Rechtslage ist eindeutig, es kommt auf die unterschiedlichen Einzelheiten an.

eigentlich schade, wenn so ein Vorhaben an der KV scheitern würde.

Eine Selbstständigkeit die sich mit 360 € monatlichem Gewinn begnügt, scheitert nicht an der KV, sie scheitert auch so. Von diesen Beträgen kann man auf Dauer kein Geschäft am Leben erhalten.